Beschlussentwurf:
1. Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)
Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt gem. § 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50
Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL:
Herrn Martin Krampf
2. Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50
Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die
Gesellschafterversammlung der WGL:
Ratsherrn Wolfgang Pockrand
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Da Ratsherr Erhard Gipperich am 06. September 2012 verstorben ist, wird
für die TBL und die WGL die Neubesetzung in Gremien erforderlich.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem
Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die
Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende
Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs.
2 GO NRW zu benennen ist.
zu 1.:
Gem. § 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW ist ein neues
Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL zu wählen.
zu 2.:
Gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW ist ein neues
stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der WGL zu wählen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1951/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Erstellung der Ratsvorlage war nicht vor dem 06.12.2012 möglich, weil die entsprechenden Nachbesetzungswünsche erst zu diesem Zeitpunkt bei der Verwaltung eingingen.