- Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kolonie II (Bereich Dhünnstraße / Kaiserplatz bis Nobelstraße)
Beschlussentwurf:
Zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs bei größeren Veranstaltungen im Kernbereich von Wiesdorf werden die Sperrmaßnahmen entsprechend der
Anlage im o. g. Bereich beschlossen.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
1.
Sachverhalt
Mit Vorlage Nr. 1847/2012 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschlossen, dass während des Weihnachtsmarktes 2012 durch Sperrungen an der Dhünnstraße in Höhe des SPD-Hauses und der Einmündung Nobelstraße der Durchgangsverkehr unterbunden wird. Hintergrund für die Maßnahme war der Umstand, dass während der Durchführung von größeren Veranstaltungen in Wiesdorf ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Siedlung zu verzeichnen ist und die Kolonie II regelmäßig zugeparkt wird und somit Anwohner keine Stellplätze für eigene Fahrzeuge finden.
In diesem Zusammenhang wurde bereits in 2011 auf der Wöhlerstraße die Linksabbiegerspur in die Fr.-Ebert-Straße (Richtung Kinopolis / Einfahrt Parkhaus „Rathausgalerie“ und „Parkplatz APCOA“) gesperrt. Dadurch müssen Autofahrer mit dem vorgenannten Fahrtziel die Wöhlerstraße bis zum Kreisverkehr „Nobelstraße“ fahren und dort wenden. Viele Verkehrsteilnehmer suchen zur Umgehung dieses Umwegs oder Umfahrung von Verkehrsstauungen im Kernbereich von Wiesdorf Ausweichstrecken. Außerdem entstehen vermehrt Park- und Parksuchverkehre. Diese Umstände führen gerade im Bereich der Dhünnstraße zu einer sehr starken Belastung für die Bewohner.
Die Maßnahme hat sich während der Weihnachtszeit bewährt. Sie wurde von den Anwohnern und auch den dortigen Kindertageseinrichtungen durchweg positiv bewertet.
Es ist allerdings festzustellen, dass die beschriebene Problematik nicht nur während des Weihnachtsmarktes, sondern auch bei allen anderen größeren Veranstaltungen im Kernbereich von Wiesdorf (z.B. verkaufsoffene Sonntage) besteht.
2.
Lösungsvorschläge
2.1 Sperrmaßnahmen
Es ist beabsichtigt, zum Schutz der Bewohner im Bereich der Dhünnstraße die Sperrmaßnahmen gemäß der beigefügten Anlage 1 (entsprechend Weihnachtsverkehr 2012) zukünftig während der Zeit des Weihnachtsmarktes und bei allen anderen größeren Veranstaltungen im Kernbereich von Wiesdorf - insbesondere bei den verkaufsoffenen Sonntagen - durchzuführen. Die Sperrmaßnahmen werden umgesetzt, wenn der Fachbereich Straßenverkehr aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit oder der sich abzeichnenden Ereignisse davon ausgehen muss, dass mit einem übermäßigen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Durch den kurzen zeitlichen Vorlauf ist es nicht möglich, die Anwohner bei jeder Veranstaltung im Vorfeld durch eine schriftliche Information über die Sperrung in Kenntnis zu setzen. Durch die grundsätzliche Regelung und damit der Gleichartigkeit der Sperrungen werden die Anwohner deshalb einmalig schriftlich über die beschlossenen Maßnahmen informiert. Unabhängig davon erfolgt – wenn zeitlich möglich – zusätzlich eine Information zu der jeweiligen Veranstaltung über die örtliche Presse.
2.2
Zeitrahmen
der Sperrmaßnahmen
Die Sperrmaßnahmen werden jeweils zeitnah zur Veranstaltung durch die Technischen Betriebe Leverkusen bzw. den Fachbereich Straßenverkehr eingerichtet und am ersten Arbeitstag nach der Veranstaltung im Laufe des Vormittags wieder aufgehoben.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2108/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Heymann / 36 / 3641
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Einrichtung von Sperrmaßnahmen während größerer Veranstaltungen im Kernbereich von Wiesdorf, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 360002300103, Sachkonto: 526100 und
Finanzstelle: 36000230012006, Finanzposition: 782700
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einmalige Kosten ca. 1.150,00 €
Kosten je Veranstaltung à max. 388,00 €
geschätzte Anzahl Veranstaltungen in 2013 = 4
entspricht 4 x 388,00 € = 1.554,00 €
ca.
2.704,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Kosten je Veranstaltung à max. 388,00 €
geschätzte Anzahl Veranstaltungen ab 2014 = 6
entspricht
6 x 388,00 € = 2.328,00 €/jährl.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)