Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss bestellt als
2. stellvertretende Schriftführerin: Frau Cinja Pausewang
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NW bestellt der Ausschuss die Schriftführerin/den Schriftführer. Die Niederschriften sind von der/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Änderung in der 2. Stellvertretung für die Schriftführerin des Schulausschusses erforderlich.
Aus diesem Grunde soll künftig die 2. Stellvertretung in der Schriftführung von Herrn Stolz auf Frau Pausewang übertragen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2008/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner /
Fachbereich / Telefon: Heike Simon/FB 40/4086
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Änderung der/des 2. stellvertretenden Schriftführerin/Schriftführers
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Aus der Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)