- Einmalige Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung
Beschlussentwurf:
Für die einmalige Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung für Schüler und Schülerinnen des Jahrgangs 8/9 wird, vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln, der Käthe-Kollwitz-Schule ein Betrag in Höhe von 10.000 Euro ausgezahlt.
Nach Beendigung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 12.12.12 bittet die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Leverkusen Rheindorf (KKS) um eine einmalige Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung für Schüler und Schülerinnen des Jahrgangs 8/9 (siehe Anlage).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1969/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51 / Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Einmalige Unterstützung im Rahmen der Berufsorientierung für Schüler und Schülerinnen des Jahrgang 8/9.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 10.000 Euro
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)