Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage
beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Mieterverein
Leverkusen e. V. abzuschließen.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Die Wohnungslage stellt sich in Leverkusen derzeit noch ausgeglichen
dar. Bezieher von Transferleistungen sind immer noch in der Lage, eine adäquate
Wohnung zu erhalten. Da aber die Kosten für die Unterkunft in den letzten
Jahren angestiegen sind und es kaum Möglichkeiten der Steuerung gibt, haben
diverse Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit den vor Ort ansässigen
Mietervereinen Verträge abgeschlossen, um die Leistungsbezieher in ihren
Mietverhältnissen zu unterstützen.
Die zum Teil einer Zweitmiete gleichenden Nebenkosten entsprechen nicht
in jedem Falle der Rechtmäßigkeit. Außerdem
entspricht die Ausstattung einiger Wohnungen nicht dem allgemeinen Standard, so
dass sich hier die Frage einer Mietminderung stellt. In den Jobcentern und
Sozialämtern fehlt neben den Personalressourcen auch das entsprechende Fachwissen,
um hier in entsprechende Abrechnungen einzugreifen.
Diese Entwicklung hat mittlerweile auch der Gesetzgeber erkannt, und
seitens des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales wurde ein
Leitfaden für den Abschluss von Vereinbarungen mit Mietvereinen erstellt. Auch
in den diversen Arbeitstagungen und Workshops waren diese Vereinbarungen immer
wieder Thema.
Aus den vorgenannten Gründen hat die Stadt Leverkusen, vertreten durch
den zuständigen Beigeordneten und die Fachbereichsleitung Soziales, mit dem
Mieterverein Leverkusen e.V. Gespräche mit dem Zweck des Abschlusses einer
Vereinbarung geführt.
Das Ergebnis findet sich in der als Anlage beigefügten Vereinbarung
wieder, die zunächst für einen Probezeitraum von zwei Jahren abgeschlossen
werden soll.
Innerhalb dieses Zeitraumes werden die Vertragspartner die Effektivität
der Vereinbarung durch ein unterjähriges Berichtswesen überprüfen.
Die Zahlungen an den Mieterverein sind haushaltsneutral, da
Mietminderungen oder niedrigere Nebenkostenabrechnungen erwartet werden. Genaue
Erkenntnisse können unterjährig durch das bereits beschriebene Berichtswesen
erhalten werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2109/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Dez. III - Frau Söllner (8833),
FB 50 - Frau Vogt (5000)
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Vereinbarung mit dem Mieterverein zur Unterstützung bei der Abrechnung von Mietnebenkosten und bei der Prüfung, ob der Standard der Wohnung angemessen ist
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Produkt 0505 für Empfänger von SGB II Leistungen
Produkt 0515 für Empfänger von SGB XII Leistungen
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Sachkosten in Höhe von rd. 7.200,00 €, ausgehend von 50 Fällen,
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
S.o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen ist die Maßnahme zumindest kostenneutral.