Beschlussentwurf:
1. Der Rat beruft gem. § 108 a Abs. 3 i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW folgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG (RELOGA) ab:
Frau Martina Sabolic
2. Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat gem. § 108 a Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 12 des Gesellschaftsvertrages der RELOGA folgenden Beschäftigten als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der RELOGA:
Herrn Thorsten Krehut
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gem. § 12.1 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der RELOGA gehören dem Aufsichtsrat u. a. 8 Arbeitnehmer der Betriebe der Gesellschaft und/oder der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften an. Frau Martina Sabolic, Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat, ist aus einem Unternehmen der RELOGA-Gruppe ausgeschieden. Sie ist daher gem. § 108 a Abs. 3 Satz 2 GO NRW aus ihrem Amt im Aufsichtsrat abzuberufen.
Gem. § 108 a Abs. 5 i. V. m. Abs. 6 GO NRW wird der Nachfolger vom Rat der Stadt Leverkusen sowie von der Verbandsversammlung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) übereinstimmend aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der von der Betriebsversammlung der Gesellschaft und der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften, die einen arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetrieb bilden, am 03.11.2011 in einer geheimen Wahl erstellten Vorschlagsliste bestellt. Diese Vorschlagsliste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Bestellung bedarf jeweils eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates der Stadt Leverkusen und der Verbandsversammlung des BAV.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2079/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 4062040
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der notwendigen Abstimmung der Vorlage mit dem BAV konnte die Vorlage erst nach dem Abgabetermin fertiggestellt werden.