Beschlussentwurf:
Der Kommunalwahlausschuss der kreisfreien Stadt Leverkusen
teilt das Gebiet der Stadt Leverkusen gem. § 4 Abs. 1 und 2 KWahlG NW und § 1 der Satzung der Stadt
Leverkusen zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für das
Wahlgebiet der kreisfreien Stadt Leverkusen vom 1. Januar 2012 in
26 Kommunalwahlbezirke ein.
gezeichnet:
Buchhorn
Wahlleiter
Begründung:
Rechtgrundlagen:
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der z.Zt. gült. Fassung
v. 03.05.2011 (GV.NRW. S.238),
Kommunalwahlordnung (KWahl0) in der z.Zt. gült. Fassung
v.27.06.2011 (GV.NRW. S 300)
Gesetz über die
Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen
mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24.06.2008(GV.NRW. S.514
§ 2 Abs. 3 KWahlG NW
Der Wahlausschuss besteht aus
dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die
die Vertretung des Wahlgebiets wählt; eine Benennung oder Bestellung weiterer
Mitglieder ist nicht
zulässig. Der Wahlausschuss entscheidet
in öffentlicher Sitzung. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des Vorsitzenden den
Ausschlag. Im Übrigen finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften
des kommunalen
Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.
§ 3 Abs. 1 und 2 KWahlG NW
(Auszug)
(1) Die Vertreter werden in
den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt.
(2) Die Zahl der zu wählenden
Vertreter beträgt
a)
für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von
…
über
100 000, aber nicht über 250 000
58
Vertreter, davon 29 in Wahlbezirken;
…
Die
Gemeinden und Kreise können…durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter
um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von
20 Vertretern darf nicht unterschritten werden..
§ 4 Abs. 1 und 2 KWahlG NW (Auszug)
(1) Der
Wahlausschuss der Gemeinde teilt spätestens acht Monate …vor Ablauf der
Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3
Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind.
(2) Bei der
Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche
Zusammenhänge
möglichst gewahrt werden. Sind Bezirke nach der Gemeindeordnung vorhanden, so
soll die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Abweichung
von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf
nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.
§ 78 Abs. 1 KWahlO NW
(Auszug)
(1) Die
Bevölkerungszahlen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 2 Satz 3 …. des Gesetzes
richten sich nach der vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT. NRW)
halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf
der Wahlzeit veröffentlicht ist. Als Bevölkerungszahl des Wahlbezirks (§ 15
Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes) gilt die Zahl, die sich aus der Teilung der
Bevölkerungszahl des Wahlgebiets durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt.
Artikel 12 KWahlZG (Auszug)
Dieses
Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten
die Änderungen der §§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 3, 4 Abs. 1 und 17 Abs. 4 des
Kommunalwahlgesetzes durch Artikel 1 am 1. August 2014 in Kraft. Für die am 21.
Oktober 2009 beginnende Wahlperiode gelten die in Satz 2 genannten Vorschriften
des Kommunalwahlgesetzes mit der Maßgabe, dass die dort bestimmten Monatszahlen um jeweils 4 Monate
verringert werden.
§ 1 der Satzung der Stadt
Leverkusen zur
Reduzierung der Anzahl der zu wählenden
Vertreter für das Wahlgebiet der kreisfreien Stadt Leverkusen vom 1. Januar
2012
Entsprechend
der Ermächtigung in § 3 Absatz 2, Satz 2 Kommunalwahlgesetz wird für die
Kommunalwahlen 2014 und die darauf folgenden Kommunalwahlen im Wahlgebiet der
kreisfreien Stadt Leverkusen die gesetzliche Anzahl von 58 zu wählenden
Vertretern um 6 Vertreter auf 52 Vertreter, davon 26 in Wahlbezirken,
reduziert.
Runderlass des Innenministeriums NRW
von 02.04.2008 – Az.: 12.35.12.00 (wird noch aktualisiert)
Runderlass des Innenministeriums NRW
von 14.12.2012 – Az.: 12.35.12.00
Die o.a. Vorschriften sehen
demnach vor, dass der Kommunalwahlausschuss durch Mehrheitsentscheidung die
Stadt Leverkusen auf Grundlage der von der Vertretung beschlossenen
Verringerung der Ratsmandate um 6 bis Oktober 2013 in 26 Kommunalwahlbezirke
einzuteilen hat, die - unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Spielraumes
für die Einwohnerzahl - als miteinander verbundenes Gebiet, innerhalb eines
Stadtbezirks und nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der räumlichen
Zusammenhänge (Ortsteile) festgelegt werden.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag.
Einwohnerzahlen:
Die für die Entscheidung
maßgebliche Gesamteinwohnerzahl der Stadt Leverkusen richtet sich nach der bis
zum 30.06.2012 veröffentlichten halbjährlichen Zählung des Landesbetriebes
Information und Technik, die hier …. eingesehen werden kann.
http://www.it.nrw.de/statistik/a/daten/amtlichebevoelkerungszahlen/rp3_juni12.html
Die Einwohnerzahlen in den
Leverkusener Ortsteilen bzw. bisherigen und künftigen
Kommunalwahlbezirken ist nur mit eigenen Mitteln festzustellbar, da der
Landesbetrieb IT NRW nicht über das erforderliche kleinräumige Datenmaterial
verfügt. Das Ergebnis der eigenen Zählung ist über einen Korrekturfaktor an die
vom Landesbetrieb ermittelte Gesamteinwohnerzahl anzupassen. Aktuell ist die
Zählung des FB 01 Statistik vom 31.03.2013.
Es ergeben sich folgende
Verhältnisse:
Mit den Einwohnergrenzwerten
existiert für jeden Ortsteil eine Mindest-/Höchstzahl von
Kommunalwahlbezirken, die dort nötig/möglich sind. Liegt die Einwohnerzahl
eines Ortsteils unterhalb des Untergrenze, so scheidet die Einrichtung eines
eigenen
Kommunalwahlbezirks im Ortsteil aus bzw. es können bei Nichterreichen der
doppelten/dreifachen Obergrenze nicht zwei/drei Kommunalwahlbezirke usw.
eingerichtet werden.
Berücksichtigung der künftigen
Bevölkerungsentwicklung
Zitat aus dem Rd. Erlass des
IM NW vom 02.04.2008 Az.: 12-35.10.02 zur Kommunalwahl 2009
Demnach dürfen
Einwohnerzahlen der Kommunalwahlbezirke nicht so knapp
unterhalb der Grenzwerte liegen, dass bis zum Wahltag eine Überschreitung
wahrscheinlich ist. Konkretere Vorgaben macht der Verordnungsgeber nicht.
Einen Hinweis auf die
Größenordnung des nötigen Sicherheitsabstandes liefert die nachfolgende
Einwohnerstatistik des letzten 15 Monate, nach der in den bisherigen
Kommunalwahlbezirken Variationen der Einwohnherzahlen von -54 bis +89 Personen
(Quartal zu Quartal) –und -90 bis + 121 (Gesamtzeitraum) zu beobachten waren.
Aus historischer Sicht wird daher empfohlen zu
den Grenzwerten mindestens ein Sicherheitsabstand von ~150 Einwohnern = 2,5%
vom Mittelwert einzuhalten.
Reduzierung von 29 auf 26
Kommunalwahlbezirke:
Ein mathematischer Ansatz, in
welchen Teilen des Stadtgebietes die bestehenden
Kommunalwahlbezirke beibehalten bzw. zusammengefasst werden können/müssen, um
die durch die Satzung festgeschriebene Reduzierung um drei Kommunalwahlbezirke
erreichen, lässt sich aus der Einwohnerverteilung in den gewachsenen Ortsteilen
unter Berücksichtigung der (vervielfachten) Grenzwerte für einen
Kommunalwahlbezirk herleiten.
Danach ergibt sich:
Unter mathematischen
Gesichtspunkten bietet sich die Reduzierung in den Ortsteilen
Wiesdorf, Küppersteg und Steinbüchel
an. Sie ist jedoch auch in einigen anderen Ortsteilen durch Bildung
ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirke möglich.
Weiterer Grundsätze bei
der Einteilung in Kommunalwahlbezirke
Die
Wahlgebietseinteilung muss in kartographisch und in deskriptiver Form
als Straßen(-bereichsliste) übereinstimmend
dokumentiert werden können.
Dies wird am zuverlässigsten
sichergestellt, wenn die Einteilung auf der kleinräumigen
Gliederung des Stadtgebietes basiert, d.h. wenn die Kommunalwahlbezirke Vielfache
von sog. Baublöcken sind. Die Einhaltung der kartografisch exakt festgehaltenen
Baublöcke stellt
einerseits den anzustrebenden räumlichen Zusammenhang sicher und ermöglicht insbesondere
auch die Fortschreibung der Wahlgebietseinteilung ohne Verstoß gegen die
Zuständigkeit des Wahlausschusses. Die Wahlgebietseinteilung ist damit außerdem
nicht willkürlich
festgelegt, sondern basiert auf einem belegbaren geografischen Kriterium mit
zusätzlicher Kontrollfunktion.
Nach der älteren
Kommentierung zum Kommunalwahlgesetz von Rietdorf soll eine einmal beschlossene
Wahlgebietseinteilung nur aus zwingenden Gründen geändert werden. Auch ist die
Orientierung an bestehenden Stimmbezirken anzustreben, damit möglichst viele
Wähler das gewohnte Wahlgebäude behalten können, was sich insbesondere positiv
auf die Wahlbeteiligung auswirkt. Als Nebeneffekt bleiben bis auf das
Briefwahlergebnis auch Umrechnungen von Altwahlergebnissen möglich. Nur im
Einzelfall sollen mit Blick auf die Einwohnergrenzwerte und den erforderlichen
Sicherheitsabstand einzelne Baublöcke von einem in den anderen Stimmbezirk und
damit Kommunalwahlbezirk verlagert werden, um die gesetzlichen Anforderungen
(sicherer) zu erfüllen.
Vorschläge zur Einteilung
in Kommunalwahlbezirke
für die Kommunalwahl 2014
Unter Beachtung dieser
Grundsätze wurden von der Verwaltung Ende 2012 am Ziel
eines möglichst großen Sicherheitsabstandes zu den Grenzwerten orientiert
Änderungsvorschläge erarbeitet, die auch absehbare signifikante
Bevölkerungsänderungen (z.B. Bahnstadt) berücksichtigen. Diese Vorschläge
wurden den Parteien im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17.01.2013 mit
der Bitte um Bewertung und Aufstellung von Alternativvorschlägen vorgestellt.
Nach derzeitigem Stand wurde bis auf einen Fall kein Verwaltungsvorschlag
grundsätzlich ausgeschlossen und ausschließlich von der CDU mehrere
Alternativvorschläge
eingebracht.
Deshalb werden dem
Kommunalwahlausschuss nun nachstehende Varianten der
Wahlgebietseinteilung vorgelegt, wobei die Verwaltung abseits der Beachtung der
Einteilungsprinzipien, Grenzwerte und Sicherheitsabstände keine weiteren
Entscheidungsempfehlungen ausspricht. Eingegangene Vorschläge, die die
gesetzlichen Vorgaben einschließlich Sicherheitsabstand nicht einhalten, wurden
soweit möglich bis zu Übereinstimmung mit den Vorschriften ergänzt bzw. bei
Sinnlosigkeit von Ausgleichsmaßnahmen ausgelassen.
Hinweis:
Für die folgenden Übersichten
wurden die bisherigen Nummern der Kommunalwahlbezirke beibehalten. Nach dem
endgültigen Beschluss des Kommunalwahlausschusses sind die Kommunalwahlbezirke
jedoch neu zu nummerieren. Diese Nummerierung hat auch
Auswirkungen auf die Nummern der Stimmbezirke. Denn es macht insbesondere für
die
Briefwahlorganisation Sinn, eine Stimmbezirksnummerierung zu wählen, bei der
die Stimmbezirksnummer als
Ziffer 1 und 2 den zugehörigen Kommunalwahlbezirk enthält.
Es bietet sich an, auch die
Kommunalwahlbezirksnummer künftig
so zu wählen, dass aus ihr
sofort der Stadtbezirk als erste Ziffer hervorgeht.
Stadtbezirk
I –
Kommunalwahlbezirk Nr. 10 - 17
Stadtbezirk
II – Kommunalwahlbezirk Nr. 20
- 28
Stadtbezirk
III – Kommunalwahlbezirk Nr. 30
- 38
Stadtbezirk I
Ortsteil Wiesdorf
Unter Berücksichtigung der Untergrenze von 18.608
Einwohnern für 4 Kommunalwahlbezirke und der Obergrenze von 15.508 Einwohnern
für 2 Kommunalwahlbezirke sind in Wiesdorf mit der (umgerechneten)
Einwohnerzahl von 18.057 Personen zwingend 3 Kommunalwahlbezirke festzulegen.
Eine Notwendigkeit für ortsteilübergreifende Kommunalwahlbezirke ist nicht
vorhanden.
Unter Beibehalt der bestehenden Stimmbezirkseinteilung
sind die Varianten 1 und 2
und unter geringfügiger Modifizierung der
Stimmbezirkseinteilung die Variante 3 möglich:
Variante Wiesdorf 1:
Beschreibung:
Den
Kommunalwahlbezirk 1 bilden die Stimmbezirke: 011, 013, 021,
den
Kommunalwahlbezirk 2 bilden die Stimmbezirke: 012, 022, 031, 032,
und
den Kommunalwahlbezirk 3 bilden die Stimmbezirke: 033, 041, 042, 043.
Der
Kommunalwahlbezirk 4 entfällt
Einwohnerübersicht Variante
Wiesdorf 1:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Wiesdorf1:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte in den Kommunalwahlbezirken
1 bis 3 werden mit großem
Sicherheitsabstand eingehalten
Variante Wiesdorf 2:
Beschreibung:
Den
Kommunalwahlbezirk 1 bilden die Stimmbezirke 011, 012, 013, 021,
den
Kommunalwahlbezirk 2 bilden die Stimmbezirke
022, 031, 032,
und
den Kommunalwahlbezirk 3 bilden die Stimmbezirke 033, 041, 042, 043.
Der
Kommunalwahlbezirk 4 entfällt
Einwohnerübersicht Variante
Wiesdorf 2:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Wiesdorf 2:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte in den Kommunalwahlbezirken
1 bis 3 werden mit großem Sicherheitsabstand eingehalten
Variante Wiesdorf 3:
Beschreibung:
Den
Kommunalwahlbezirk 1 bilden die Stimmbezirke 011, 012, 013, 021,
den
Kommunalwahlbezirk 2 bilden die Stimmbezirke 031, 032, 033 zuzüglich Baublock
112034,
und
den Kommunalwahlbezirk 3 bilden die Stimmbezirke 022, 042, 043; 041 abzüglich
Baublock 112034.
Der
Kommunalwahlbezirk 4 entfällt
Einwohnerübersicht Variante
Wiesdorf 3:
Kartenausschnitt Änderungsbereich:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Wiesdorf 3:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte in den Kommunalwahlbezirken
1 und 3 werden mit großem
Sicherheitsabstand eingehalten. Im Kommunalwahlbezirk 2 wäre ohne die
Verlagerung des Baublocks 112034 mit 178 Einwohnern der untere Grenzwert von
4.652 Einwohnern um 22 Einwohner unterschritten. Daher ist diese Variante ohne
die Ausgleichsmaßahme nicht realisierbar. Dennoch bleibt der
Sicherheitsabstand zur Untergrenze knapp. Durch diese Maßnahme ändert sich für
die die Bevölkerung des Baublocks das Wahlgebäude, jedoch ohne signifikante
Verlängerung des Weges.
Ortsteil Manfort
Mit einer korrigierten Einwohnerzahl von 5.990
Personen liegt der einzige Kommunalwahlbezirk des Ortsteils innerhalb der Grenzwerte,
so dass es keinen Anlass für Änderungen gibt.
Daher kann die Übernahme der Einteilung zur Kommunalwahl 2009 beschlossen
werden.
Einwohnerübersicht Manfort:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Manfort:
Ortsteile Rheindorf und
Hitdorf
Im Jahre 2008 musste mangels Alternative mit Nummer
8 ein ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk im Gebiet Hitdorf-Süd und Rheindorf-Nord
festgelegt werden, der wegen eines nur über ein unbewohntes Gebiets
hergestellten räumlichen Zusammenhanges ein kritisiertes Konstrukt ist. Der
Wahlleiter geht deshalb davon aus, dass für 2014 nach Änderung der
Ausgangszahlen ein akuter Änderungsbedarf besteht.
Die korrigierte Einwohnerzahl weist für den Ortsteil
Hitdorf mit 7.573 Personen derzeit eine Größenordnung auf, bei der - anders als
2008 – zwar knapp am Sicherheitsabstand zum oberen Einwohnergrenzwert ein
eigenständiger Kommunalwahlbezirk möglich ist.
Einwohnerübersicht Hitdorf:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Hitdorf:
Die korrigierte Einwohnerzahl für den Ortsteil Rheindorf
mit 15.866 Personen liegt deutlich über dem oberen Grenzwert für 2 bzw. unteren
Grenzwert für 3 Kommunalwahlbezirke, so dass sich auch hier drei auf den
Ortsteil begrenzte Kommunalwahlbezirke einrichten lassen. Angesichts der
gesetzlichen Forderung, nach Möglichkeit räumliche Zusammenhänge zu beachten, erscheint
deshalb der an sich denkbare Behalt der Einteilung von 2009 als nachrangige
Variante.
In der bisherigen Abgrenzung bewegen sich allerdings
nur die Kommunalwahlbezirke 6-Rheindorf-Süd und 7-Rheindorf-Mitte im zulässigen
Einwohnerbereich, während der Kommunalwahlbezirk
8-Rheindorf-Nord bei einer Einwohnerzahl von 4.254 Personen die Untergrenze von
4.652 um 398
Personen deutlich unterschreitet und auf 4.802 Personen erhöht werden sollte,
damit der Grenzwert
einschließlich des Sicherheitsspielraumes eingehalten wird.
Einwohnerübersicht zur
Einteilung von 2009 in Rheindorf:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirke - Einteilung von 2009 in Rheindorf:
Um einen Ausgleich herzustellen, muss ein Gebiet aus
Kommunalwahlbezirk 7 in den
Kommunalwahlbezirk 8 verschoben werden. Kommunalwahlbezirk 6 kommt nicht in
Betracht, da keine gemeinsame Grenze existiert. Unter Berücksichtigung der
Grenzwerte und des
Sicherheitsspielraumes sollte die Einwohnerzahl des Kommunalwahlbezirks 7
höchstens um 643
Personen auf 4.802 Personen reduziert bzw. die Einwohnerzahl des
Kommunalwahlbezirks 8
mindestens um 548 Personen auf 4.802 Personen erhöht werden.
Im Grenzbereich der Stimmbezirke 071/072 zu 082/083
und 073 zu 081 gibt es folgende
derzeit zum Kommunalwahlbezirk 7 zählende bewohnte Baublöcke:
Kartenausschnitt
Änderungsbereich Rheindorf :
Keiner der Baublöcke hat genug Einwohner, um damit alleine
den wünschenswerten Ausgleich herstellen zu können. Von den Kombinationen führt
nur die gemeinsame Verlagerung der Baublöcke 130014 und 130018 mit 545
Einwohnern zu einem brauchbaren Resultat, während bei den anderen Kombinationen
entweder kein Gebietszusammenhang besteht oder Kommunalwahlbezirk 7 mehr als
erlaubt
verkleinert wird.
Variante Rheindorf 1
Voraussetzung:
Aufhebung
des orteilübergreifenden Kommunalwahlbezirks 8 - Hitdorf/Rheindorf Nord
Beschreibung:
Den
Kommunalwahlbezirk 6 bilden die Stimmbezirke 061, 062, 063, 064,
den
Kommunalwahlbezirk 7 bilden die Stimmbezirke 071, 072 abzüglich des Baublocks
130014,
073 abzüglich des Baublocks 130018,
und den
Kommunalwahlbezirk 8 bilden die Stimmbezirke 082, 083, 081 zuzüglich der
Baublöcke 130014 und 130018
Einwohnerübersicht Variante
Rheindorf 1:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Rheindorf 1:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 6
werden mit größerem, die im Kommunalwahlbezirk 7 mit ausreichendem und die im Kommunalwahlbezirk
8 mit knappem Sicherheitsabstand eingehalten. Durch diese Maßnahme ändert sich
für die die Bevölkerung der Baublöcke das Wahlgebäude teils ohne, teils mit
signifikanter Verlängerung des Weges.
Variante Rheindorf 2
Voraussetzung:
Aufhebung
des orteilübergreifenden Kommunalwahlbezirks 8 - Hitdorf/Rheindorf Nord
Beschreibung:
Den
Kommunalwahlbezirk 6 bilden die Stimmbezirke 061, 062, 063, 064,
den
Kommunalwahlbezirk 7 bilden die Stimmbezirke
071, 072, 073 abzüglich des Baublocks 130014, 130016,
und aus dem Baublock 130015 des Gebiets um die Häuser Königsberger Platz 8 bis
24;
und den Kommunalwahlbezirk 8 bilden die Stimmbezirke 081, 082, 083 zuzüglich des Baublocks 130014,130016,
und
aus dem Baublock 130015 des Gebiets um die Häuser Königsberger Platz 8-24.
Einwohnerübersicht Variante
Rheindorf 2:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Rheindorf 2:
Detail-Kartenausschnitt Änderungsgebiet Variante Rheindorf 2:
Einwohnerübersicht Änderungsgebiet Rheindorf 2:
Detail-Lageplan Baublock:
130015:
Häuserplan: Baublock
130015:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 6
werden mit größerem, die im Kommunalwahlbezirk 7 mit knappem die im Kommunalwahlbezirk
8 mit ausreichendem Sicherheitsabstand
eingehalten. Durch diese Maßnahme ändert sich für die die Bevölkerung der
Baublöcke
das Wahlgebäude meist ohne signifikante Verlängerung des Weges.
Hauptnachteil ist die durch kein augenfälliges
geografisches Merkmal begründbare Durchtrennung des Baublocks 130015, die dem Konzept
einer Definition der Wahlgebietseinteilung über die kleinräumige Gliederung und
der damit verbundene Sicherheit widerspricht. Da der Wahllokalwechsel nur einen
Teil des Baublocks betrifft, ist dieser der dort wohnenden Bevölkerung sicher kaum
vermittelbar.
Sollte eines der z.Zt. unbewohnten Häuser am
Königsberger Platz künftig Bewohner erhalten, gibt es
dann Probleme, wenn die nach der Entscheidung des Kommunalwahlausschuss
angefertigte öffentlich auszuhängende Wahlgebietskarte im Maßstab 1:15.000 mit
ihrer begrenzten Auflösung keine eindeutige Zuordnung zu einem
Kommunalwahlbezirk zulässt. Dieser Mangel könnte bei knappen Wahlergebnissen im
Kommunalwahlbezirk 7 oder 8 im Extremfall Ansatzpunkte für Wahlanfechtungen liefern.
Um dies zu verhindern sollte beim Beschluss dieser Variante in der
Niederschrift vermerkt werden, dass sich die Entscheidung des
Kommunalwahlausschusses auf einen nach der Grenzlinie der Beschlussvorlage neu
zu definierenden Baublock bezieht. Eine nachvollziehbare Baublockabgrenzung
setzt nach den Einteilungsgrundsätzen für die Bevölkerungsstatistik wenigstens
ein minimales objektives geografisches Trennungskriterium voraus. Daher wurde
von der Statistikstelle empfohlen, den
ursprünglichen Einteilungsvorschlag ‚…nur
eines (maximal zwei) der Hochhäuser am Königsberger Platz verschieben...‘,
um die kleineren Häuser im nördlichen Bereich des Baublocks 130015 zu
erweitern.
Stadtbezirk II
Ortsteil Opladen
Nach der Einteilung von 2009 gibt es nur für den
Kommunalwahlbezirk 11 Anlass für Änderungen, da hier die Untergrenze von 4.652
Personen bis auf 36 Personen erreicht wird, was deutlich unter dem
empfehlenswerten Sicherheitsabstand liegt. Für Opladen ist außerdem ein
Einwohnerzuwachs von ca. 500 Personen in die Bahnstadt einzuplanen. Konkrete
Ausgleichmaßnahen hängen davon ab, inwieweit das Wahlgebiet in Opladen von den
Änderungen in andern Ortsteilen des Stadtbezirks II tangiert wird. Deshalb
sollen zunächst die dortigen Verhältnisse beleuchtet werden.
Einwohnerübersicht zur Einteilung
von 2009 in Opladen:
Ortsteil Küppersteg
Die Einwohnerzahl von Küppersteg ist unter den
veränderten Grenzwerten nicht mehr groß genug,
um die Übernahme der Wahlgebietseinteilung von 2009 mit 2 Kommunalwahlbezirken
zu ermöglichen. Hierzu fehlen mindestens 180 mit Sicherheitsabstand 330
Einwohner. Ausgleichsmaßnahmen sind nur über einen ortsteilübergreifenden
Kommunalwahlbezirk wahlweise mit den Ortsteilen Opladen,
Quettingen oder Bürrig denkbar. Eine Ausgleichsmaßnahme über den Ortsteil
Wiesdorf kommt wegen der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Stadtbezirken nicht
in Betracht. Aus rechnerischer Sicht böte es sich an, mit dieser
Ausgleichsmaßnahme gleichzeitig die Reduzierung um einen Kommunalwahlbezirk im
Stadtbezirk II zu realisieren
Einwohnerübersicht zur
Einteilung von 2009 in Küppersteg:
Ortsteil Bürrig
Nach der Einteilung von 2009 gibt es keinen Anlass
für Änderungen, da die Einwohnergrenzwerte für den Kommunalwahlbezirk 17 mit
großem Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Einwohnerübersicht zur Einteilung
von 2009 in Bürrig:
Ortsteil Ouettingen
Nach der Einteilung von 2009 gibt es keinen Anlass
für Änderungen, da die Einwohnergrenzwerte für die Kommunalwahlbezirke 18 und
19 mit großem Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Einwohnerübersicht zur Einteilung
von 2009 in Quettingen:
Ortsteil Bergisch
Neukirchen
Nach der Einteilung von 2009 gibt es keinen Anlass
für Änderungen, da die Einwohnergrenzwerte für den Kommunalwahlbezirk 14 mit
großem Sicherheitsabstand eingehalten
werden.
Einwohnerübersicht
Bergisch-Neukirchen:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Bergisch-Neukirchen:
Ausgleichsmaßnahmen für den Ortsteil Küppersteg
Variante Küppersteg 1
Voraussetzung:
Es soll ein
ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk mit Bürrig gebildet werden.
Beschreibung:
Den Kommunalwahlbezirk 15 bilden die
Stimmbezirke: 151, 152, 173,
den Kommunalwahlbezirk 16 bilden die Stimmbezirke:
153, 161, 162, 163,
und
den Kommunalwahlbezirk 17 bilden die Stimmbezirke: 171, 172, 174.
Einwohnerübersicht Variante
Küppersteg 1:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Küppersteg 1:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 15 und
16 werden mit großem, die im
Kommunalwahlbezirk 17 mit ausreichendem Sicherheitsabstand eingehalten. Die
erforderliche
Einsparung eines Kommunalwahlbezirkes muss an anderer Stelle realisiert werden.
Variante Küppersteg 2
Voraussetzung:
Es soll ein
ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk mit Quettingen gebildet werden
Beschreibung:
Den Kommunalwahlbezirk 15 bilden die
Stimmbezirke: 151, 153,195,152 abzüglich Baublock 220012,
und den
Kommunalwahlbezirk 16 bilden die Stimmbezirke: 162, 163, 161 zuzüglich Baublock
220012.
Einwohnerübersicht Variante
Küppersteg 2:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Küppersteg 2:
Kartenausschnitt
Änderungsbereich Küppersteg 2:
Einwohnerübersicht
Kommunalwahlbezirk(e) in Quettingen nach Wegfall Stimmbezirk 195:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 15 und
16 werden mit ausreichendem Sicherheitsabstand eingehalten. Ohne die
Verlagerung des Baublocks 220012 mit 439 Einwohnern läge die Einwohnerzahl des
Kommunalwahlbezirk 16 um 135 Personen unterhalb des unteren Grenzwertes. Auch
nach Verlagerung des Stimmbezirks 0195 in den Kommunalwahlbezirk 15 weisen die
Kommunalwahlbezirke 18 und 19 in Quettingen einen großen Abstand zu den
Grenzwerten auf. Die erforderliche Einsparung eines Kommunalwahlbezirkes muss
an anderer Stelle realisiert werden.
Variante Küppersteg 3
Voraussetzung:
Es soll ein
ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk mit Opladen gebildet werden
Beschreibung:
Den Kommunalwahlbezirk 15 bilden die
Stimmbezirke: 112, 113, 151, 152,
und den
Kommunalwahlbezirk 16 bilden die Stimmbezirke: 153,161,162,163
Einwohnerübersicht Variante
Küppersteg 3:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante 3:
Beschreibung Kommunalwahlbezirke in
Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0112 und 0113:
Den
Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 102, 103, 104, 105,
Den
Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 111, 121, 122, 123, 124,
Den
Kommunalwahlbezirk 13 bilden die Stimmbezirke: 131, 132, 133, 134.
Der
Kommunalwahlbezirk 11 entfällt.
Einwohnerübersicht
Kommunalwahlbezirk(e) in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0112 und 0113:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 112 und 113:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 15 und
16 werden mit großem Sicherheitsabstand eingehalten. Nach Verlagerung der
Stimmbezirks 112 und 113 in den Kommunalwahlbezirk 15
weisen die Opladener Kommunalwahlbezirke 10 und 13 einen großen, der
Kommunalwahlbezirk 12 einen knapp ausreichendem Abstand zu den Grenzwerten auf.
Die erforderliche Einsparung eines Kommunalwahlbezirkes im Stadtbezirk II wird
realisiert, da für den restlichen Teil von Opladen drei Kommunalwahlbezirke
ausreichen. Im Kommunalwahlbezirk 13 ist ein ausreichender Spielraum für die
künftigen Einwohner der Bahnstadt vorhanden.
Variante Küppersteg 4
Voraussetzung:
Es soll ein
ortsteilübergreifender Kommunalwahlbezirk mit Opladen gebildet werden
Beschreibung:
Den Kommunalwahlbezirk 15 bilden die
Stimmbezirke: 151, 152, 131, 132,
und den
Kommunalwahlbezirk 16 bilden die Stimmbezirke: 153,161,162,163
Einwohnerübersicht Variante
Küppersteg 4:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Küppersteg 4:
Beschreibung Kommunalwahlbezirke in
Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0131 und 0132:
Den
Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 102, 103, 104, 111,
Den
Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 105, 123, 133, 134,
Den
Kommunalwahlbezirk 13 bilden die Stimmbezirke: 112, 113, 121, 122, 124.
Der
Kommunalwahlbezirk 11 entfällt.
Einwohnerübersicht
Kommunalwahlbezirk(e) in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0131 und 0132:
Kartenausschnitt Kommunalwahlbezirk(e)
in Opladen nach Wegfall Stimmbezirke 0131 und 0132:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 15 und
16 werden mit großem Sicherheitsabstand eingehalten. Nach Verlagerung der
Stimmbezirks 0131 und 0132 in den Kommunalwahlbezirk 15
weisen die Opladener Kommunalwahlbezirke 10 und 12 einen großen, der
Kommunalwahlbezirk 11 einen ausreichendem Abstand zu den Grenzwerten auf. Die
erforderliche Einsparung eines Kommunalwahlbezirkes im Stadtbezirk II wird
realisiert, weil für den restlichen Teil von Opladen drei Kommunalwahlbezirke
genügen. Im Kommunalwahlbezirk 12 ist ein ausreichender Spielraum für die
künftigen Einwohner der Bahnstadt vorhanden
Variante Opladen/Quettingen 1
Voraussetzung:
Es wurde
nach Variante Küppersteg 1 entschieden.
Es
wird ein Baublock im Bahnhofsgebiet Opladen zur Verbindung der Stimmbezirke 131
und 134
definiert.
Beschreibung:
Den
Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 102, 103, 104, 105,
den
Kommunalwahlbezirk 11 bilden die Stimmbezirke: 111, 121, 131, 132, 134,
den
Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 112, 113, 122, 123, 124,
der
Kommunalwahlbezirk 13 entfällt,
der
Stimmbezirk 133 wird dem Kommunalwahlbezirk 19 in Quettingen hinzugefügt,
der
Stimmbezirk 195 wird dem Kommunalwahlbezirk 18 in Quettingen hinzugefügt.
Einwohnerübersicht Variante
Opladen/Quettingen 1:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Opladen/Quettingen 1:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 10 und
19 werden mit großem, die im Kommunalwahlbezirk 18 mit ausreichendem
Sicherheitsabstand eingehalten. Im Kommunalwahlbezirk 19 ist ein möglicherweise
ausreichendender Spielraum für die künftigen Einwohner der Bahnstadt vorhanden.
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 11 und 12 werden mit unzureichendem
Sicherheitsabstand eingehalten. Die Variante sollte deshalb nur mit
Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden.
Ausgleichsmaßnahmen zur Variante Opladen/Quettingen 1:
Zum
Kommunalwahlbezirk 10 könnten noch Einwohner hinzugefügt werden. Da es keine
bewohnte Grenze zwischen Kommunalwahlbezirk 12 und 10 gibt, muss der
Kommunalwahlbezirk 11 stärker verkleinert werden, um diesem dann einen Teil von
Kommunalwahlbezirk 12 hinzufügen zu können.
Ein
größerer Sicherheitsabstand für Kommunalwahlbezirk 11 incl. Freiraum für Teile
von Kommunalwahlbezirk 12 würde erreicht durch:
Verlagerung
von Baublock 210055 mit 41 Einwohnern von Stimmbezirk 121 in Stimmbezirk 104
sowie durch Verlagerung der Baublöcke 210052 und 210071, 210072 mit 19, 134 bzw.74
Einwohnern von Stimmbezirk 111 in Stimmbezirk 102
Ein
größerer Sicherheitsabstand für Kommunalwahlbezirk 12 würde erreicht durch:
Verlagerung von Baublock 210082 mit 126 Einwohnern
von Stimmbezirk 123 in Stimmbezirk 121
Kartenausschnitte Ausgleichsmaßnahme Opladen Kommunalwahlbezirk
11:
Kartenausschnitte Ausgleichsmaßnahme Opladen Kommunalwahlbezirk
12:
Beschreibung nach
Ausgleichsmaßnahmen:
Den Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 103, 105, 102 zuzüglich
der Baublöcke 210052, 210071, 210072 und 104 zuzüglich des Baublocks 210055,
den
Kommunalwahlbezirk 11 bilden die Stimmbezirke 131, 132, 134, 111 abzüglich der
Baublöcke 210052 und 210071, 210072 und 121 abzüglich des Baublocks 210055
und zuzüglich des Baublocks 210082,
den
Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 112, 113, 122, 124, 123
abzüglich des
Baublocks 210082.
Einwohnerübersicht nach
Ausgleichsmaßnahmen Opladen in den Kommunalwahlbezirken 11 und 12:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 11 und
12 werden mit ausreichendem
und fast gleichgroßem Sicherheitsabstand eingehalten. Nachteilig ist eine
Wegverlängerung
zum Wahllokal für die Einwohner der Baublöcke 210071 und 210072.
Variante Opladen/Quettingen 2
Voraussetzung:
Es wurde
nach Variante Küppersteg 2 entschieden
Beschreibung:
Den
Kommunalwahlbezirk 10 bilden die Stimmbezirke: 101, 102, 103, 104, 111,
den
Kommunalwahlbezirk 11 bilden die Stimmbezirke: 112, 121,122, 123, 124
den
Kommunalwahlbezirk 12 bilden die Stimmbezirke: 113, 131, 132, 133,
der
Kommunalwahlbezirk 13 entfällt,
die
Stimmbezirke 105 und 134 werden dem Kommunalwahlbezirk 19 in Quettingen
hinzugefügt,
der
Stimmbezirk 194 wird dem Kommunalwahlbezirk 18 in Quettingen hinzugefügt.
Einwohnerübersicht Variante
Opladen/Quettingen 2:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Opladen/Quettingen 2:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte in den Kommunalwahlbezirken
10, 12 13, 18 ,19 werden mit z.T. großem,
z.T. mit ausreichendem Sicherheitsabstand
eingehalten. Es erfolgt weder in Opladen noch in
Quettingen eine Änderung der Zuordnung von Baublöcken zu Stimmbezirken und
damit Wahllokalen.
Im Kommunalwahlbezirk 13 ist größerer Spielraum für
die künftigen Einwohner der Bahnstadt
vorhanden.
Stadtbezirk III
Ortsteil Steinbüchel
Unter Berücksichtigung der Grenzen von 9.304 bzw.
15.508 Einwohnern für 2 Kommunalwahlbezirke können in Steinbüchel mit 14.575
(korrigierten) Einwohnern und bislang drei Kommunalwahlbezirken
künftig 2 Kommunalwahlbezirke eingerichtet werden und damit im Stadtbezirk III
die gewünschte
Reduzierung um einen Kommunalwahlbezirk erreicht werden.
Unter Übernahmen der bestehenden Stimmbezirkseinteilung
sind die Varianten 1 und 2 möglich:
Variante Steinbüchel 1
Beschreibung
Den
Kommunalwahlbezirk 24 bilden die Stimmbezirke: 241,242,243,251,252,253
und
den Kommunalwahlbezirk 26 bilden die Stimmbezirke: 244, 254, 261,262,263
Der
Kommunalwahlbezirk 25 entfällt
Einwohnerübersicht Variante
Steinbüchel 1:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Steinbüchel 1:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 24 werden
mit ausreichendem
im Kommunalwahlbezirk 26 mit größerem
Sicherheitsabstand eingehalten.
Variante Steinbüchel 2
Beschreibung
Den
Kommunalwahlbezirk 24 bilden die Stimmbezirke: 241,242,243, 251,252, 254
und
den Kommunalwahlbezirk 26 bilden die Stimmbezirke: 244, 253, 261,262,263
Der
Kommunalwahlbezirk 25 entfällt
Einwohnerübersicht Variante
Steinbüchel 2:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Steinbüchel 2:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 24 werden
mit ausreichendem
im Kommunalwahlbezirk 26 mit größerem
Sicherheitsabstand eingehalten.
Ortsteil Lützenkirchen
Die unveränderte Übernahme der Wahlgebietseinteilung
von 2009 ist nicht zu empfehlen, da im
Kommunalwahlbezirk 27 der Sicherheitsabstand zum unteren Einwohnergrenzwert
nicht mehr
groß genug ist.
Es werden eine minimale und eine größere Variante
zur Anpassung vorgelegt.
Einwohnerübersicht zur
Wahlgebietseinteilung Lützenkirchen von 2009:
Kartenausschnitt zur
Wahlgebietseinteilung Lützenkirchen von 2009:
Im Grenzbereich der Stimmbezirke 271 zu 282,283 gibt
es einen derzeit zum Stimmbezirk 282 und zwei zum Stimmbezirk 283 zählende
Baublöcke mit nennenswerten Einwohnerzahlen.
Es handelt sich um die Baublöcke:
330029 mit 51 Einwohnern
330042 mit 180 Einwohnern
330041 mit 144 Einwohnern
Kartenausschnitt Änderungsbereich Lützenkirchen:
Variante Lützenkirchen
1
Beschreibung:
Den
Kommunalwahlbezirk 27 bilden die Stimmbezirke:272, 273, 271 zuzüglich Baublock
330042
und
den Kommunalwahlbezirk 28 bilden die Stimmbezirke: 281,282, 284, 283 abzüglich
Baublock 330042
Einwohnerübersicht Variante
Lützenkirchen 1:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Lützenkirchen 1:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 27 werden
mit gut ausreichendem
im Kommunalwahlbezirk 28 mit großem
Sicherheitsabstand eingehalten.
Variante Lützenkirchen
2
Beschreibung
Den
Kommunalwahlbezirk 27 bilden die Stimmbezirke:272, 273, 271 zuzüglich der
Baublöcke 330029, 330041 330042 und den Kommunalwahlbezirk 28 bilden die
Stimmbezirke: 281,284, 282 abzüglich Baublock 330029,
283 abzüglich der Baublöcke 33041, 330042
Einwohnerübersicht Variante
Lützenkirchen 2:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Variante Lützenkirchen 2:
Bewertung:
Die Einwohnergrenzwerte im Kommunalwahlbezirk 27 und
28 werden mit großem Sicherheitsabstand eingehalten.
Ortsteile Schlebusch
und Alkenrath
Mit einer korrigierten Einwohnerzahl von 25.988
Personen für Schlebusch-Insgesamt, davon
23.998 Personen in den 4 auf Schlebusch begrenzten Kommunalwahlbezirken
und den restlichen 1.990 Personen aus Schlebusch und 4.003 Personen aus
Alkenrath in einem ortsteilübergreifenden Kommunalwahlbezirk ergibt
sich rechnerisch - trotz der geänderten Ausgangslage - kein relevanter
Unterschied zur Einteilungssituation von 2009.
Der Ortsteil Alkenrath hat mit der Erhöhung der Grenzwerte nun wohl auf
unabsehbare Zeit zu wenige Einwohner für
einen auf den Ortsteil begrenzten Kommunalwahlbezirk.
Daher kann die Übernahme der Einteilung zur Kommunalwahl 2009 beschlossen
werden.
Einwohnerübersicht
Schlebusch / Alkenrath:
Kartenausschnitt
Kommunalwahlbezirk(e) Schlebusch / Alkenrath:
Gesamtübersicht über die Kommunalwahlbezirke
Angesichts der Vielzahl der
Varianten kann den derzeitigen Entscheidungsunterlagen
vorab keine Gesamtkarte bzw. sinnvolle
Straßenübersicht und keine Gesamtübersicht über die Einwohnerzahlen und
Normabweichungen als Überblick über das Wahlgebiet beigefügt werden.
Diese Unterlagen werden nach der Sitzung auf Grundlage Ihrer Entscheidung
erstellt und nachgereicht.
Bezeichnungen der Kommunalwahlbezirke
Die Kommunalwahlbezirke
sollen neben den Nummern auch eine Ortsteil- und
ggf. Lagebezeichnung nach Himmelsrichtung erhalten. So kann der Wahlberechtigte
die Richtigkeit seines
Stimmzettels (insbesondere bei der Briefwahl) mitbeurteilen.
Die endgültigen Bezeichnungen
werden nach der Entscheidungsfindung festgelegt.
Änderung der Stimmbezirkseinteilung
Zur Anpassung an die
aktuellen Einwohnerzahlen sind unabhängig von der Einteilung
des Stadtgebietes in die 26
Kommunalwahlbezirke auch noch weitere Änderungen
in den Untereinheiten der
Kommunalwahlbezirke d.h. den bislang 106 Stimmbezirken nötig.
In zwei Fällen sind durch
Neubaugebiete seit der Bundestagswahl 2009 inzwischen so viele Wahlberechtigten
zugezogen, so dass es zumindest bei der Bundestagswahl 2013 zu einer
Überlastung eines Wahlvorstandes bei der Stimmenauszählung durch den
Wählerandrang käme. Daher wird aus Sicht des Kreiswahlleiters die Teilung der
Stimmbezirke in je zwei
kleinere Stimmbezirke bei
gleichem Wahlgebäude erwogen.
Betroffen sind:
Stimmbezirk
261 mit 1.543 Wahlberechtigten
Steinbüchel-KGS, In der Wasserkuhl 3,
aufzuteilen
nach Baublöcken in die Stimmbezirke Nrn. 261 / 265.
Stimmbezirk
293 mit 1.666 Wahlberechtigten
Schlebusch-GGS, Morsbroicher Str. 14,
aufzuteilen
nach Baublöcken in die Stimmbezirke Nrn. 293 / 294.
Ausgleichsmaßnahme:
Wegfall
des Stimmbezirks 053 in Manfort.
Aufteilung
der beiden Baublöcke des Stimmbezirks auf die Stimmbezirke 052 / 054
Das
Wahlgebäude d.h. die ‚Schule Scharnhorststr.‘ bleibt für die Wähler
unverändert.