Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Leverkusen für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2013
- Änderung
Vorlage
2075/2013
Aktenzeichen
011-08-03-sie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für die vom 23.04.-25.04.2013 in Frankfurt am Main stattfindende Hauptversammlung des Deutschen Städtetages werden zwei stimmberechtigte Abgeordnete bestellt:

 

a) Gemäß § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW

Abgeordneter:                                  Vertreter:
Stadtkämmerer                                Beigeordneter

Rainer Häusler                                 Marc Adomat

 

b) Gemäß § 113 Absatz 2 Satz 1 GO NRW

 

Abgeordneter:

Rh. Hermann-Josef Kentrup (CDU)

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Der Rat hat mit Beschluss vom 10.12.2012 die Vertreter zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages bestellt. (s. Vorlage Nr. 1941/2012).

Durch den Tod von Rh. Hupperth und eine Terminkollision bei Herrn Oberbürgermeister Buchhorn ergeben sich die vorgenannten Änderungen.

 

Die übrigen Vertreter (Gemäß § 113 Absatz 2 Satz 1 GO NRW: Rh. Dr. Walter Mende (SPD) sowie Gastteilnehmer: Rh. Dr. Walter Mende (SPD) und Rh. Jochen Ries (FDP) bleiben unverändert bestehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2075/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ursula Siewert/ 01/ 406 – 88 73

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Durch die Mitgliedschaft der Stadt Leverkusen im Deutschen Städtetag ist die Teilnahme der stimmberechtigten Abgeordneten an der Hauptversammlung nach § 6 Absatz 2 der Satzung des Deutschen Städtetages zur Rechtswahrung angezeigt.

 

Die Teilnahme von nicht stimmberechtigten Gastteilnehmern ist jedoch nicht zwingend erforderlich und insoweit nicht von § 82 GO NRW gedeckt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Reise, Schulung Rats- und Ausschussmitglieder

 

Innenauftrag: 810001050102

Produkt:                     010501

Produktgruppe:         0105

Sachkonto:                541200

Ansatz:                       1.000,- €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

ca. 700,- € Hotelkosten

ca. 300,- € Reisekosten

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet alle zwei Jahre in den angehörigen Städten statt. Da die Veranstaltungsorte der künftigen Hauptversammlungen nicht bekannt sind, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)