- Änderung Gesellschaftsvertrag
- Bestellung Geschäftsführerin
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den
Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der nbso Weisung nach § 113 Abs.
1 GO NRW, der in der Begründung dargestellten Änderung des
Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den
Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso nach
§ 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,
a) Frau Vera Rottes mit Wirkung vom
28.02.2013 als Geschäftsführerin der nbso zu bestellen,
b) den durch Ratsherrn Klaus Hupperth und Herrn Stadtkämmerer Rainer Häusler
als Mitglieder der Gesellschafterversammlung ausgehandelten Änderungen des
Anstellungsvertrages entsprechend der Begründung zuzustimmen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Gem. § 14 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der nbso wird die Geschäftsführung durch die
Gesellschafterversammlung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt; wiederholte
Bestellung ist zulässig. Frau Rottes wurde in der Sitzung der
Gesellschafterversammlung am 28.02.2008 ab diesem Tag für die Dauer von fünf
Jahren zur Geschäftsführerin der nbso bestellt. Sie soll ab dem 28.02.2013 bis
zu dem Tag, an welchem Frau Rottes das gesetzlich festgelegte Alter zum
Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersgrenze vollendet hat, erneut zur
Geschäftsführerin bestellt werden. Dies ist aufgrund der aktuellen Vorschrift
des Gesellschaftsvertrages rechtlich unzulässig. Daher muss § 14 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages wie folgt geändert werden:
„Die Geschäftsführung wird durch die
Gesellschafterversammlung auf die Dauer
von fünf Jahren bestellt. Wiederholte
Bestellung, auch für einen längeren Zeitraum, ist zulässig. Die Abberufung kann
nur aus wichtigem Grund von der Gesellschafterversammlung vorgenommen werden.“
Die Beschlussfassung
über die Bestellung und die Anstellungsbedingungen obliegt gem. § 5 Abs. 2
Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Die vom
Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung der nbso sind
Ratsherr Klaus Hupperth und Herr Stadtkämmerer Rainer Häusler, diese handeln
gem. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nach Weisung des Rates der Stadt
Leverkusen.
Die bisher geltenden
Rahmenbedingungen des Anstellungsvertrages ergeben sich aus der
nichtöffentlichen Vorlage 999/16. TA (Rat am 10.12.2007); mit der
Fortschreibung des Vertrages soll die Vergütung von derzeit rd. 98.000 €/pa um
6.000 €/pa angehoben werden.
Die
Anstellungsverträge bzw. Dienstverträge mit der
Geschäftsführung werden für die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 der Satzung durch
den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Ratsherrn Paul Hebbel,
geschlossen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr
1949/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN0927
Produkt 092701
Produktgruppe 0927
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Entsprechende Erhöhung der unter A) genannten Position
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte erst nach
erfolgter Vorberatung in der Sitzung des Aufsichtsrates am 26.11.2012
fertiggestellt werden.