Betreff
Resolution zur Sperrung der Autobahnbrücke A1 - Rheinbrücke Leverkusen für den Lkw-Verkehr über 3,5 t
Vorlage
1952/2012
Aktenzeichen
010-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Verabschiedung der beiliegenden Resolution zur Sperrung der Autobahnbrücke A1 – Rheinbrücke Leverkusen für den Lkw-Verkehr über 3,5 t.

 

Die Resolution ist gerichtet an das

 

-     Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

-     Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn

 

Resolution:

 

Seit dem 30. November 2012 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW aus Sicherheitsgründen die Autobahnbrücke A1 – Rheinbrücke Leverkusen für den Lkw-Verkehr über 3,5 t gesperrt. Möglichkeiten und Zeitpunkt/ Zeitraum einer Behebung der am Brückenwerk entstandenen Schäden sind bis dato nicht bekannt und damit eine Aufhebung der Sperrung für Lkw-Verkehre über 3,5 t mittelfristig nicht absehbar.

 

Die Auswirkungen dieser Sperrung auf das überörtlich bedeutsame Straßennetz von Leverkusen wie auch auf die weitläufig umliegenden Autobahnen und Bundesstraßen sind gravierend. Die Erarbeitung einer raschen Lösung für die eingetretene Verkehrsproblematik ist zur Entlastung der Gesamtverkehrssituation in Leverkusen, in der Region sowie im gesamten Rheinland unerlässlich.

 

Die aktuell erforderlich gewordenen Umleitungsfahrten für Lkw über 3,5 t zur Querung des Rheins bedeuten einen weitgehenden Eingriff für die betroffenen Unternehmen und die gesamte Wirtschaft im Rheinland. Die hierbei ausgelösten Umleitungsverkehre werden nicht ohne Auswirkungen auf das Stadtgebiet Leverkusen, Köln und der Umgebung bleiben.

 

Die Sperrung der Autobahnbrücke A1 – Rheinbrücke Leverkusen für Lkw-Verkehre über 3,5 t ist allerdings eine aus Sicherheitsaspekten alternativlose Maßnahme.

 

Diese Ausgangslage erfordert das vordringlichste Bestreben aller Beteiligten, sobald als möglich eine alternative Rheinquerung als Umleitungsstrecke nicht nur während der Baumaßnahme, sondern auch auf Dauer zu schaffen, um einen zumutbaren Verkehrsfluss zu gewährleisten.

 

Die Verkehrsflüsse bereits vor der Sperrung der Rheinbrücke für den Lkw-Verkehr haben die Bundesautobahnen A1 und A3 an die Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit gebracht. Der beabsichtigte Ausbau der Häfen in Belgien und den Niederlanden wird in naher Zukunft deutliche Mehrbelastungen aller Ost-West-Verbindungen mit sich bringen. Es sollte daher die jetzige Situation genutzt werden, nicht nur vorübergehende, sondern auch dauerhafte Umleitungsverkehre einzurichten bzw. für ausreichende und leistungsfähige Alternativrouten zu sorgen.

Ein diesbezügliches Schreiben ergeht seitens des Vereins Köln Bonn e.V. (Oberbürgermeister, Landräte und andere wichtige Akteure der Region) auch an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herrn Dr. Peter Ramsauer.

 

Diese Auffassung wurde von der Verwaltung auch in der Projektanmeldung zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 Teil Straße vertreten, die mit Datum vom 19. Oktober 2012 an den Landesbetrieb Straßenbau NRW gerichtet wurde. Hier wurde auf die bereits bestehende äußerst angespannte verkehrliche Situation im Leverkusener Straßennetz hingewiesen, die – insbesondere mit Blick auf die bekannten Sanierungsprojekte (Verbreiterung A3 auf acht Spuren, Totalausbau Leverkusener Kreuz, Neubau Hochstraße („Stelze“) vom Leverkusener Kreuz bis Rheinbrücke, Neubau Rheinbrücke) – die Suche nach alternativen Streckenverbindungen zur Entlastung der hiesigen Verkehrssituation unverzichtbar macht.

Die Projektanmeldung wurde den Fraktionen mit E-Mail vom 19. Oktober 2012 zugestellt und in der Sitzung des Regionalrates beraten.

 

Diese Projektanmeldung hat vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung mit der Sperrung der Rheinbrücke Leverkusen für den Lkw-Verkehr eine neue Brisanz erhalten.

 

Der Lösungsansatz, den Gütertransport vermehrt von der Straße auf die Schiene zu verlagern, wird sich nicht Erfolg versprechend umsetzen lassen. Einerseits ist der Schienentransport nicht für alle Warengüter und Anforderungen (auch Flexibilität) geeignet; andererseits ist auch die heutige Schieneninfrastruktur für eine deutliche Kapazitätssteigerung nicht ausgelegt und überlastet. Neben der bereits bestehenden Überlastung des Eisenbahn-Knotens Köln (vgl. Resolution des Rates zum Ausbau des Eisenbahn-Knotens Köln vom 02.07.12 und Anmeldung des Knotens Köln für den Bundesverkehrswegeplan 2015 – Teil Schiene) ist zwischenzeitlich auch ein erheblicher Sanierungsstau der Schieneninfrastruktur – insbesondere an Brückenwerken auf dem Kölner Eisenbahnring – eingetreten.

 

Aus den dargestellten Gründen fordert der Rat der Stadt Leverkusen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:

 

1.    Eine schnellstmögliche Planung zur Entlastung der Verkehrssituation auf dem Autobahnnetz in und um Leverkusen herum und die Schaffung einer zusätzlichen Rheinquerung während der Umleitungsphase wie auch auf Dauer in Höhe des Leverkusener Stadtgebietes auch für den Lkw-Verkehr über 3,5 t.

 

2.    Eine umgehende und umfassende Information zur geplanten Zeitschiene für die gegebenenfalls geplanten Reparaturmaßnahmen an den o.a. Sanierungs-projekten, insbesondere selbstverständlich der Rheinbrücke, und einer Alternativstreckenführung für den Lkw-Verkehr über 3,5 t zur Querung des Rheins.

 

3.    Eine kontinuierliche Information (Fortschreibung) zum Sachstand aller Schäden (gegebenenfalls auch Ausbesserungsarbeiten) und deren Auswirkungen auf die Nutzung der Autobahn A1 vom Leverkusener Kreuz bis einschließlich der Rheinbrücke Leverkusen.

 

4.    Eine umgehende Planung zum Ausbau des Knotens Köln zur Schaffung zusätzlicher Güterverkehrskapazitäten auf der Schiene.