- Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung (beschleunigtes Verfahren)
Beschlussentwurf:
1.
Für das
grob umschriebene Gebiet des heutigen AWO Seniorenzentrums nordöstlich
Tempelhofer Straße, südlich „Ophovener Weiher“ (Wilmersdorfer Straße) und
unmittelbar westlich des zum Einzugsbereich „Ophovener Weiher“ gehörenden
Grünzugs (Kleingartenanlage) ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1
BauGB aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 zu entnehmen.
2.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ wird gemäß § 2
Abs.1 in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 BauGB (beschleunigtes Verfahren) beschlossen.
3.
Dem
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 210/ III „Tempelhofer Straße “ wird in der
vorliegenden Fassung zugestimmt.
4.
Die
Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung über Ziele und
Zwecke der Planung in Kenntnis gesetzt. Die Informationsveranstaltung wird
unter Vorsitz des Oberbürgermeisters durchgeführt.
5.
Der
Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3
BauGB.
Die Aufstellung erfolgt im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk III.
gezeichnet:
Häusler
(in Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Ziel der Planung ist die Schaffung von qualitativ
hochwertigem und nachfrageorientiertem Wohnungsbau für ältere Menschen,
insbesondere die Generation 60+. Um eine Erweiterung sicherzustellen und den
Bestand planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
notwendig.
Im bestehenden
Gebäudekomplex des „Seniorenzentrums Stadt Leverkusen“ sind neben einem Pflege-
und Betreuungsangebot bereits eine kleine Anzahl an Seniorenwohnungen
realisiert, von denen einige barrierefrei ausgebaut sind. Aufgrund der
demographischen Entwicklung in der Stadt Leverkusen (und der Region) ist es
notwendig, weitere Angebote für die benannten Altersgruppen zu realisieren.
Die Planung des
Betreibers sieht ein neues, an den bestehenden Komplex angegliedertes, jedoch
eigenständiges Gebäude vor. Dabei handelt es sich um einen Neubau mit 16
seniorengerechten bzw. barrierefreien Wohnungen und Veranstaltungsräumen
entlang der Tempelhofer Straße. Darüber hinaus erhalten die zukünftigen
Bewohner die Möglichkeit, Synergien zu bestehenden Einrichtungen des
Seniorenzentrums in Anspruch zu nehmen. Zudem ist im nordöstlichen Bereich ein
ergänzender Pavillon mit entsprechender Freiraumgestaltung geplant, welcher den
Bewohnerinnen und Bewohnern als zusätzliche Erholungsmöglichkeit dienen soll.
Dabei bleiben das
bestehende Pflege- und Betreuungsangebot sowie die AWO-Kindertagesstätte mit
ihrem Freiraumangebot vollständig in ihren Strukturen erhalten.
Der
Kreisverband der AWO hat die interessierte Öffentlichkeit über die
Planungsziele am 04.12.2012 vor Ort informiert. Im Wesentlichen hat der AWO-
Seniorenbeirat (im Einklang mit der umgebenden Nachbarschaft) gegenüber dem AWO–Kreisverband
(und der Heimleitung) eine bessere Kooperation in baulichen Fragen und in
Regelungen der inneren Betriebsabläufe angeregt. Der AWO-Seniorenbeirat hat in
einer erneuten Stellungnahme vom 25.02.2013 um Berücksichtigung von Anregungen
gebeten (Anlage 7).
Inhaltlich
wurden diese überwiegend in der vorgenannten Informationsveranstaltung erörtert
und in der weiteren Entwurfsbearbeitung bewertet. Der AWO-Kreisverband sieht
hiernach keinen weitergehenden Handlungsbedarf. Auf Ebene des Bebauungsplanes
ist nachgewiesen, dass neben dem bevorzugten Bebauungsvorschlag des
Kreisverbandes der Bebauungsvorschlag des Beirats ebenfalls realisierbar ist.
Der
Planung wurde eine Variantenprüfung (mit Bebauungsvorschlag des Beirats)
beigefügt (Anlage 6). Aufgrund einzelner Anregungen in Sachen Hausorganisation,
Freiraumqualität, Untersuchung von Planungsalternativen sowie Einrichtung
zusätzlicher Stellplatzmöglichkeiten für PKW (Besucherparkplätze) wurde die
Planung in betreffenden Teilabschnitten überarbeitet.
Um
die Ergebnisse der Prüfaufträge der interessierten Öffentlichkeit vorstellen zu
können, soll eine erneute Information zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes 210/ III „Tempelhofer Straße“ erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1938/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Müller / FB 61 / Tel. 406-6133
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3
BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur
Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung
ausschließlich durch fallweise Einzelfallscheidungen zu verwirklichen. Im
konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da dadurch Wohnbauflächen zur
Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung geschaffen werden können.
Das Planverfahren
ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.07.2010 beschlossenen
"Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr.
0415/2010) als "Prioritäres Projekt des Wohnungsbaus“ vorgesehen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Planung wird extern durch die Betreiberin (AWO-Kreisverband) entwickelt; in diesem Zusammenhang anfallende Kosten werden durch diese gänzlich abgedeckt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Kosten fallen nicht an (Ausnahme interne Personalkosten).
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
Es ist mit keinen Auswirkungen zu rechnen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine