Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
1939/2012
Aktenzeichen
200-01-05-ed
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1) wird mit ihren Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen und der beigefügten Veränderungslisten (Anlage 2 – Veränderungsliste zu den Teilergebnisplänen, Anlage 3 – Veränderungsliste zu den Teilfinanzplänen) einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                  

 

Begründung:

 

Nach Abschluss der Etatberatungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen sowie der gegenüber der Haushaltseinbringung im September 2012 erforderlichen Aktualisierung der Beratungsunterlagen ergeben sich die in den beigefügten Veränderungslisten dargestellten Haushaltsveränderungen.

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.

 

 

Der Finanzausschuss als letztes Vorberatungsgremium tagt am 03.12.2012, so dass die

 

Anlagen:

Satzung 2013

Veränderungslisten Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne

 

erst nach der Finanzausschusssitzung vorgelegt werden können.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1939/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Edelmann / Fachbereich 20 / Tel. 2030

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2013

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

entfällt

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit