Betreff
Konzept zur Einrichtung eines Nothilfefonds für Familien in besonderen Notlagen
Vorlage
2028/2013
Aktenzeichen
500-OKA
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Dem Konzept zur Einrichtung eines Nothilfefonds wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, den beigefügten Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Leverkusen, der AWO Beratungsstelle für Schwangerschaft, Sexualität und Partnerschaft, Kreisverband Leverkusen e.V, und Pro Familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., abzuschließen.

 

3.      Die Verwaltung wird ermächtigt, Veränderungen im Kooperationsvertrag vorzunehmen, sofern sie den Sinn nicht berühren.

 

gezeichnet:

Stein

Begründung:

 

Herr Beigeordneter Stein hat in der Sitzung am 12.11.2012 zugesichert, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren ein Konzept zur Finanzierung eines Nothilfefonds vorlegen wird.

 

Das Konzept ist als Anlage beigefügt. Es sieht vor, dass in besonderen Ausnahmefällen entsprechende Unterstützungsleistungen gewährt werden. Damit soll den Begünstigten im Sinne einer präventiven Stabilisierung eine Lebensperspektive außerhalb der sozialen Transferleistungssysteme offengehalten werden.

 

Das Konzept ist im Rahmen des vom Rat durch den Beschluss zum Haushalt 2013 bereitgestellten Fachbereichsbudgets darstellbar.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2028/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Willich, FB 50, Tel. 406-5013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PG 0515

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

10.000 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

10.000 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)