Betreff
Widmung Otto-Hahn-Straße und Werner-Heisenberg-Straße
Vorlage
2177/2013
Aktenzeichen
660-3356-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes III beschließt, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich zu widmen:

 

1.      die Otto-Hahn-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße

2.      die Werner-Heisenberg-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße

3.      den Wohnweg der Werner-Heisenberg-Straße (zu den Häusern 2 bis 12a) als Gemeinde-/Anliegerweg

4.      den Parkplatz zwischen Otto-Hahn-Straße und Werner-Heisenberg-Straße als öffentlichen Gemeindeplatz

5.      den Verbindungsweg von der Otto-Hahn-Straße zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Übernahme der Verlängerung der Otto-Hahn-Straße im Dezember 2012 gelten die Straßen als fertiggestellt. Anliegerbeiträge sind bereits entrichtet.

 

Die Verkehrsflächen sind entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz zugunsten der Allgemeinheit zu widmen. Die Punkte des Beschlussentwurfes sind im Anlageplan mit den entsprechenden Nummern dargestellt.