Beschlussentwurf:
1. Frau/Herr ____________________
wird
mit Wirkung vom ____________________
für die Dauer von 8 Jahren
zur/zum Beigeordneten für das Dezernat II gewählt.
2. Frau/Herr ____________________
wird mit Wirkung vom ____________________
für die Dauer von 8 Jahren
als Stadtkämmerin/Stadtkämmerer der Stadt Leverkusen bestellt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Durch den Eintritt von Herrn Stadtkämmerer Häusler in den Ruhestand ist ab dem 01.09.2013 die Position der/des Beigeordneten für das Dezernat II vakant.
Vor diesem Hintergrund wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Wiederbesetzung durchgeführt.
Nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeordneten vom Rat für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
§ 71 Abs. 4 GO NRW schreibt des
Weiteren vor, dass in einer kreisfreien Stadt ein Beigeordneter als
Stadtkämmerer bestellt werden muss. Diese Funktion soll bei der Stadt
Leverkusen der/die Beigeordnete für das Dezernat II – Finanzen, Personal und
Organisation wahrnehmen.
Aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen sind beide Beschlusspunkte der Vorlage einzeln abzustimmen. Der 1.
Beschlusspunkt ist eine Wahl, die nach § 50 Abs. 2 GO NRW auszuführen ist, und
der 2. Beschlusspunkt eine Abstimmung gemäß § 50 Abs. 1 GO NRW.