Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag (EKV eG) beizutreten.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Der Deutsche Städtetag hat am 20. Januar 2011 die Einkaufsgemeinschaft
Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag (EKV) gegründet.
Gründungsmitglieder waren die Städte Hannover, Heilbronn, Neuss,
Nürnberg und Solingen. Mittlerweile gehören der EKV über 40 Mitgliedsstädte an,
davon alleine 18 Städte aus Nordrhein-Westfalen, wie z.B. Bochum, Hagen, Hamm,
Köln, Münster und Wuppertal.
Die Kernaufgabe der EKV ist die Organisation gemeinschaftlichen,
rechtskonformen Einkaufs eines breiten Spektrums an Materialien und Dienstleistungen
für den Bedarf der Städte und Kommunen, um dadurch Synergien mit
wirtschaftlichen Vorteilen zu generieren. Sie bietet den städtischen
Verwaltungen neben guten Preisen auch bewährte Verfahren, damit verfügbare
Mittel so intelligent wie nur möglich eingesetzt werden und neuer finanzieller
Spielraum entsteht. Dazu gehören Standardisierungsprojekte, elektronische
Vergabeverfahren (Ausschreibungsplattform), Online-Bestellplattform ebenso wie
Datenbank- und Analyseinstrumente, Wissensmanagement und Personalentwicklung.
In 2012 hat die EKV gemeinsame Beschaffungsprozesse in den Bereichen
Wartung von Heizungsanlagen, Möbel im Kindergartenbereich, Kopierpapier und
Stehordner sowie digitale Funkgeräte für Berufsfeuerwehren abgeschlossen. Des
Weiteren laufen Verfahren in Bezug auf Reinigungsmittel, Mülltonnen und
Energiebeschaffung.
Für 2013 sind beispielsweise folgende Projekte geplant:
·
Multifunktionsgeräte und Kopierer
·
Taumittel
·
Büromöbel und Drehstühle
·
Reinigungsmittel
·
Verkehrsschilder
·
Beamer und interaktive Whiteboards
·
Feuerwehrfahrzeuge
Die EKV profitiert hierbei von der jahrelangen Erfahrung der
Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im
Deutschen Städtetag.
Die EKV ist im Besitz ihrer Mitglieder und ausdrücklich nicht gewerblich
ausgerichtet.
Sie tritt als bundesweiter Dienstleister im Bereich Beschaffung für die
freiwillig am jeweiligen Ausschreibungsprozess beteiligten Städte auf und
beschränkt sich dabei auf große europaweite Ausschreibungen neben der Erhaltung
regionaler Lieferantenstrukturen. Die Mitgliedschaft bei der EKV ist, abgesehen
von einer genossenschaftlichen Einlage von 500€, kostenlos.
Vor dem Hintergrund der seit Dezember 2012 existierenden
Einkaufsrichtlinie der Stadt Leverkusen, die sowohl einheitliche
Einkaufsstrukturen als auch eine städtische Bedarfsbündelung über Dezernate und
Fachbereiche hinweg vorschreibt, ist es sinnvoll, die Möglichkeiten des Einkaufs
über die EKV wahrzunehmen und mögliche finanzielle Synergieeffekte zu generieren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2061/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Ostheller/11/12 17
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Sofern über die EKV Beschaffungsprozesse initiiert werden, wird die Verwaltung prüfen, inwieweit eine Teilnahme möglich ist. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass gemeinsame Ausschreibungen mit höheren finanziellen Vergabewerten gleichzeitig mit Synergien für die einzelnen Teilnehmer verbunden sind.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die genossenschaftliche Einlage von einmalig 500 € wird aus etatisierten Mitteln des Einkaufs zur Verfügung gestellt. Deckungsmittel stehen bei der Finanzposition 782600, Finanzstelle 11000130022000 –Einrichtungsgegenstände- zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. o.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s.o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)