Betreff
Innovationsfond "Investition Zukunft"
- Einmalige Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung
Vorlage
1969/2012
Aktenzeichen
514-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für die einmalige Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung für Schüler und Schülerinnen des Jahrgangs 8/9 wird, vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln, der Käthe-Kollwitz-Schule ein Betrag in Höhe von 10.000 Euro ausgezahlt.

 

Nach Beendigung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Mit Antrag vom 12.12.12 bittet die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Leverkusen Rheindorf (KKS) um eine einmalige Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung für Schüler und Schülerinnen des Jahrgangs 8/9 (siehe Anlage).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1969/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51 / Telefon: 51 90

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Einmalige Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung für Schüler und Schülerinnen des Jahrgang 8/9.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:     510006100102

Produkt:              061001

Produktgruppe: 0610

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Fördermittel in Gesamthöhe von 10.000 Euro

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)