Betreff
Neubestellung der/des 2. stellvertretenden Schriftführerin/Schriftführers
Vorlage
2008/2013
Aktenzeichen
Gr.2-sm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Schulausschuss bestellt als

 

2. stellvertretende Schriftführerin:   Frau Cinja Pausewang

 

gezeichnet:

Adomat

Begründung:

 

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NW bestellt der Ausschuss die Schriftführerin/den Schriftführer. Die Niederschriften sind von der/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aus organisatorischen Gründen ist eine Änderung in der 2. Stellvertretung für die Schriftführerin des Schulausschusses erforderlich.

Aus diesem Grunde soll künftig die 2. Stellvertretung in der Schriftführung von Herrn Stolz auf Frau Pausewang übertragen werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2008/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Heike Simon/FB 40/4086

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Änderung der/des 2. stellvertretenden Schriftführerin/Schriftführers

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

Aus der Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)