Betreff
Widmung Obere Straße
Vorlage
1948/2012
Aktenzeichen
660-2105-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Obere Straße gemäß

§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen. Gleichfalls werden die beiden Verbindungswege zur Talstraße und zur Rennbaumstraße beschränkt auf den Fußgängerverkehr gewidmet.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Die Obere Straße im Stadtteil Opladen wurde durch einen Bauträger gerade zu der Zeit fertiggestellt, an dem das Straßen- und Wegegesetz in Kraft trat. Aus dem damaligen Schriftverkehr geht hervor, dass die Übernahme durch die Stadt erst nach dem Stichtag 1.1.1962 erfolgte. Somit kann keine Widmung nach den Übergangsvorschritten angenommen werden und muss daher aus rechtlichen Gründen formell nachgeholt werden.

 

Zugehörig zu der Baumaßnahme waren auch die zwei Treppenanlagen, die die Straße mit der Rennbaum- und der Talstraße fußläufig verbinden.