Betreff
Lärmbelastung auf der Rheindorfer Straße
- Bürgerantrag vom 04.10.12
Vorlage
1912/2012
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II lehnt den Bürgerantrag auf Reduzierung des Verkehrs auf der Rheindorfer Straße ab.

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 04.10.12 (s. Anlage 1) beantragt die Petentin, die Lärmemissionen auf der Rheindorfer Straße durch Reduzierung des Verkehrs zu verringern.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Die Rheindorfer Straße ist Ortsdurchfahrt der Landesstraße 293 und damit als Hauptverkehrsstraße Bestandteil des klassifizierten Straßennetzes.

 

Zudem dient die Rheindorfer Straße der Erschließung für die angrenzende Wohnbebauung und besitzt ebenfalls eine regionale Verbindungsfunktion innerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes. Als Hauptverkehrsstraße nimmt die Rheindorfer Straße sowohl den entsprechenden Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr als auch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf. Auf der Rheindorfer Straße durchfahren zwei Buslinien den Stadtteil Bürrig. Diese Buslinien sind nach Rücksprache mit der Kraftverkehr Wupper-Sieg (KWS) sowohl werktags als auch an Sonntagen gut ausgelastet, so dass die bestehende Taktung auch zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2012 beibehalten wird. Gerade ein attraktiver ÖPNV dient dem Klimaschutz und der Verringerung von Lärm- und Abgasemissionen. Eine Reduzierung der Buslinien sowie deren Taktzeiten wird somit nicht stattfinden.

 

Verkehrszählungen haben ergeben, dass geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen stattfinden. Nur knapp 9 % aller Verkehrsteilnehmer fahren schneller als 50 km/h. Dieses Ergebnis ist im Vergleich zu anderen Straßen im Stadtgebiet von Leverkusen als absolut moderat anzusehen und lässt keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen erkennen.

 

Auf die eventuelle Lautstärke von Fahrzeugen hat die Verwaltung keinen Einfluss.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrags in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 20.11.12 erfolgen.