Beschlussentwurf:
Der „Villa Zündfunke e. V. (Jugend-Kultur-Werkstatt, Bürger-Treff und Generationen-Haus)“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) befristet für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 02.03.2013 (s. Anlage) beantragt der Villa Zündfunke e. V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG.
Zweck des Vereins gem. Satzung (s. Anlage) ist die Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.