Betreff
Beitritt der Stadt Leverkusen in die Einkaufsgemeinschaft für Kommunale Verwaltungen im Deutschen Städtetag (EKV eG)
Vorlage
2061/2013
Aktenzeichen
112-12-15-oh
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag (EKV eG) beizutreten.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                           Häusler

 

Begründung:

 

Der Deutsche Städtetag hat am 20. Januar 2011 die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag (EKV) gegründet.

Gründungsmitglieder waren die Städte Hannover, Heilbronn, Neuss, Nürnberg und Solingen. Mittlerweile gehören der EKV über 40 Mitgliedsstädte an, davon alleine 18 Städte aus Nordrhein-Westfalen, wie z.B. Bochum, Hagen, Hamm, Köln, Münster und Wuppertal.

 

Die Kernaufgabe der EKV ist die Organisation gemeinschaftlichen, rechtskonformen Einkaufs eines breiten Spektrums an Materialien und Dienstleistungen für den Bedarf der Städte und Kommunen, um dadurch Synergien mit wirtschaftlichen Vorteilen zu generieren. Sie bietet den städtischen Verwaltungen neben guten Preisen auch bewährte Verfahren, damit verfügbare Mittel so intelligent wie nur möglich eingesetzt werden und neuer finanzieller Spielraum entsteht. Dazu gehören Standardisierungsprojekte, elektronische Vergabeverfahren (Ausschreibungsplattform), Online-Bestellplattform ebenso wie Datenbank- und Analyseinstrumente, Wissensmanagement und Personalentwicklung.

 

In 2012 hat die EKV gemeinsame Beschaffungsprozesse in den Bereichen Wartung von Heizungsanlagen, Möbel im Kindergartenbereich, Kopierpapier und Stehordner sowie digitale Funkgeräte für Berufsfeuerwehren abgeschlossen. Des Weiteren laufen Verfahren in Bezug auf Reinigungsmittel, Mülltonnen und Energiebeschaffung.

 

Für 2013 sind beispielsweise folgende Projekte geplant:

·        Multifunktionsgeräte und Kopierer

·        Taumittel

·        Büromöbel und Drehstühle

·        Reinigungsmittel

·        Verkehrsschilder

·        Beamer und interaktive Whiteboards

·        Feuerwehrfahrzeuge

 

Die EKV profitiert hierbei von der jahrelangen Erfahrung der Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag.

 

Die EKV ist im Besitz ihrer Mitglieder und ausdrücklich nicht gewerblich ausgerichtet.

Sie tritt als bundesweiter Dienstleister im Bereich Beschaffung für die freiwillig am jeweiligen Ausschreibungsprozess beteiligten Städte auf und beschränkt sich dabei auf große europaweite Ausschreibungen neben der Erhaltung regionaler Lieferantenstrukturen. Die Mitgliedschaft bei der EKV ist, abgesehen von einer genossenschaftlichen Einlage von 500€, kostenlos.

 

Vor dem Hintergrund der seit Dezember 2012 existierenden Einkaufsrichtlinie der Stadt Leverkusen, die sowohl einheitliche Einkaufsstrukturen als auch eine städtische Bedarfsbündelung über Dezernate und Fachbereiche hinweg vorschreibt, ist es sinnvoll, die Möglichkeiten des Einkaufs über die EKV wahrzunehmen und mögliche finanzielle Synergieeffekte zu generieren.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2061/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Ostheller/11/12 17

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Sofern über die EKV Beschaffungsprozesse initiiert werden, wird die Verwaltung prüfen, inwieweit eine Teilnahme möglich ist. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass gemeinsame Ausschreibungen mit höheren finanziellen Vergabewerten gleichzeitig mit Synergien für die einzelnen Teilnehmer verbunden sind.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die genossenschaftliche Einlage von einmalig 500 € wird aus etatisierten Mitteln des Einkaufs zur Verfügung gestellt. Deckungsmittel stehen bei der Finanzposition 782600, Finanzstelle 11000130022000 –Einrichtungsgegenstände- zur Verfügung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

s. o.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s.o.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)