Betreff
Wahlgebietseinteilung Kommunalwahl 2014
Vorlage
2137/2013
Aktenzeichen
330-93-11
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kommunalwahlausschuss der kreisfreien Stadt Leverkusen teilt das Gebiet der Stadt Leverkusen gem. § 4 Abs. 1 und 2  KWahlG NW und § 1 der Satzung der Stadt Leverkusen zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für das Wahlgebiet der kreisfreien Stadt Leverkusen vom 1. Januar 2012 in
26 Kommunalwahlbezirke ein.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Wahlleiter

 

Begründung:

 

Rechtgrundlagen:

 

Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der z.Zt. gült. Fassung v. 03.05.2011 (GV.NRW. S.238),

Kommunalwahlordnung (KWahl0) in der z.Zt. gült. Fassung v.27.06.2011 (GV.NRW. S 300)

Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen
mit den Europawahlen (KWahlZG)
vom 24.06.2008(GV.NRW. S.514

 

§ 2 Abs. 3 KWahlG NW

 

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebiets wählt; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht

zulässig. Der Wahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den
Ausschlag. Im Übrigen finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen
Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.

 

§ 3 Abs. 1 und 2 KWahlG NW (Auszug)

 

(1) Die Vertreter werden in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt.

(2) Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt

 

a) für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von

über 100 000, aber nicht über 250 000

58 Vertreter, davon 29 in Wahlbezirken;

Die Gemeinden und Kreise können…durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden..

 

§ 4 Abs. 1 und 2  KWahlG NW (Auszug)

 

(1) Der Wahlausschuss der Gemeinde teilt spätestens acht Monate …vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind.

 

(2) Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge
möglichst gewahrt werden. Sind Bezirke nach der Gemeindeordnung vorhanden, so soll die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.

 

§ 78 Abs. 1 KWahlO NW (Auszug)

(1) Die Bevölkerungszahlen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 2 Satz 3 …. des Gesetzes richten sich nach der vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT. NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist. Als Bevölkerungszahl des Wahlbezirks (§ 15 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes) gilt die Zahl, die sich aus der Teilung der Bevölkerungszahl des Wahlgebiets durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt.

 

Artikel 12 KWahlZG (Auszug)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die Änderungen der §§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 3, 4 Abs. 1 und 17 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes durch Artikel 1 am 1. August 2014 in Kraft. Für die am 21. Oktober 2009 beginnende Wahlperiode gelten die in Satz 2 genannten Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes mit der Maßgabe, dass die dort  bestimmten Monatszahlen um jeweils 4 Monate verringert werden.


§ 1 der Satzung der Stadt Leverkusen zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden
Vertreter für das Wahlgebiet der kreisfreien Stadt Leverkusen vom 1. Januar 2012

 

Entsprechend der Ermächtigung in § 3 Absatz 2, Satz 2 Kommunalwahlgesetz wird für die Kommunalwahlen 2014 und die darauf folgenden Kommunalwahlen im Wahlgebiet der kreisfreien Stadt Leverkusen die gesetzliche Anzahl von 58 zu wählenden Vertretern um 6 Vertreter auf 52 Vertreter, davon 26 in Wahlbezirken, reduziert.

 

Runderlass des Innenministeriums NRW von 02.04.2008 – Az.: 12.35.12.00 (wird noch aktualisiert)

Runderlass des Innenministeriums NRW von 14.12.2012 – Az.: 12.35.12.00

 

Die o.a. Vorschriften sehen demnach vor, dass der Kommunalwahlausschuss durch Mehrheitsentscheidung die Stadt Leverkusen auf Grundlage der von der Vertretung beschlossenen Verringerung der Ratsmandate um 6 bis Oktober 2013 in 26 Kommunalwahlbezirke
einzuteilen hat, die - unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Spielraumes für die Einwohnerzahl - als miteinander verbundenes Gebiet, innerhalb eines Stadtbezirks und nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der räumlichen Zusammenhänge (Ortsteile) festgelegt werden.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag.

 

Einwohnerzahlen:

 

Die für die Entscheidung maßgebliche Gesamteinwohnerzahl der Stadt Leverkusen richtet sich nach der bis zum 30.06.2012 veröffentlichten halbjährlichen Zählung des Landesbetriebes Information und Technik, die hier …. eingesehen werden kann.

 

http://www.it.nrw.de/statistik/a/daten/amtlichebevoelkerungszahlen/rp3_juni12.html

 

 

Die Einwohnerzahlen in den Leverkusener Ortsteilen bzw. bisherigen und künftigen
Kommunalwahlbezirken ist nur mit eigenen Mitteln festzustellbar, da der Landesbetrieb IT NRW nicht über das erforderliche kleinräumige Datenmaterial verfügt. Das Ergebnis der eigenen Zählung ist über einen Korrekturfaktor an die vom Landesbetrieb ermittelte Gesamteinwohnerzahl anzupassen. Aktuell ist die Zählung des FB 01 Statistik vom 31.03.2013.

Es ergeben sich folgende Verhältnisse:

 

 

 

Mit den Einwohnergrenzwerten existiert für jeden Ortsteil eine Mindest-/Höchstzahl von
Kommunalwahlbezirken, die dort nötig/möglich sind. Liegt die Einwohnerzahl eines Ortsteils unterhalb des Untergrenze, so scheidet die Einrichtung eines eigenen
Kommunalwahlbezirks im Ortsteil aus bzw. es können bei Nichterreichen der doppelten/dreifachen Obergrenze nicht zwei/drei Kommunalwahlbezirke usw. eingerichtet werden.


 

Berücksichtigung der künftigen Bevölkerungsentwicklung

 

Zitat aus dem Rd. Erlass des IM NW vom 02.04.2008 Az.: 12-35.10.02 zur Kommunalwahl 2009

 

Demnach dürfen Einwohnerzahlen der Kommunalwahlbezirke nicht so knapp
unterhalb der Grenzwerte liegen, dass bis zum Wahltag eine Überschreitung wahrscheinlich ist. Konkretere Vorgaben macht der Verordnungsgeber nicht.


Einen Hinweis auf die Größenordnung des nötigen Sicherheitsabstandes liefert die nachfolgende Einwohnerstatistik des letzten 15 Monate, nach der in den bisherigen Kommunalwahlbezirken Variationen der Einwohnherzahlen von -54 bis +89 Personen (Quartal zu Quartal) –und -90 bis + 121 (Gesamtzeitraum) zu beobachten waren.

 


Aus historischer Sicht wird daher empfohlen zu den Grenzwerten mindestens ein Sicherheitsabstand von ~150 Einwohnern = 2,5% vom Mittelwert einzuhalten.

 

Reduzierung von 29 auf 26 Kommunalwahlbezirke:

 

Ein mathematischer Ansatz, in welchen Teilen des Stadtgebietes die bestehenden
Kommunalwahlbezirke beibehalten bzw. zusammengefasst werden können/müssen, um die durch die Satzung festgeschriebene Reduzierung um drei Kommunalwahlbezirke erreichen, lässt sich aus der Einwohnerverteilung in den gewachsenen Ortsteilen unter Berücksichtigung der (vervielfachten) Grenzwerte für einen Kommunalwahlbezirk herleiten.


Danach ergibt sich:

 

 

 

Unter mathematischen Gesichtspunkten bietet sich die Reduzierung in den Ortsteilen
Wiesdorf, Küppersteg und Steinbüchel an. Sie ist jedoch auch in einigen anderen Ortsteilen durch Bildung ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirke möglich.

 

Weiterer Grundsätze bei der Einteilung in Kommunalwahlbezirke

 

Die Wahlgebietseinteilung muss in kartographisch und in deskriptiver Form
als Straßen(-bereichsliste) übereinstimmend dokumentiert werden können.

Dies wird am zuverlässigsten sichergestellt, wenn die Einteilung auf der kleinräumigen
Gliederung des Stadtgebietes basiert, d.h. wenn die Kommunalwahlbezirke Vielfache von sog. Baublöcken sind. Die Einhaltung der kartografisch exakt festgehaltenen Baublöcke stellt
einerseits den anzustrebenden räumlichen Zusammenhang sicher und ermöglicht insbesondere auch die Fortschreibung der Wahlgebietseinteilung ohne Verstoß gegen die Zuständigkeit des Wahlausschusses. Die Wahlgebietseinteilung ist damit außerdem nicht willkürlich
festgelegt, sondern basiert auf einem belegbaren geografischen Kriterium mit zusätzlicher Kontrollfunktion.

 

Nach der älteren Kommentierung zum Kommunalwahlgesetz von Rietdorf soll eine einmal beschlossene Wahlgebietseinteilung nur aus zwingenden Gründen geändert werden. Auch ist die Orientierung an bestehenden Stimmbezirken anzustreben, damit möglichst viele Wähler das gewohnte Wahlgebäude behalten können, was sich insbesondere positiv auf die Wahlbeteiligung auswirkt. Als Nebeneffekt bleiben bis auf das Briefwahlergebnis auch Umrechnungen von Altwahlergebnissen möglich. Nur im Einzelfall sollen mit Blick auf die Einwohnergrenzwerte und den erforderlichen Sicherheitsabstand einzelne Baublöcke von einem in den anderen Stimmbezirk und damit Kommunalwahlbezirk verlagert werden, um die gesetzlichen Anforderungen (sicherer) zu erfüllen.

 

Vorschläge zur Einteilung in Kommunalwahlbezirke
für die Kommunalwahl 2014

 

Unter Beachtung dieser Grundsätze wurden von der Verwaltung Ende 2012 am Ziel
eines möglichst großen Sicherheitsabstandes zu den Grenzwerten orientiert Änderungsvorschläge erarbeitet, die auch absehbare signifikante Bevölkerungsänderungen (z.B. Bahnstadt) berücksichtigen. Diese Vorschläge wurden den Parteien im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17.01.2013 mit der Bitte um Bewertung und Aufstellung von Alternativvorschlägen vorgestellt. Nach derzeitigem Stand wurde bis auf einen Fall kein Verwaltungsvorschlag grundsätzlich ausgeschlossen und ausschließlich von der CDU mehrere Alternativvorschläge
eingebracht.

 

Deshalb werden dem Kommunalwahlausschuss nun nachstehende Varianten der
Wahlgebietseinteilung vorgelegt, wobei die Verwaltung abseits der Beachtung der
Einteilungsprinzipien, Grenzwerte und Sicherheitsabstände keine weiteren Entscheidungsempfehlungen ausspricht. Eingegangene Vorschläge, die die gesetzlichen Vorgaben einschließlich Sicherheitsabstand nicht einhalten, wurden soweit möglich bis zu Übereinstimmung mit den Vorschriften ergänzt bzw. bei Sinnlosigkeit von Ausgleichsmaßnahmen ausgelassen.

Hinweis:

Für die folgenden Übersichten wurden die bisherigen Nummern der Kommunalwahlbezirke beibehalten. Nach dem endgültigen Beschluss des Kommunalwahlausschusses sind die Kommunalwahlbezirke jedoch neu zu nummerieren. Diese Nummerierung hat auch
Auswirkungen auf die Nummern der Stimmbezirke. Denn es macht insbesondere für die
Briefwahlorganisation Sinn, eine Stimmbezirksnummerierung zu wählen, bei der

die Stimmbezirksnummer als Ziffer 1 und 2 den zugehörigen Kommunalwahlbezirk enthält.

 

Es bietet sich an, auch die Kommunalwahlbezirksnummer künftig

so zu wählen, dass aus ihr sofort der Stadtbezirk als erste Ziffer hervorgeht.

 

Stadtbezirk I             – Kommunalwahlbezirk Nr. 10 - 17

Stadtbezirk II            – Kommunalwahlbezirk Nr. 20 - 28

Stadtbezirk III            – Kommunalwahlbezirk Nr. 30 - 38


Stadtbezirk I

 

Ortsteil Wiesdorf

 

Unter Berücksichtigung der Untergrenze von 18.608 Einwohnern für 4 Kommunalwahlbezirke und der Obergrenze von 15.508 Einwohnern für 2 Kommunalwahlbezirke sind in Wiesdorf mit der (umgerechneten) Einwohnerzahl von 18.057 Personen zwingend 3 Kommunalwahlbezirke festzulegen.
Eine Notwendigkeit für ortsteilübergreifende Kommunalwahlbezirke ist nicht vorhanden.

 

Unter Beibehalt der bestehenden Stimmbezirkseinteilung sind die Varianten 1 und 2

und unter geringfügiger Modifizierung der Stimmbezirkseinteilung die Variante 3 möglich:

 

Variante Wiesdorf 1:

 

Beschreibung:

Den Kommunalwahlbezirk 1 bilden die Stimmbezirke: 011, 013, 021,

den Kommunalwahlbezirk 2 bilden die Stimmbezirke: 012, 022, 031, 032,

und den Kommunalwahlbezirk 3 bilden die Stimmbezirke: 033, 041, 042, 043.

Der Kommunalwahlbezirk 4 entfällt

 

Einwohnerübersicht Variante Wiesdorf 1:


Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Wiesdorf1:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte in den Kommunalwahlbezirken 1 bis 3 werden mit großem
Sicherheitsabstand eingehalten

 

Variante Wiesdorf 2:

 

Beschreibung:

Den Kommunalwahlbezirk 1 bilden die Stimmbezirke 011, 012, 013, 021,

den Kommunalwahlbezirk 2 bilden die Stimmbezirke  022, 031, 032,

und den Kommunalwahlbezirk 3 bilden die Stimmbezirke 033, 041, 042, 043.

Der Kommunalwahlbezirk 4 entfällt


Einwohnerübersicht Variante Wiesdorf 2:

 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Wiesdorf 2:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte in den Kommunalwahlbezirken 1 bis 3 werden mit großem Sicherheitsabstand eingehalten

 

Variante Wiesdorf 3:

 

Beschreibung:

Den Kommunalwahlbezirk 1 bilden die Stimmbezirke 011, 012, 013, 021,

den Kommunalwahlbezirk 2 bilden die Stimmbezirke 031, 032, 033 zuzüglich Baublock 112034,

und den Kommunalwahlbezirk 3 bilden die Stimmbezirke 022, 042, 043; 041 abzüglich Baublock 112034.

Der Kommunalwahlbezirk 4 entfällt

 

Einwohnerübersicht Variante Wiesdorf 3:

 

Kartenausschnitt Änderungsbereich:


Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Wiesdorf 3:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte in den Kommunalwahlbezirken 1 und 3 werden mit großem
Sicherheitsabstand eingehalten. Im Kommunalwahlbezirk 2 wäre ohne die Verlagerung des Baublocks 112034 mit 178 Einwohnern der untere Grenzwert von 4.652 Einwohnern um 22 Einwohner unterschritten. Daher ist diese Variante ohne die Ausgleichsmaßahme nicht realisierbar. Dennoch bleibt der
Sicherheitsabstand zur Untergrenze knapp. Durch diese Maßnahme ändert sich für die die Bevölkerung des Baublocks das Wahlgebäude, jedoch ohne signifikante Verlängerung des Weges.

 

 

Ortsteil Manfort

 

Mit einer korrigierten Einwohnerzahl von 5.990 Personen liegt der einzige Kommunalwahlbezirk des Ortsteils innerhalb der Grenzwerte, so dass es keinen Anlass für Änderungen gibt.
Daher kann die Übernahme der Einteilung zur Kommunalwahl 2009 beschlossen werden.


 

Einwohnerübersicht Manfort:

 

 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Manfort:

 

Ortsteile Rheindorf und Hitdorf

 

Im Jahre 2008 musste mangels Alternative mit Nummer 8 ein ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk im Gebiet Hitdorf-Süd und Rheindorf-Nord festgelegt werden, der wegen eines nur über ein unbewohntes Gebiets hergestellten räumlichen Zusammenhanges ein kritisiertes Konstrukt ist. Der Wahlleiter geht deshalb davon aus, dass für 2014 nach Änderung der Ausgangszahlen ein akuter Änderungsbedarf besteht.

 

Die korrigierte Einwohnerzahl weist für den Ortsteil Hitdorf mit 7.573 Personen derzeit eine Größenordnung auf, bei der - anders als 2008 – zwar knapp am Sicherheitsabstand zum oberen Einwohnergrenzwert ein eigenständiger Kommunalwahlbezirk möglich ist.


Einwohnerübersicht Hitdorf:

 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Hitdorf:

 

Die korrigierte Einwohnerzahl für den Ortsteil Rheindorf mit 15.866 Personen liegt deutlich über dem oberen Grenzwert für 2 bzw. unteren Grenzwert für 3 Kommunalwahlbezirke, so dass sich auch hier drei auf den Ortsteil begrenzte Kommunalwahlbezirke einrichten lassen. Angesichts der gesetzlichen Forderung, nach Möglichkeit räumliche Zusammenhänge zu beachten, erscheint deshalb der an sich denkbare Behalt der Einteilung von 2009 als nachrangige Variante.

 

In der bisherigen Abgrenzung bewegen sich allerdings nur die Kommunalwahlbezirke 6-Rheindorf-Süd und 7-Rheindorf-Mitte im zulässigen Einwohnerbereich, während der Kommunalwahlbezirk
8-Rheindorf-Nord bei einer Einwohnerzahl von 4.254 Personen die Untergrenze von 4.652 um 398
Personen deutlich unterschreitet und auf 4.802 Personen erhöht werden sollte, damit der Grenzwert
einschließlich des Sicherheitsspielraumes eingehalten wird.


Einwohnerübersicht zur Einteilung von 2009 in Rheindorf:

 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirke - Einteilung von 2009 in Rheindorf:



Um einen Ausgleich herzustellen, muss ein Gebiet aus Kommunalwahlbezirk 7 in den
Kommunalwahlbezirk 8 verschoben werden. Kommunalwahlbezirk 6 kommt nicht in Betracht, da keine gemeinsame Grenze existiert. Unter Berücksichtigung der Grenzwerte und des
Sicherheitsspielraumes sollte die Einwohnerzahl des Kommunalwahlbezirks 7 höchstens um 643
Personen auf 4.802 Personen reduziert bzw. die Einwohnerzahl des Kommunalwahlbezirks 8
mindestens um 548 Personen auf 4.802 Personen erhöht werden.

Im Grenzbereich der Stimmbezirke 071/072 zu 082/083 und 073 zu 081 gibt es folgende
derzeit zum Kommunalwahlbezirk 7 zählende bewohnte Baublöcke:

 


Kartenausschnitt Änderungsbereich Rheindorf :

 

Keiner der Baublöcke hat genug Einwohner, um damit alleine den wünschenswerten Ausgleich herstellen zu können. Von den Kombinationen führt nur die gemeinsame Verlagerung der Baublöcke 130014 und 130018 mit 545 Einwohnern zu einem brauchbaren Resultat, während bei den anderen Kombinationen entweder kein Gebietszusammenhang besteht oder Kommunalwahlbezirk 7 mehr als erlaubt
verkleinert wird.

 

Variante Rheindorf 1

 

Voraussetzung:

Aufhebung des orteilübergreifenden Kommunalwahlbezirks 8 - Hitdorf/Rheindorf Nord

 

Beschreibung:

Den Kommunalwahlbezirk 6 bilden die Stimmbezirke 061, 062, 063, 064,

den Kommunalwahlbezirk 7 bilden die Stimmbezirke 071, 072 abzüglich des Baublocks 130014,
073 abzüglich des Baublocks 130018,

und den Kommunalwahlbezirk 8 bilden die Stimmbezirke 082, 083, 081 zuzüglich der
Baublöcke 130014 und 130018

 

Einwohnerübersicht Variante Rheindorf 1:


Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Rheindorf 1:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 6 werden mit größerem, die im Kommunalwahlbezirk 7 mit ausreichendem und die im Kommunalwahlbezirk 8 mit knappem Sicherheitsabstand eingehalten. Durch diese Maßnahme ändert sich für die die Bevölkerung der Baublöcke das Wahlgebäude teils ohne, teils mit signifikanter Verlängerung des Weges.

 

Variante Rheindorf 2

 

Voraussetzung:

Aufhebung des orteilübergreifenden Kommunalwahlbezirks 8 - Hitdorf/Rheindorf Nord

 

Beschreibung:

Den Kommunalwahlbezirk 6 bilden die Stimmbezirke 061, 062, 063, 064,

den Kommunalwahlbezirk 7 bilden die Stimmbezirke  071, 072, 073 abzüglich des Baublocks 130014, 130016,
und aus dem Baublock 130015 des Gebiets um die Häuser Königsberger Platz 8 bis 24;
und den Kommunalwahlbezirk 8 bilden die Stimmbezirke 081, 082, 083  zuzüglich des Baublocks 130014,130016,

und aus dem Baublock 130015 des Gebiets um die Häuser Königsberger Platz 8-24.

 

Einwohnerübersicht Variante Rheindorf 2:

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Rheindorf 2:


 

Detail-Kartenausschnitt  Änderungsgebiet Variante Rheindorf 2:

 

Einwohnerübersicht Änderungsgebiet Rheindorf 2:

 

 


Detail-Lageplan Baublock: 130015:

 

Häuserplan: Baublock 130015:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 6 werden mit größerem, die im Kommunalwahlbezirk 7 mit knappem die im Kommunalwahlbezirk 8 mit ausreichendem Sicherheitsabstand
eingehalten. Durch diese Maßnahme ändert sich für die die Bevölkerung der Baublöcke
das Wahlgebäude meist ohne signifikante Verlängerung des Weges.

 

Hauptnachteil ist die durch kein augenfälliges geografisches Merkmal begründbare Durchtrennung des Baublocks 130015, die dem Konzept einer Definition der Wahlgebietseinteilung über die kleinräumige Gliederung und der damit verbundene Sicherheit widerspricht. Da der Wahllokalwechsel nur einen Teil des Baublocks betrifft, ist dieser der dort wohnenden Bevölkerung sicher kaum vermittelbar.

Sollte eines der z.Zt. unbewohnten Häuser am Königsberger Platz künftig Bewohner erhalten, gibt es
dann Probleme, wenn die nach der Entscheidung des Kommunalwahlausschuss angefertigte öffentlich auszuhängende Wahlgebietskarte im Maßstab 1:15.000 mit ihrer begrenzten Auflösung keine eindeutige Zuordnung zu einem Kommunalwahlbezirk zulässt. Dieser Mangel könnte bei knappen Wahlergebnissen im Kommunalwahlbezirk 7 oder 8 im Extremfall Ansatzpunkte für Wahlanfechtungen liefern.

Um dies zu verhindern sollte beim Beschluss dieser Variante in der Niederschrift vermerkt werden, dass sich die Entscheidung des Kommunalwahlausschusses auf einen nach der Grenzlinie der Beschlussvorlage neu zu definierenden Baublock bezieht. Eine nachvollziehbare Baublockabgrenzung setzt nach den Einteilungsgrundsätzen für die Bevölkerungsstatistik wenigstens ein minimales objektives geografisches Trennungskriterium voraus. Daher wurde von der Statistikstelle empfohlen, den
ursprünglichen Einteilungsvorschlag ‚…nur eines (maximal zwei) der Hochhäuser am Königsberger Platz verschieben...‘, um die kleineren Häuser im nördlichen Bereich des Baublocks 130015 zu erweitern.

Stadtbezirk II

 

Ortsteil Opladen

 

Nach der Einteilung von 2009 gibt es nur für den Kommunalwahlbezirk 11 Anlass für Änderungen, da hier die Untergrenze von 4.652 Personen bis auf 36 Personen erreicht wird, was deutlich unter dem
empfehlenswerten Sicherheitsabstand liegt. Für Opladen ist außerdem ein Einwohnerzuwachs von ca. 500 Personen in die Bahnstadt einzuplanen. Konkrete Ausgleichmaßnahen hängen davon ab, inwieweit das Wahlgebiet in Opladen von den Änderungen in andern Ortsteilen des Stadtbezirks II tangiert wird. Deshalb sollen zunächst die dortigen Verhältnisse beleuchtet werden.

Einwohnerübersicht zur Einteilung von 2009 in Opladen:

 

Ortsteil Küppersteg

 

Die Einwohnerzahl von Küppersteg ist unter den veränderten Grenzwerten nicht mehr groß genug,
um die Übernahme der Wahlgebietseinteilung von 2009 mit 2 Kommunalwahlbezirken zu ermöglichen. Hierzu fehlen mindestens 180 mit Sicherheitsabstand 330 Einwohner. Ausgleichsmaßnahmen sind nur über einen ortsteilübergreifenden Kommunalwahlbezirk wahlweise mit den Ortsteilen Opladen,
Quettingen oder Bürrig denkbar. Eine Ausgleichsmaßnahme über den Ortsteil Wiesdorf kommt wegen der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Stadtbezirken nicht in Betracht. Aus rechnerischer Sicht böte es sich an, mit dieser Ausgleichsmaßnahme gleichzeitig die Reduzierung um einen Kommunalwahlbezirk im Stadtbezirk II zu realisieren


 

Einwohnerübersicht zur Einteilung von 2009 in Küppersteg:

 

Ortsteil Bürrig

 

Nach der Einteilung von 2009 gibt es keinen Anlass für Änderungen, da die Einwohnergrenzwerte für den Kommunalwahlbezirk 17 mit großem Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Einwohnerübersicht zur Einteilung von 2009 in Bürrig:

 

Ortsteil Ouettingen

 

Nach der Einteilung von 2009 gibt es keinen Anlass für Änderungen, da die Einwohnergrenzwerte für die Kommunalwahlbezirke 18 und 19 mit großem Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Einwohnerübersicht zur Einteilung von 2009 in Quettingen:


Ortsteil Bergisch Neukirchen

 

Nach der Einteilung von 2009 gibt es keinen Anlass für Änderungen, da die Einwohnergrenzwerte für den Kommunalwahlbezirk 14 mit großem Sicherheitsabstand eingehalten
werden.

Einwohnerübersicht Bergisch-Neukirchen:

 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Bergisch-Neukirchen:

 

Ausgleichsmaßnahmen für den Ortsteil Küppersteg

 

Variante Küppersteg 1

Voraussetzung:
Es soll ein ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk mit Bürrig gebildet werden.

 

Beschreibung:

Den  Kommunalwahlbezirk 15 bilden die Stimmbezirke: 151, 152, 173,

den  Kommunalwahlbezirk 16 bilden die Stimmbezirke: 153, 161, 162, 163,

und den Kommunalwahlbezirk 17 bilden die Stimmbezirke: 171, 172, 174.


 

Einwohnerübersicht Variante Küppersteg 1:

 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Küppersteg 1:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 15 und 16 werden mit großem, die im
Kommunalwahlbezirk 17 mit ausreichendem Sicherheitsabstand eingehalten. Die erforderliche
Einsparung eines Kommunalwahlbezirkes muss an anderer Stelle realisiert werden.

 

Variante Küppersteg 2

 

Voraussetzung:
Es soll ein ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk mit Quettingen gebildet werden

 

Beschreibung:

Den  Kommunalwahlbezirk 15 bilden die Stimmbezirke: 151, 153,195,152 abzüglich Baublock 220012,

und den Kommunalwahlbezirk 16 bilden die Stimmbezirke: 162, 163, 161 zuzüglich Baublock 220012.

 

Einwohnerübersicht Variante Küppersteg 2:

 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Küppersteg 2:


Kartenausschnitt Änderungsbereich Küppersteg 2:

 

Einwohnerübersicht Kommunalwahlbezirk(e) in Quettingen nach Wegfall Stimmbezirk 195:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 15 und 16 werden mit ausreichendem Sicherheitsabstand eingehalten. Ohne die Verlagerung des Baublocks 220012 mit 439 Einwohnern läge die Einwohnerzahl des Kommunalwahlbezirk 16 um 135 Personen unterhalb des unteren Grenzwertes. Auch nach Verlagerung des Stimmbezirks 0195 in den Kommunalwahlbezirk 15 weisen die Kommunalwahlbezirke 18 und 19 in Quettingen einen großen Abstand zu den Grenzwerten auf. Die erforderliche Einsparung eines Kommunalwahlbezirkes muss an anderer Stelle realisiert werden.

 

 

Variante Küppersteg 3


Voraussetzung:
Es soll ein ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk mit Opladen gebildet werden

 

Beschreibung:

Den  Kommunalwahlbezirk 15 bilden die Stimmbezirke: 112, 113, 151, 152,

und den Kommunalwahlbezirk 16 bilden die Stimmbezirke: 153,161,162,163


 

Einwohnerübersicht Variante Küppersteg 3:

 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante 3:

 

Beschreibung Kommunalwahlbezirke in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0112 und 0113:

Den Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 102, 103, 104, 105,

Den Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 111, 121, 122, 123, 124,

Den Kommunalwahlbezirk 13 bilden die Stimmbezirke: 131, 132, 133, 134.

Der Kommunalwahlbezirk 11 entfällt.


Einwohnerübersicht Kommunalwahlbezirk(e) in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0112 und 0113:

 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 112 und 113:


 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 15 und 16 werden mit großem Sicherheitsabstand eingehalten. Nach Verlagerung der Stimmbezirks 112 und 113 in den Kommunalwahlbezirk 15
weisen die Opladener Kommunalwahlbezirke 10 und 13 einen großen, der Kommunalwahlbezirk 12 einen knapp ausreichendem Abstand zu den Grenzwerten auf. Die erforderliche Einsparung eines Kommunalwahlbezirkes im Stadtbezirk II wird realisiert, da für den restlichen Teil von Opladen drei Kommunalwahlbezirke ausreichen. Im Kommunalwahlbezirk 13 ist ein ausreichender Spielraum für die künftigen Einwohner der Bahnstadt vorhanden.

 

 

Variante Küppersteg 4

 

Voraussetzung:
Es soll ein ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk mit Opladen gebildet werden

 

Beschreibung:

Den  Kommunalwahlbezirk 15 bilden die Stimmbezirke: 151, 152, 131, 132,

und den Kommunalwahlbezirk 16 bilden die Stimmbezirke: 153,161,162,163

 

Einwohnerübersicht Variante Küppersteg 4:


Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Küppersteg 4:

Beschreibung Kommunalwahlbezirke in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0131 und 0132:

Den Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 102, 103, 104, 111,

Den Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 105, 123, 133, 134,

Den Kommunalwahlbezirk 13 bilden die Stimmbezirke: 112, 113, 121, 122, 124.

Der Kommunalwahlbezirk 11 entfällt.

 

Einwohnerübersicht Kommunalwahlbezirk(e) in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0131 und 0132:


Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0131 und 0132:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 15 und 16 werden mit großem Sicherheitsabstand eingehalten. Nach Verlagerung der Stimmbezirks 0131 und 0132 in den Kommunalwahlbezirk 15
weisen die Opladener Kommunalwahlbezirke 10 und 12 einen großen, der Kommunalwahlbezirk 11 einen ausreichendem Abstand zu den Grenzwerten auf. Die erforderliche Einsparung eines Kommunalwahlbezirkes im Stadtbezirk II wird realisiert, weil für den restlichen Teil von Opladen drei Kommunalwahlbezirke genügen. Im Kommunalwahlbezirk 12 ist ein ausreichender Spielraum für die künftigen Einwohner der Bahnstadt vorhanden

 

 

Variante Opladen/Quettingen 1

Voraussetzung:
Es wurde nach Variante Küppersteg 1 entschieden.

Es wird ein Baublock im Bahnhofsgebiet Opladen zur Verbindung der Stimmbezirke 131 und 134
definiert.


 

Beschreibung:

Den Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 102, 103, 104, 105,

den Kommunalwahlbezirk 11 bilden die Stimmbezirke: 111, 121, 131, 132, 134,

den Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 112, 113, 122, 123, 124,

der Kommunalwahlbezirk 13 entfällt,

der Stimmbezirk 133 wird dem Kommunalwahlbezirk 19 in Quettingen hinzugefügt,

der Stimmbezirk 195 wird dem Kommunalwahlbezirk 18 in Quettingen hinzugefügt.

 

Einwohnerübersicht Variante Opladen/Quettingen 1:


 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Opladen/Quettingen 1:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 10 und 19 werden mit großem, die im Kommunalwahlbezirk 18 mit ausreichendem Sicherheitsabstand eingehalten. Im Kommunalwahlbezirk 19 ist ein möglicherweise ausreichendender Spielraum für die künftigen Einwohner der Bahnstadt vorhanden.
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 11 und 12 werden mit unzureichendem
Sicherheitsabstand
eingehalten. Die Variante sollte deshalb nur mit Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden.


Ausgleichsmaßnahmen zur Variante Opladen/Quettingen 1:
Zum Kommunalwahlbezirk 10 könnten noch Einwohner hinzugefügt werden. Da es keine bewohnte Grenze zwischen Kommunalwahlbezirk 12 und 10 gibt, muss der Kommunalwahlbezirk 11 stärker verkleinert werden, um diesem dann einen Teil von Kommunalwahlbezirk 12 hinzufügen zu können.

Ein größerer Sicherheitsabstand für Kommunalwahlbezirk 11 incl. Freiraum für Teile von Kommunalwahlbezirk 12 würde erreicht durch:

Verlagerung von Baublock 210055 mit 41 Einwohnern von Stimmbezirk 121 in Stimmbezirk 104
sowie durch Verlagerung der Baublöcke 210052 und 210071, 210072 mit 19, 134 bzw.74
Einwohnern von Stimmbezirk 111 in Stimmbezirk 102

 

Ein größerer Sicherheitsabstand für Kommunalwahlbezirk 12 würde erreicht durch:

Verlagerung von Baublock 210082 mit 126 Einwohnern von Stimmbezirk 123 in Stimmbezirk 121

 

Kartenausschnitte  Ausgleichsmaßnahme Opladen Kommunalwahlbezirk 11:


 

Kartenausschnitte  Ausgleichsmaßnahme Opladen Kommunalwahlbezirk 12:

 

Beschreibung nach Ausgleichsmaßnahmen:


Den Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 103, 105, 102 zuzüglich der
Baublöcke 210052, 210071, 210072 und 104 zuzüglich des Baublocks 210055,

den Kommunalwahlbezirk 11 bilden die Stimmbezirke 131, 132, 134, 111 abzüglich der Baublöcke 210052 und 210071, 210072 und 121 abzüglich des Baublocks 210055 und zuzüglich des Baublocks 210082,

den Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 112, 113, 122, 124, 123 abzüglich des
Baublocks
210082.


Einwohnerübersicht nach Ausgleichsmaßnahmen Opladen in den Kommunalwahlbezirken 11 und 12:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 11 und 12 werden mit ausreichendem
und fast gleichgroßem Sicherheitsabstand eingehalten.
Nachteilig ist eine Wegverlängerung
zum Wahllokal für die Einwohner der Baublöcke 210071 und 210072.

 

 

Variante Opladen/Quettingen 2

Voraussetzung:
Es wurde nach Variante Küppersteg 2 entschieden

 

Beschreibung:

Den Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 102, 103, 104, 111,

den Kommunalwahlbezirk 11 bilden die Stimmbezirke: 112, 121,122, 123, 124

den Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 113, 131, 132, 133,

der Kommunalwahlbezirk 13 entfällt,

die Stimmbezirke 105 und 134 werden dem Kommunalwahlbezirk 19 in Quettingen hinzugefügt,

der Stimmbezirk 194 wird dem Kommunalwahlbezirk 18 in Quettingen hinzugefügt.


 

Einwohnerübersicht Variante Opladen/Quettingen 2:


Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Opladen/Quettingen 2:

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte in den Kommunalwahlbezirken 10, 12 13, 18 ,19 werden mit z.T. großem,

z.T. mit ausreichendem Sicherheitsabstand eingehalten. Es erfolgt weder in Opladen noch in
Quettingen eine Änderung der Zuordnung von Baublöcken zu Stimmbezirken und damit Wahllokalen.

Im Kommunalwahlbezirk 13 ist größerer Spielraum für die künftigen Einwohner der Bahnstadt
vorhanden.


Stadtbezirk III

 

Ortsteil Steinbüchel

 

Unter Berücksichtigung der Grenzen von 9.304 bzw. 15.508 Einwohnern für 2 Kommunalwahlbezirke können in Steinbüchel mit 14.575 (korrigierten) Einwohnern und bislang drei Kommunalwahlbezirken
künftig 2 Kommunalwahlbezirke eingerichtet werden und damit im Stadtbezirk III die gewünschte
Reduzierung um einen Kommunalwahlbezirk erreicht werden.

 

Unter Übernahmen der bestehenden Stimmbezirkseinteilung sind die Varianten 1 und 2 möglich:

 

 

Variante Steinbüchel 1

Beschreibung

Den Kommunalwahlbezirk 24 bilden die Stimmbezirke: 241,242,243,251,252,253

und den Kommunalwahlbezirk 26 bilden die Stimmbezirke: 244, 254, 261,262,263

Der Kommunalwahlbezirk 25 entfällt

 

Einwohnerübersicht Variante Steinbüchel 1:


 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Steinbüchel 1:

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 24 werden mit ausreichendem

im Kommunalwahlbezirk 26 mit größerem Sicherheitsabstand eingehalten.

 

 

Variante Steinbüchel 2

Beschreibung

Den Kommunalwahlbezirk 24 bilden die Stimmbezirke: 241,242,243, 251,252, 254

und den Kommunalwahlbezirk 26 bilden die Stimmbezirke: 244, 253, 261,262,263

Der Kommunalwahlbezirk 25 entfällt

 

Einwohnerübersicht Variante Steinbüchel 2:


 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Steinbüchel 2:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 24 werden mit ausreichendem

im Kommunalwahlbezirk 26 mit größerem Sicherheitsabstand eingehalten.

 

Ortsteil Lützenkirchen

 

Die unveränderte Übernahme der Wahlgebietseinteilung von 2009 ist nicht zu empfehlen, da im
Kommunalwahlbezirk 27 der Sicherheitsabstand zum unteren Einwohnergrenzwert nicht mehr
groß genug ist.

 

Es werden eine minimale und eine größere Variante zur Anpassung vorgelegt.

 

Einwohnerübersicht zur Wahlgebietseinteilung Lützenkirchen von 2009:


 

Kartenausschnitt zur Wahlgebietseinteilung Lützenkirchen von 2009:

 

Im Grenzbereich der Stimmbezirke 271 zu 282,283 gibt es einen derzeit zum Stimmbezirk 282 und zwei zum Stimmbezirk 283 zählende Baublöcke mit nennenswerten Einwohnerzahlen.
Es handelt sich um die Baublöcke:

 

330029 mit 51 Einwohnern

330042 mit 180 Einwohnern

330041 mit 144 Einwohnern


 

Kartenausschnitt  Änderungsbereich Lützenkirchen:

 

Variante Lützenkirchen 1

Beschreibung:

Den Kommunalwahlbezirk 27 bilden die Stimmbezirke:272, 273, 271 zuzüglich Baublock 330042

und den Kommunalwahlbezirk 28 bilden die Stimmbezirke: 281,282, 284, 283 abzüglich Baublock 330042

 

Einwohnerübersicht Variante Lützenkirchen 1:


 

Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Lützenkirchen 1:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 27 werden mit gut ausreichendem

im Kommunalwahlbezirk 28 mit großem Sicherheitsabstand eingehalten.

 

Variante Lützenkirchen 2

Beschreibung

Den Kommunalwahlbezirk 27 bilden die Stimmbezirke:272, 273, 271 zuzüglich der Baublöcke 330029, 330041 330042 und den Kommunalwahlbezirk 28 bilden die Stimmbezirke: 281,284, 282 abzüglich Baublock 330029,
283 abzüglich der Baublöcke 33041, 330042

 

Einwohnerübersicht Variante Lützenkirchen 2:


Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Variante Lützenkirchen 2:

 

Bewertung:

Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 27 und 28 werden mit großem Sicherheitsabstand eingehalten.

 

 

 

Ortsteile Schlebusch und Alkenrath

 

Mit einer korrigierten Einwohnerzahl von 25.988 Personen für Schlebusch-Insgesamt, davon
23.998 Personen in den 4 auf Schlebusch begrenzten Kommunalwahlbezirken und den restlichen 1.990 Personen aus Schlebusch und 4.003 Personen aus Alkenrath in einem ortsteilübergreifenden Kommunalwahlbezirk ergibt sich rechnerisch - trotz der geänderten Ausgangslage - kein relevanter Unterschied zur Einteilungssituation von 2009.

Der Ortsteil Alkenrath hat mit der Erhöhung der Grenzwerte nun wohl auf unabsehbare Zeit  zu wenige Einwohner für einen auf den Ortsteil begrenzten Kommunalwahlbezirk.

Daher kann die Übernahme der Einteilung zur Kommunalwahl 2009 beschlossen werden.


Einwohnerübersicht Schlebusch / Alkenrath:


Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e) Schlebusch / Alkenrath:

 

Gesamtübersicht über die Kommunalwahlbezirke

 

Angesichts der Vielzahl der Varianten kann den derzeitigen Entscheidungsunterlagen

vorab keine Gesamtkarte bzw. sinnvolle Straßenübersicht und keine Gesamtübersicht über die Einwohnerzahlen und Normabweichungen als Überblick über das Wahlgebiet beigefügt werden.


Diese Unterlagen werden nach der Sitzung auf Grundlage Ihrer Entscheidung erstellt und nachgereicht.

 

Bezeichnungen der Kommunalwahlbezirke

 

Die Kommunalwahlbezirke sollen neben den Nummern auch eine Ortsteil- und
ggf. Lagebezeichnung nach Himmelsrichtung erhalten. So kann der Wahlberechtigte

die Richtigkeit seines Stimmzettels (insbesondere bei der Briefwahl) mitbeurteilen.

 

Die endgültigen Bezeichnungen werden nach der Entscheidungsfindung festgelegt.

 

Änderung der Stimmbezirkseinteilung

 

Zur Anpassung an die aktuellen Einwohnerzahlen sind unabhängig von der Einteilung

des Stadtgebietes in die 26 Kommunalwahlbezirke auch noch weitere Änderungen

in den Untereinheiten der Kommunalwahlbezirke d.h. den bislang 106 Stimmbezirken nötig.

 

In zwei Fällen sind durch Neubaugebiete seit der Bundestagswahl 2009 inzwischen so viele Wahlberechtigten zugezogen, so dass es zumindest bei der Bundestagswahl 2013 zu einer Überlastung eines Wahlvorstandes bei der Stimmenauszählung durch den Wählerandrang käme. Daher wird aus Sicht des Kreiswahlleiters die Teilung der Stimmbezirke in je zwei

kleinere Stimmbezirke bei gleichem Wahlgebäude erwogen.

 

Betroffen sind:

 

Stimmbezirk 261 mit 1.543 Wahlberechtigten
Steinbüchel-KGS, In der Wasserkuhl 3,

aufzuteilen nach Baublöcken in die Stimmbezirke Nrn. 261 / 265.

 

Stimmbezirk 293 mit 1.666 Wahlberechtigten
Schlebusch-GGS, Morsbroicher Str. 14,

aufzuteilen nach Baublöcken in die Stimmbezirke Nrn. 293 / 294.

 

Ausgleichsmaßnahme:

Wegfall des Stimmbezirks 053 in Manfort.

Aufteilung der beiden Baublöcke des Stimmbezirks auf die Stimmbezirke 052 / 054

Das Wahlgebäude d.h. die ‚Schule Scharnhorststr.‘ bleibt für die Wähler unverändert.