Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers der JOB SERVICE Beschäftigungsförderung gGmbH (JSL)
Vorlage
2034/2013
Aktenzeichen
201-01-05-03-va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JSL nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,

 

1.  Herrn Hanno Lützenkirchen wegen des Erreichens der vertraglichen Altersgrenze zum 30.06.2013 als Geschäftsführer der JSL abzuberufen.

 

2.  nach Beschlussfassung zu 1., Herrn Alexander Lünenbach mit Wirkung ab dem 01.07.2013 als Geschäftsführer der JSL zu bestellen und einen Anstellungsvertrag unter den in der Begründung genannten Rahmenbedingungen abzuschließen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Der derzeitige Geschäftsführer der JSL, Herr Hanno Lützenkirchen, beendet seine Tätigkeit wegen des Erreichens der Altersgrenze zum 30.06.2013.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Alexander Lünenbach, zum Nachfolger von Herrn Hanno Lützenkirchen zu bestellen.

 

Herr Alexander Lünenbach befindet sich zurzeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der JSL.

 

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Ratsherrn Uwe Richrath, und dem Mitglied der Gesellschafterversammlung, Herrn Beigeordneten Frank Stein, folgende wesentliche Rahmenbedingungen vor:

 

-    Der zwischen der Gesellschaft und Herrn Lünenbach bestehende Anstellungsvertrag ruht während der Dauer des mit Herrn Lünenbach zu den nachfolgenden Konditionen abzuschließenden Geschäftsführervertrages.

 

-    Abschluss eines Anstellungs- bzw. Dienstvertrags als Geschäftsführer (Geschäftsführervertrag) mit der Gesellschaft für die Dauer von zunächst 5 Jahren zu den folgenden wesentlichen Konditionen.

 

-    Vergütung nach TVöD 15 zuzüglich einer dynamischen Funktionszulage von monatlich 600 €.

 

-    Verzicht auf persönlichen Dienstwagen

 

-    „Rückfallklausel“ in die mit der JSL derzeit bestehenden arbeitsvertraglichen Regelungen bei Beendigung des Geschäftsführervertrages, d.h. der bis zur Beendigung des Geschäftsführervertrages ruhende Anstellungsvertrag zwischen Herrn Lünenbach und der Gesellschaft wird fortgesetzt. Herrn Lünenbach entstehen durch das zwischenzeitliche Ruhen des Anstellungsvertrages keine Nachteile.

 

Nach § 12 Buchstabe c des Gesellschaftsvertrages der JSL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie über die Festlegung  der Anstellungsbedingungen. Die von der Stadt Leverkusen entsandten Mitglieder in der Gesellschafterversammlung bedürfen hierfür gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages einer Weisung nach § 113 Abs. 1 GO NRW.

 

Der Anstellungsvertrag bzw. Dienstvertrag mit der Geschäftsführung wird für die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 der Satzung durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung geschlossen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2034/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Herr Vaßen /Fachbereich Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben/ 406-2040

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

keine

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)