Betreff
Rettungsdienstbedarfsplan 2. Fortschreibung (Stand November 2013)
Vorlage
2132/2013
Aktenzeichen
370-40-07
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die 2. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans (Stand November 2013)

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein                                                 

Begründung:

 

Rechtliche Grundlagen

Nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) stellen die Kreise und kreisfreien Städte einen Bedarfsplan auf.

Darüber hinaus ist in § 12 Abs. 6 RettG NRW geregelt, dass der Bedarf kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu überprüfen und alle vier Jahre fortzuschreiben ist.

Das Aufstellungsverfahren für den Bedarfsplan ist ein streng formelles Verfahren, in das folgende Institutionen im Rahmen von schriftlichen Stellungnahmen einzubinden sind:

 

·               Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde

·               Träger der Rettungswachen

·               Hilfsorganisationen

·               Sonstige Anbieter von rettungsdienstlichen Leistungen

·               Verbände der Krankenkassen

·               Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

·               Örtliche Gesundheitskonferenz

Der Rettungsdienstbedarfsplan ist nach § 14 Abs. 1 RettG NRW die Grundlage für die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung.

 

Der vorliegende Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Leverkusen ist die 2. Fortschreibung des bestehenden Bedarfsplans mit Stand Juli 2008. Er beinhaltet die Analyse der Einsätze des Rettungsdienstes der Stadt Leverkusen aus dem Zeitraum 01.07.2011 bis 30.06.2012.

 

Der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan wurde von der Gutachterfirma Forplan, Bonn erstellt.

 

Anhörung der Beteiligten

Der Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans wurde am 26.03.2013 an die Institutionen zur Stellungnahme versandt.

 

Von allen nach Gesetz anzuhörenden Institutionen wurde die Zustimmung erklärt.

 

 

Ergebnisse der 2. Fortschreibung:

 

·        Ausweitung der Rettungswagen-Besetzung um 336 Personal-Wochenstunden

Ab dem 01.01.2014 wird ein weiterer 24 Stunden/365 Tage Rettungswagen durch Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser Hilfsdienstes wechselweise von der Feuer- und Rettungswache Kanalstraße besetzt.

·        Reduzierung der Krankentransportwagen-Besetzung um 80 Personal-Wochenstunden

Die derzeitige Krankenwagenvorhaltung mit 120 Wochenstunden wird um 40 Wochenstunden reduziert werden. Dies erfolgt über die Nichtverlängerung eines bis 31.12.2013 begrenzten Personalgestellungsvertrages mit dem Arbeiter Samariter Bund.

 

·        Ausweitung der Stabsstelle des ärztlichen Leiters Rettungsdienst um 0,25 Vollzeitstelle (nicht gebührenrelevant)

Der derzeitige Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes ist mit einer Halbtagsstelle vom Klinikum abgeordnet und wird aus den Rettungsdienstgebühren finanziert. Es werden Verhandlungen mit dem Klinikum Leverkusen aufgenommen um einen stellvertretenden Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes zu gewinnen. Dieser wird als Abwesenheitsvertreter und in der Ausbildung des Rettungsdienstes tätig. Die Ausbildung im Rettungsdienst wird nicht über die Rettungsdienstgebühren finanziert.

 

·        Einrichtung 1 Vollzeitstelle hauptamtlicher Lehrrettungsassistent

Die Stelle soll zunächst überplanmäßig besetzt werden. Die Einrichtung einer Planstelle wird geprüft. Die Gegenfinanzierung durch die Rettungsdienstgebühren ist durch die Krankenkassen akzeptiert.

·        Einrichtung 1 Vollzeitstelle med.-technischer Sachbearbeiter Rettungsdienst

Die Stelle soll zunächst überplanmäßig besetzt werden. Die Einrichtung einer Planstelle wird geprüft. Die Gegenfinanzierung durch die Rettungsdienstgebühren ist durch die Krankenkassen akzeptiert.

 

·        Anpassung des Fahrzeugbestandes für den Rettungsdienst

 

IST                                                  SOLL

12 RTW                                              13 RTW

  6 KTW                                                5 KTW

  3 NEF                                                 4 NEF

Die notwendigen Fahrzeuge stehen durch spätere Abgabe gebrauchter Fahrzeuge zur Verfügung und werden im Zuge der laufenden Beschaffungen aus der mittelfristigen Finanzplanung ersetzt.

 

Rechtliche Änderungen

Derzeit liegt dem Europäischen Parlament eine von den Fachgremien positiv empfohlene Beschlussvorlage vor, nachdem eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst von den allgemeinen Ausschreibungsregelungen festgelegt werden soll. Anfang Dezember 2013 ist die Beschlussfassung vorgesehen. Danach muss zukünftig die Vergabe von Leistungen im Rettungsdienst nicht mehr ausgeschrieben werden. Diese Europaregelung muss dann noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Weiterhin steht eine Änderung des Rettungsgesetzes NRW in naher Zukunft bevor und die Festlegung Ausführungsbestimmungen zum Notfallsanitätergesetz. Diese Änderungen werden verfolgt und entsprechend umgesetzt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2132/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Holtzschneider, Fachbereich Feuerwehr, 0214/7505-370

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umsetzung der Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplans

 

Reduzierung der Krankenwagenvorhaltung um 40 Wochenstunden

 

Zusätzlichen Betrieb eines Rettungswagens 24 Stunden/365 Tage

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung des Rettungsdienstes der Stadt Leverkusen erfolgt im städtischen Haushaltsplan unter der Produktgruppe 0270 „Rettungsdienst“.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Minderkosten durch Reduzierung der Krankenwagen Vorhaltung in Höhe von 130.000 € jährlich.

 

Mehrkosten durch zusätzlichen Betrieb eines Rettungswagens 24 Stunden/365 Tage in Höhe von 620.000 € jährlich.

 

·        Einrichtung 1 Vollzeitstelle hauptamtlicher Lehrrettungsassistent

Ca. 75.000 € jährlich

 

·        Einrichtung 1 Vollzeitstelle med.-technischer Sachbearbeiter Rettungsdienst

Ca. 87.500 € jährlich

 

Mehrkosten für die Vorhaltung Betrieb von zusätzlichen Fahrzeugen

1 Rettungswagen                 ca. 40.000 € jährlich

1 Notarzteinsatzwagen        ca. 35.000 € jährlich

Minderkosten durch Reduzierung um einen Krankentransportwagen ca. 15.000 € jährlich.

 

Gegenfinanziert durch die Rettungsdienstgebühren.

 

Mehrkosten für eine 0,25 Vollzeitstelle stv. Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes in Höhe von ca. 30.000 €.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Mehrkosten in Höhe von 490.000 € jährlich für den Betrieb des Rettungswagens, gegenfinanziert durch die Rettungsdienstgebühren.

 

·        Einrichtung 1 Vollzeitstelle hauptamtlicher Lehrrettungsassistent

Ca. 75.000 € jährlich

 

·        Einrichtung 1 Vollzeitstelle med.-technischer Sachbearbeiter Rettungsdienst

Ca. 87.500 € jährlich

 

Mehrkosten für die Vorhaltung Betrieb von zusätzlichen Fahrzeugen

1 Rettungswagen                 ca. 40.000 € jährlich

1 Notarzteinsatzwagen        ca. 35.000 € jährlich

Minderkosten durch Reduzierung um einen Krankentransportwagen ca. 15.000 € jährlich.

 

Gegenfinanziert durch die Rettungsdienstgebühren.

 

Mehrkosten für eine 0,25 Vollzeitstelle stv. Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes mit ca. 30.000 € jährlich.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Mehr- und Minderkosten sind mehrheitlich durch die Rettungsdienstgebühren gegenfinanziert. Die Kosten für den stv. Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes können als Aufwand für die Ausbildung des Rettungsdienstpersonals nicht in die Gebühren eingerechnet werden.