Betreff
Verkehrssituation in Wiesdorf in der Vorweihnachtszeit
Vorlage
2152/2013
Aktenzeichen
la
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Den in der Verkehrskonzeption vorgesehenen Maßnahmen entlang der Wöhlerstraße wird zugestimmt.

 

2.      Auf der oberen Ebene des Europarings wird in den Hauptverkehrszeiten in der Zeit des Weihnachtsmarktes eine mobile Fußgängersignalanlage in Betrieb genommen.

 

gezeichnet:

Stein

Begründung:

 

1.      Sachverhalt:

 

Kurz vor Beginn des letztjährigen Weihnachtsmarktes wurde eine verwaltungsinterne Projektgruppe gebildet, die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Vorweihnachtszeit erarbeiten sollte. Problematisch war in den Vorjahren regelmäßig der Rückstau auf der Wöhlerstraße, der durch querende Verkehre zu den Parkplätzen wesentlich beeinflusst wurde.

 

Um die Situation zu verbessern, wurden verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen umgesetzt und die damit verbundenen Auswirkungen beobachtet, wobei wenig wirksame Maßnahmen kurzfristig aufgehoben wurden. Es konnte festgestellt werden, dass ein Stau auf der Wöhlerstraße aufgrund des zu dieser Zeit sehr hohen Verkehrsaufkommens in der Innenstadt Wiesdorfs nicht vollständig verhindert, wohl aber deutlich reduziert werden kann.

 

Die im letzten Jahr gewonnen Erkenntnisse sollen jetzt in eine Konzeption für die zukünftige Verkehrsführung während des Weihnachtsmarktes einfließen.

 

 

2.      Vorgesehene Verkehrskonzeption:

 

2.1.           Vorhandene Linksabbiegemöglichkeiten von der Wöhlerstraße auf dortige Parkmöglichkeiten werden durch den Einsatz von Steckpollern zu Zeiten mit besonderer Verkehrsbelastung unterbunden. In den übrigen Zeiten (des Tages) können die Abbiegemöglichkeiten normal genutzt werden.

 

Steckpoller sind im Bereich der Zufahrt zum Kinopolis bereits vorhanden und sollen im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz Wöhlerstraße ergänzt werden. Dies führt dazu, dass der Gesamtverkehr über den Kreisverkehr Nobelstraße/ Wöhlerstraße abgewickelt wird.

 

2.2.           Entlang der Wöhlerstraße befinden sich mehrere Zufahrten in die Tiefgaragen, auf die mit auffälligen Zufahrtschildern hingewiesen werden sollen, damit die Autofahrer frühzeitig freie Parkflächen anfahren können.

 

2.3.           Die Lichtsignalanlage (LSA) in Höhe des „Kaufhof“ wird zukünftig in den Zeiten mit besonderer Verkehrsbelastung auf das vorhandene Festzeitenprogramm eingestellt.

 

Die LSA schaltet normalerweise für querungswillige Fußgänger auf Anforderung sehr schnell eine Grünphase, blockiert damit aber den Verkehrsfluss auf der Wöhlerstraße sehr häufig. Bei Einsatz des vorhandenen Festzeitenprogramms reagiert die LSA nicht mehr auf Anforderungen von Fußgängern, sondern gewährt den Fußgängern nur feste Querungsphasen, was zu einer erhöhten „Grün“-Zeit für Fahrzeuge und damit zu einem verbesserten Verkehrsfluss beiträgt.

 

2.4.           Durch die unter Ziff. 2.1. bis 2.3. vorgesehenen Maßnahmen ist ein stetiger Verkehrsfluss auf der Wöhlerstraße realisierbar. Die ständigen Querungen der Fußgänger auf der oberen Ebene des Europarings führen aber in Höhe des Kinopolis sowie bei einer Anfahrt über die Rathenaustraße bei der Einfahrt auf die obere Ebene zu einem Rückstau. Durch den temporären (stundenweisen) Einsatz einer mobilen LSA zu den Zeiten mit der stärksten Verkehrsbelastung sollen die Fußgängerquerungen gebündelt werden. Dies soll sowohl eine sichere Überquerung für die Fußgänger ermöglichen als auch für den Fahrzeugverkehr für einen verbesserten Abfluss von der oberen Ebene sorgen.

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2152/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Louis, FB 36, Tel. 3680

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verbesserung der Verkehrssituation in Wiesdorf in der Vorweihnachtszeit. Es handelt sich hierbei um eine den Straßenverkehrsbehörden gem. § 45 StVO zugewiesene Aufgaben (Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses). Eine Realisierung ist daher auch unter den Vorschriften des § 82 GO zulässig.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Miete der provisorischen LSA ist im konsumtiven Haushalt unter der Produktgruppe 1205 finanziert.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Für die Miete der provisorischen LSA werden Kosten in Höhe von ca. 3.500 € für eine 5-wöchige Einsatzzeit anfallen. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Abpollerung werden ca. 1.500 € kosten.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Bei Bewährung des Einsatzes einer provisorischen LSA werden jährlich ähnliche Mietkosten wie im aktuellen Kalenderjahr zu erwarten sein.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)