Betreff
neue bahnstadt opladen
- Fortführung des Zuschussverfahrens
Vorlage
1929/2012
Aktenzeichen
200-no
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Auf Grundlage der zwischenzeitlich fortgeschriebenen Kostenermittlung für Teilmaßnahmen im Westbereich ist die Zuschussbeantragung mit der Städtebauförderung der Bezirksregierung Köln analog des Verfahrens zum Ostteil weiterzuführen.

 

Die Gesamtfortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht OST und WEST ist im I. Quartal 2013 dem Finanzausschuss und Rat vorzulegen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                           Häusler

 

Begründung:

 

Die Bezirksregierung Köln hat mit ihrem Gesamttestat OST vom 13.10.2011 die

förderfähigen Teilprojekte des Stadtumbaus der Ostseite der neuen bahnstadt opladen bewilligt. Mit dem Förderprogramm 2013 soll die letzte Einzelbewilligung (Kesselhaus) erteilt werden.

Die gleiche Vorgehensweise soll auch bei der Westseite Anwendung finden. Bis Jahresende 2012 wird der Bezirksregierung für die förderfähigen Teilprojekte des Stadtumbaus der Westseite der neuen bahnstadt opladen für den Zeitraum 2013 – 2020 der entsprechende Förderantrag vorgelegt.

Nach Prüfung der Förderfähigkeit wird die Bezirksregierung Köln das Testat für die Teilmaßnahmen des Westteils, die gemäß Richtlinien der Städtebauförderung anerkannt werden können, erteilen. Damit ist das Bewilligungsverfahren abgeschlossen; Änderungen und ggfs Kostenerhöhungen sind nur im Ausnahmefall  mit Zustimmung des Ministeriums möglich.

 

In der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 20.01.2012 (Vorlage 1488/2012)

wurden die geplanten Maßnahmen für das Gesamtprojekt dargestellt.

Grundlage war die Kostenermittlung durch das Büro MWM, Aachen, aus dem Jahr 2010 bzw die für die Westseite erstellte Machbarkeitsstudie.

 

Zur Aktualisierung des Förderantrags für die Westseite waren folgende Schritte notwendig:

 

-          Im Hinblick auf die bauliche Umsetzung in den Jahren 2016/2017 musste eine Hochzinsung der Kosten des Jahres 2010 erfolgen.

 

-          Zur umfänglichen Erfassung der Kosten wurde eine Arbeitsgruppe  für Teilprojekte WEST gebildet. Im Hinblick auf Erkenntnisse  aus der Planung zur Ostseite sind weitere Gutachten, insbesondere zum Umfang der Bodensanierung  und die Beschaffenheit der Grundstückssituation notwendig.

 

Die Kosten der Gütergleisverlegung (Variante 4) sind vom Büro Zerna ermittelt worden. Über die Städtebauförderung soll ein Anteil von 61% finanziert werden.

Der Restanteil von 39% fließt in die Kostenberechnung zur neuen Bahnallee ein.

 

Aufgrund von Erkenntnissen aus der Kosten-Nutzen-Analyse erfolgte eine Neu- / Höherbewertung der Grundstücke aus der Westseite durch die Kommunale Bewertungsstelle.

Der Förderantrag wird die nachstehend aufgeführten Teilmaßnahmen umfassen:

 


Stadterneuerungsantrag für das Stadterneuerungsprogramm 2013-2020

Kostengruppen

Gesamt Soll/€

A

Gesamtkosten (Summe 1. und B)

37.592.532

B

Zuwendungsfähige Ausgaben (Summe BS1 - BS4)

37.592.532

2.1

Vorbereitungsmaßnahmen (Wettbewerbe, Rodung, Öffentlichkeitsarbeit)

1.138.952

2.3

Städtebauliche Planung inklusive aller Gutachten

1.852.293

2.4

Vergütung von Sanierungsträgern (Entwicklungsgesellschaft)

3.114.638

2.5

Vergütung von sonstigen Beauftragten/Beratern (Projektsteuerung)

843.901

3.

Ordnungsmaßnahmen nach § 147 BauGB (FRL Nr. 10)

 

3.1

Bodenordnung (FRL Nr. 10.1) Grundstücksankauf West (anteilig)

793.000

3.3

Freilegung von Grundstücken (FRL Nr. 10.3)

1.807.380

3.4

Erschließung (FRL Nr. 10.4) inklusive anteilige Kosten für die Gütergleisverlegung

25.725.819

3.5

Sonstige Ordnungsmaßnahmen (FRL Nr. 10.5) (insbesondere Maßnahmen zur Regulierung des Grundstückniveaus)

2.083.215

3.6

Ausgleichsmaßnahmen (§ 147 Satz 2 BauGB) (FRL 10.6)

164.934

5.

Besondere städtebauliche Maßnahmen

 

5.2

Vergütungen an Beauftragte, Abschluss von Maßnahmen (FRL Nr. 12)

68.400

B

Summe sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben (Summe BS1 bis BS4)

37.592.532

6.

Nachrichtliche Darstellung

 

6.1

Kosten anderer öffentlicher Träger als Anteil an den Gesamtmaßnahme
- Ablösung Zweckbindung

2.250.000

6.2

Kosten privater Eigentümer und Bauherren als Anteil an den Gesamtmaßnahme - EVL, TBL,  Stadt Leverkusen - Stellplätze

960.481

6.3

Erstellung B-Plan Westseite und FNP (nicht förderfähig)

100.000

7.

Zweckgebundene Einnahmen (FRL Nr. 6)

 

7.6

Grundstückserlöse (FRL Nr. 6 (1) e) Westseite

18.592.000

 

Von den Gesamtkosten (zuwendungsfähigen Kosten) entfällt der größte Anteil auf die anteiligen Kosten der Gütergleisverlegung mit 20.454.947 € und sonstige Erschließungs-maßnahmen, insbesondere zur Herstellung neuer Flächen um den neuen Brückenkopf als Verbindung zur Bahnhofstraße bzw von der Bahnallee in das neue Entwicklungsgebiet.

Hinzugenommen wurden außerdem:

Durchführung von Investorenwettbewerben (neues Entree zur Innenstadt Opladen)

Öffentlichkeitsarbeit/ Anmietung einer Informationsstelle zur kontinuierlichen Bürgerbeteiligung insbesondere zur Gütergleisverlegung

Mittel für die Projektsteuerung

Höhere Planungskosten

Ersatzloser Rückbau der Eisenbahnunterführung am Bhf Opladen

Maßnahmen zur Anpassung der Grundstücksverhältnisse / Errichtung von Stützwänden

 

Nachrichtlich genannt sind die nicht zuwendungsfähigen Kosten  (Ziffer 6).

Über den Verzicht auf Rückzahlung von Fördermitteln aus der Altmaßnahme Busbahnhof Opladen /Freiherr-vom-Stein-Straße liegt dem zuständigen Ministerium der Antrag  (sh. Ziffer 6.1 ) vor;  eine Entscheidung steht noch aus.

 

Im Rahmen der derzeit durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Entwicklung eines Stadtteilkonzepts könnten sich noch Änderungen ergeben. Mit Abgabe des Förderantrags wird die Verwaltung darauf hinweisen, dass das städtebauliche Konzept möglicherweise noch angepasst wird und sich daraus noch Verschiebungen ergeben können.

Aus der Fortschreibung ergibt sich folgende Änderung der Zuweisungen bzw. des städtischen Eigenanteils:                                                                       

Förderfähige Kosten                                                      aktuell

(nach Abzug der Verkaufserlöse)                                 19.000.532 €

Erwartete Zuweisungen                                      15.200.426 €

Eigenanteil Stadt                                                             3.800.106 €

 

Der Entwurf des aktuellen Städtebauförderprogramms 2013 beinhaltet sowohl die Ausfinanzierung OST als auch die Anfinanzierung für WEST.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1929/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner  Frau Noreiks Fachbereich Finanzen Telefon: 02171/406 2031 ……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Neue bahnstadt opladen  - Gesamtmaßnahme -

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Investitionskosten                   64.422.000 €  (Finanzstelle 97000927011005)

Gütergleisverlegung   32.700.000 €  (Innenauftrag 970009270104)

Entwicklungsgesellschaft     11.700.000 €  (Innenauftrag 970009270103)

 

Die Gesamtfortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht OST und WEST wird zurzeit erarbeitet und neu erstellt.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Mit der Bezirksregierung Köln wurde vereinbart, spätestens im Dezember 2012 den Förderantrag einzureichen. Deshalb muss diese Vorlage im Sitzungsturnus 12/2012 von FA bzw. Rat beschlossen werden.