Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I - III stimmen dem von der Verwaltung vorgelegten Sanierungsprogramm für Kinderspielplätze für ihren Bereich zu. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Budgetmittel, Zug um Zug durchzuführen. Die Mittelfreigabe für die jeweils erforderlichen Haushaltsmittel wird erteilt.

2.      Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Freigabe der notwendigen Haushaltsmittel. Bis zur Kostengrenze von 30.000 Euro betrachtet die Verwaltung die Einzelmaßnahmen als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die jeweilige Bezirksvertretung wird vorab über z.d.A.: Rat informiert. Für alle Projekte, deren Kosten über 30.000 Euro liegen oder bei denen sich im Lauf der langfristig angelegten Umsetzung nennenswerte Änderungen zu dem vorgestellten Programm ergeben, wird die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen einbringen.

 

gezeichnet:

Häusler

 

Begründung:

 

Im Sommer 2010 hatte die Verwaltung eine Vorlage für ein langfristig angelegtes Sanierungsprogramm der größeren Leverkusener Parkanlagen eingebracht, das seitdem erfolgreich nach und nach aus vorhandenen Budgetmitteln abgearbeitet wird.

 

Das hier vorgestellte Sanierungsprogramm für Kinderspielplätze folgt dem gleichen Prinzip.

 

Zur Vorbereitung der Vorlage wurden alle 143 Spielplätze und Spieleinrichtungen auf ihren Gesamtzustand hin überprüft und die demographischen Umstände im Einzugsgebiet hinzugezogen.

 

Viele Spielplatzstandorte sind inzwischen dreißig, vierzig und mehr Jahre alt. Das muss nicht bedeuten, dass solche Spielplätze nicht mehr sicher wären oder keinen Spielwert mehr besäßen. Mit der laufenden Unterhaltung und dem bedarfsorientierten Austausch des Angebotes an Spielgeräten können auch alte Spielplätze immer noch ihren Zweck erfüllen.

 

Bei 16 Spielplätzen wurde Handlungsbedarf festgestellt, der weit über die üblichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hinausgeht. Dies kann z. B. die Feststellung sein, dass die Gesamtgestaltung und die Ausstattung eines Spielplatzes wegen der demographischen Veränderungen u. U. inzwischen weit an einer potentiellen Zielgruppe vorbei geht. Der Handlungsbedarf wurde anhand verschiedener Gesichtspunkte priorisiert.

 

Als Anlagen sind dieser Vorlage eine Auflistung der betreffenden Spielplätze mit ihrer Priorisierung und grobem Kostenrahmen, Pläne mit dem potentiellen Einzugsgebiet und pro Objekt eine Übersicht zum Ist-Zustand und zu den angestrebten Sanierungs-maßnahmen beigefügt.

 

Bei vier Spielplätzen besteht ein hoher Sanierungsbedarf. Dies sind die Spielplätze Am Buttermarkt (Hitdorf), Unstrutstraße (Rheindorf), Erholungshauspark (Wiesdorf) und Am Heitkamp (Lützenkirchen-Schöne Aussicht).

 

Speziell zum Spielplatz Erholungshauspark sei angemerkt, dass die Verwaltung diesen Spielplatz, wegen des in der Nähe befindlichen, erstklassigen Angebotes im Neuland-Park, ursprünglich nur noch auf einem niedrigen Niveau erhalten wollte. Die Auswertung der demographischen Daten ergab nun allerdings, dass es im Einzugsbereich dieses Objektes mit rd. 230 Kindern eine außergewöhnlich hohe Zahl von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren gibt. Diese Feststellung hat bei der Fachverwaltung zu einem Umdenken geführt und war maßgeblich dafür, dass der Standort in eine hohe Priorität eingestuft wurde, um Fläche und Ausstattung innerhalb eines überschaubaren Zeitraums für diese Zielgruppe herzurichten.

 

Die in den Anlagen genannten Kosten pro Objekt stellen lediglich einen groben Orientierungsrahmen dar. Sie müssen in den auf die Beschlussfassung folgenden Detailplanungen konkretisiert werden.

 

Das Sanierungsprogramm wird absichtlich nicht in einen konkreten Zeitrahmen gefasst. Die einzelnen Projekte können ohnehin nur Zug um Zug und je nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel in Angriff genommen werden. Die Abarbeitung des gesamten Sanierungsprogramms wird sich sicher über einige Jahre hinziehen.

 

Die Finanzierung aus den in der Übersicht „finanzielle Auswirkungen“ genannten Haushaltspositionen ist nach derzeitigem Stand dadurch gesichert, dass das Finanzvolumen dieses Teilbudgets ab 2013 von jährlich 100.000 Euro auf 200.000 Euro pro Jahr aufgestockt wurde.

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1953/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Keul / 67 / 6716

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Sanierung von Kinderspielplätzen im Stadtgebiet

-Finanzierung aus jeweils freigegebenen Haushaltsmitteln

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle               67001305012004

Finanzposition          783300

-Kinderspielplätze und Spielanlagen im Stadtgebiet

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Finanzierung der Baukosten aus freigegebenen Haushaltsmitteln.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Da es sich um ein langfristig angelegtes Sanierungsprogramm handelt und die konkreten Kosten der Einzelmaßnahmen zunächst noch ermittelt werden müssen, können hierzu derzeit keine Angaben gemacht werden. Für den größten Teil der vorgesehenen Maßnahmen werden Einzelbeschlüsse eingeholt. Die dazu notwendigen Vorlagen werden die konkreten finanziellen Auswirkungen der Einzelmaßnahmen darstellen. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass lediglich Abschreibungen und Verzinsungen, aber kaum zusätzliche lfd. Aufwendungen anfallen werden, da im Bestand der Pflegeobjekte gearbeitet werden soll und keine zusätzlichen Pflegeobjekte hinzukommen werden. Eher wird sich der Pflegeaufwand durch die Neugestaltung und geschickte Auswahl der Ausstattung gegenüber dem Bestand reduzieren.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine