Betreff
neue bahnstadt opladen; Ankündigung von Baumfällarbeiten
Vorlage
1987/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung II nimmt die beiliegende Ankündigung von Baumfällarbeiten zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

Begründung:

 

Für den Bau der Bahnhofsbrücke (ehemalige Brücke Nord) der neuen bahnstadt opladen sind mehrere Bäume zu fällen. Sie stehen entweder in der Trasse der Brücke bzw. der Rampen, die zur Brücke führen, oder sie behindern notwendige Montagearbeiten mit großen Autokränen; drei der Bäume müssten spätestens zur Verlegung der Gütergleise ohnehin gefällt werden.

Die Grünfläche zwischen den Fahrbahnen, die die Bahnhofsvorfahrt bilden, wird gerodet um dort die Zuwegung zum Treppenturm und zur Fahrradrampe neu gestalten zu können.

Die Kosten in Höhe von ca. 12.000 € sind im Budget des Projekts enthalten.

Aus Gründen des Vogelschutzes werden die Arbeiten umgehend beauftragt und bis zum 28. Februar durchgeführt.

 

 

Anlagen:         Lageplan der Brückenplanung

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1987/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hr. van Acken/TBL/6630.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

./.

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

./.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

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Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Um eine Umsetzung der Maßnahme vor Beginn der Vegetationsperiode gewährleisten zu können, ist eine Beratung im laufenden Sitzungsturnus unbedingt erforderlich.