Betreff
Neuorganisation der Gremienstruktur im Rahmen der regionalisierten und sozialraumorientierten Leverkusener Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage
2105/2013
Aktenzeichen
jhpl-nie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt, die mit Beschluss vom 29.04.2002 (Vorlage KJ 60/15.TA) eingerichtete Gremienstruktur im Rahmen der Leverkusener regionalisierten und sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe neu zu organisieren. Zur Umsetzung werden folgende Regelungen beschlossen:

 

1.      Die in den vier Regionen der regionalisierten und sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe eingerichteten regionalen kooperativen Gremien werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

 

2.   Es wird ein sozialraumübergreifendes Fachgremium zur Reflexion und zur planungsbezogenen Bewertung von Themen von sozialraumübergreifender

Relevanz, kurz „Sozialraumübergreifendes Fachgremium“, eingerichtet.

 

3.      Den Sozialraumarbeitsgemeinschaften wird die Aufgabe übertragen, im Rahmen der ihnen zugewiesenen Anteile aus den Budgets Feldarbeitsmittel und Netzwerk- und Verstärkungsmittel selber über die Finanzierung der von ihnen entwickelten Projekte zu entscheiden.

 

4.      Für das sozialraumübergreifende Fachgremium und für die SozialraumAGs werden Geschäftsordnungen (Anlagen 1 und 2) beschlossen.

 

gezeichnet:

Adomat

Begründung:

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die regionalen kooperativen Gremien den Ansprüchen/Aufgaben nach der im Jahre 2002 beschlossenen Konzeption

überwiegend nicht entsprechen konnten. Wechselnde Zusammensetzung sowie belastungsbedingte, diskontinuierliche Teilnahme an den Sitzungen der in diese Gremien entsandten Mitglieder führten dazu, dass die Gremien fast ausschließlich über Projektanträge der ihnen angeschlossenen SozialraumAGs zu den Budgets Feldarbeitsmittel und/oder Netzwerk- und Verstärkungsmittel diskutierten und darüber entschieden. Die Funktionen, sozialräumliche Entwicklungen anzuregen, sie sozialraumübergreifend zu begleiten sowie sich durch Anregungen an die Jugendhilfeplanung an der Entwicklung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen, konnten nicht ausreichend wahrgenommen werden. Die Aufgaben, sich im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe mit sozialräumlichen Entwicklungen zu befassen, nahmen ausschließlich die Sozialraumarbeitsgemeinschaften selber wahr. Aber auch aus diesen Gremien erfolgten nur wenige Anregungen in Richtung Jugendhilfeplanung.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sowie der in den Gremien tätigen freien Träger und Institutionen ergibt sich aus dieser Entwicklung die Notwendigkeit, vor Ort die sozialräumliche Ebene zu stärken. Vor allem auch, um dadurch eine bessere Vernetzung mit der Jugendhilfeplanung zu erreichen. Dazu sollen den Sozialraum AGs die Funktionen übertragen werden, die nach dem bisher geltenden Konzept zu den Aufgaben der regionalen kooperativen Gremien zählten. Ferner sollen, um den gestalterischen Spielraum der AG‘s zu erweitern, zukünftig die Sozialraumarbeitsgemeinschaften im Rahmen der ihnen zugewiesenen Anteile aus den Budgets Feldarbeitsmittel und Netzwerk- und Verstärkungsmittel selber über die Finanzierung der von ihnen entwickelten Projekte entscheiden.

Die Verfahren in den AGs sind in einer Geschäftsordnung (Anlage 1) als Grundlage für die Gremienarbeit zu regeln.

 

Im Diskussions- und Abstimmungsverfahren mit den PlanungsAGs nach §78 SGB VIII und mit den Mitgliedern der regionalen kooperativen Gremien wurde der Vorschlag entwickelt, im Rahmen der neuen Gremienstruktur ein zentrales multiprofessionell besetztes Fachgremium einzurichten als Zwischenglied zwischen den SozialraumAGs und den Gremien der JHPL. Dieses sozialraumübergreifende Fachgremium soll die Funktion übernehmen, Planungsanregungen aus den SozialraumAGs, ausgehend von  unterschiedlichen Ansätzen, fachlich zu diskutieren und, wenn möglich, Empfeh-lungen an die PlanungsAGs zu formulieren und weiter zu leiten. Die für dieses Gremium vorgesehene Multiprofessionalität soll eine erweiterte Sicht auf die jeweiligen Themen ermöglichen, wodurch wiederum fachübergreifende Planungen einzelner Themenfelder (z.B. Armut bei Kindern und Jugendlichen als Thema für die Bereiche Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit) angeregt werden können. Zusammensetzung, Zuständigkeit, Funktion und Organisation des Gremiums sind in einer eigenen Geschäftsordnung (Anlage 2) zu regeln.

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie dargelegt, zur Verbesserung der Effizienz der sozialräumlichen Gremien vor Ort und zur besseren Verzahnung der sozialräumlichen Gremien mit der Jugendhilfeplanung die beschriebene neue Gremienstruktur im Rahmen der sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe zu beschließen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2105/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Nieder, 51, 5104

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die als „Feldarbeitsmittel“ und als „Netzwerk- und Verstärkungsmittel“ bezeichneten Budgets werden seit der Umsetzung des regionalisierten und sozialraumorien-tierten Konzepts der Leverkusener Kinder- und Jugendhilfe in 2003 in den Sozialräumen für kleinere Projekte verwendet. Durch sie sollen

a)     durch Projekte, die aus den Feldarbeitsmitteln finanziert werden, erzieherische Hilfen vermieden werden, und

b)     durch Projekte, die aus den Netzwerk- und Verstärkungsmitteln finanziert werden, flexibel bedarfsbezogene kleinere Bildungs- und Förderungsangebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Budget „Feldarbeitsmittel“ ist Teil der Finanzmittel, die für die Pflichtaufgaben der erzieherischen Hilfen zur Verfügung stehen.

 

Das Budget „Netzwerk- und Verstärkungsmittel“ zählt zum pflichtigen Aufgabenbereich der Jugendarbeit nach § 11SGB VIII, für den im Rahmen des Ermessens der Finanzrahmen der jährlichen Haushaltsfreigabe unterliegt.

 

Beide Aufgabenbereiche zählen zu den Pflichtaufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Die Bedingungen des § 82 GO zur Verwendung der dafür bereitgestellten Finanzmittel sind damit erfüllt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

1.     Feldarbeitsmittel

Produkt: 061501, Produktgruppe 0615

Ansatz: 60.000,-€

 

2.     Netzwerk- und Verstärkungsmittel

Produkt: 061001, Produktgruppe 0610

Ansatz:  12.100,-€

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)