Betreff
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Vorlage
2123/2013
Aktenzeichen
512-hi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Begründung vorgeschlagene Aufteilung der Bundesmittel aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“.

 

gezeichnet:

Adomat

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen erhält aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ für das Jahr 2013 Mittel in Höhe von 70.904,- €.

Die Fördersumme wird nach der Zahl der Kinder unter 6 Jahren im SGB II-Leistungsbezug berechnet.

Die Gesamtförderzeit läuft zunächst bis zum 31.12.2015 und soll darüber hinaus fortgesetzt werden. Ein Antrag auf die Fördermittel ist jährlich neu zu stellen und wird vom Fachbereich Kinder und Jugend erfolgen.

Die Verwendung dieser Mittel ist zweckgebunden und über entsprechenden Verwendungsnachweis zu dokumentieren.

 

Der Mitteleinsatz erfolgt in einem auf einander aufbauenden System.

Zunächst ist daraus die Koordination und der weitere Ausbau der Netzwerke Früher Hilfen zu finanzieren, als Zweites der Einsatz von Familienhebammen und in der letzten Stufe der Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen in den Netzwerken der Frühen Hilfen.

Die Netzwerkkoordination hat den gesamtstädtischen Auf- und Ausbau vor allem unter Einbezug des Gesundheitssystems zur Aufgabe und ist kontinuierlich während des Förderzeitraums weiterzuführen.

Eine Finanzierung der bisherigen Koordinator/innen im Konzept „Frühe Hilfen“ der Stadt Leverkusen ist nicht zulässig, da hier kein gesamtstädtischer Ansatz verfolgt wird und das Projekt bereits vor dem 01.07.2012 begonnen hat.

 

In Absprache mit den freien Trägern der Jugendhilfe, die an den drei Standorten des lokalen Projektes Frühe Hilfen eingesetzt sind, wird folgende Aufteilung der Bundesmittel für 2013 vorgeschlagen:

 

1.      Einrichtung einer 0,5 Vollzeitstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen beim Fachbereich Kinder und Jugend befristet bis zum 31.12.2015 mit einem Finanzvolumen von 40.904,- € für 2013

 

2.      Jeweils 15.000,- € für den Einsatz von Familienhebammen, die bei profamilia und beim Sozialdienst Kath. Frauen Leverkusen e.V. eingesetzt werden.

 

Der Einsatz von Familienhebammen erfolgt bereits in der Region I (Rheindorf, Hitdorf, Bürrig, Küppersteg) und der Region IV (Manfort, Wiesdorf, Alkenrath) und wird aus den städtischen Projektmitteln „Frühe Hilfen“ finanziert.

Der Einsatz weiterer Familienhebammen wird in den Regionen II (Opladen, Quettingen, Bergisch Neukirchen) und III (Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen) erfolgen, so dass im gesamten Stadtgebiet auf die Unterstützung von Familienhebammen zurückgegriffen werden kann.

Der Einsatz in allen vier Regionen erfolgt in enger Abstimmung mit den Regionalleitungen des Allgemeinen Sozialdienstes und – bis auf Region II, in der bisher kein Standortprojekt Frühe Hilfen eingerichtet wurde – über die Koordinator/innen des städtischen Projektes „Frühe Hilfen“.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2123/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Angela Hillen, FB 51, 51 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bundesmittel aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ für das Jahr 2013. Die Verausgabung der Mittel ist zweckgebunden und erfolgt nach den Vorgaben des Bundes. Über die zweckgebundene Verausgabung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Für 2013 wurde aufgrund der ersten Mitteilung des Bundes eine Fördersumme in Höhe von 90.625,- € etatisiert. Der Zuwendungsbescheid beläuft sich auf 70.904,- €.

Produkt: 061501, Produktgruppe 0615

 

Bei der vorgeschlagenen Mittelverwendung wird die tatsächliche Fördersumme nicht überschritten.

Entscheidung über den Einsatz der Fördermittel 2014 und 2015 wird jeweils nach Eingang des Zuwendungsbescheides erfolgen. Die Ausgaben orientieren sich an der Höhe der Fördersumme.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

0,5 Vollzeitstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen

Ausgabevolumen ca. 40.904,- €, Deckung durch Zuwendung des Bundes

 

Erstattung an freie Träger für den Einsatz von Familienhebammen in Höhe von 30.000,- € für 2013, Deckung durch Zuwendung des Bundes

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Zugesagte Förderung bis zum 31.12.2015.

Die Höhe der jährlichen Fördersumme wird nach der Anzahl der Kinder unter 6 Jahren im SGB II-Bezug berechnet.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)