Betreff
Projekt "Herzlich Willkommen in Leverkusen" im Rahmen des Präventionskonzeptes "Frühe Hilfen"
Vorlage
2178/2013
Aktenzeichen
513-3-1-00-kri
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projekts „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ für 2012 einen Betrag in Höhe von 25.124,99 € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Mittel stehen unter Innenauftrag 510006150103 – Sachkonto 533400 zur Verfügung.

 

gezeichnet:

Adomat

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 das Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ u. a. mit der Maßgabe beschlossen, das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ mit bis zu 50.000 € jährlich zu fördern. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Verwaltung und den Projektträger.

 

Projektträger ist das Diakonische Werk in Leverkusen.

 

Drittmittel für das o. g. Projekt konnten für 2012 nicht eingeworben werden (s. Anlage).

 

Die in 2012 aufgewendeten Personal- und Sachkosten für die mit der Durchführung des Projektes betraute Diplom-Sozialpädagogin des Diakonischen Werkes betragen insgesamt 25.124,99 € (s. Anlage).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2178/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schmidt, Heinz-Dieter 51 406-5140

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 04.10.2010 i. R. des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ zwecks Eindämmung

 

-           der Zunahmen von Kindeswohlgefährdungen

-           der stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen

-           der wachsenden Kinderarmut

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO sind erfüllt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 0615

Innenauftrag: 510006150103

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Einmalig 25.124,99 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

2014 max. 50.000 €

2015 max. 50.000 €

2016 max. 50.000 €

2017 max. 50.000 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt