Beschlussentwurf:
1.
Dem Konzept zur Einrichtung eines Nothilfefonds
wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den beigefügten
Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Leverkusen, der AWO Beratungsstelle für Schwangerschaft, Sexualität und
Partnerschaft, Kreisverband Leverkusen e.V, und Pro Familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik
und Sexualberatung e.V., abzuschließen.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Veränderungen im
Kooperationsvertrag vorzunehmen, sofern sie den Sinn nicht berühren.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Herr Beigeordneter Stein hat in der Sitzung am 12.11.2012 zugesichert, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren ein Konzept zur Finanzierung eines Nothilfefonds vorlegen wird. Das Konzept ist als Anlage beigefügt. Es sieht vor, dass in besonderen Ausnahmefällen entsprechende Unterstützungsleistungen gewährt werden. Damit soll den Begünstigten im Sinne einer präventiven Stabilisierung eine Lebensperspektive außerhalb der sozialen Transferleistungssysteme offengehalten werden. Das Konzept ist im Rahmen des vom Rat durch den Beschluss zum Haushalt 2013 bereitgestellten Fachbereichsbudgets darstellbar.
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Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2028/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Willich, FB 50, Tel.
406-5013
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PG 0515
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
10.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
10.000 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)