Betreff
Einziehung Fester Weg (Teilbereich)
Vorlage
2195/2013
Aktenzeichen
660-3713-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt zur rechtlichen Klarstellung für den Fester Weg (Teilbereich parallel zur Albert-Schweitzer-Straße) das Einziehungsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz einzuleiten.

Die Teile des Flurstückes, die in die Albert-Schweitzer-Straße fallen, werden formell gewidmet.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Die Albert-Schweitzer-Straße wurde 1971 bis 1974 auf Alt-Leverkusener Stadtgebiet gebaut. Auf der Nordseite lag die ehemalige Stadtgrenze zu Opladen-Lützenkirchen, wie es noch heute die Gemarkungsgrenze ausweist.

Auf dem Alt-Opladener Gemeindegebiet lag die Straße Fester Weg als Verbindungsweg zwischen Bruchhauser Straße und Am Steinberg. Somit lagen zwei Verkehrsflächen teilweise nebeneinander.

Noch in einem Rechtsstreit 1983 wurde eine Eigenständigkeit beider Verkehrsflächen angeführt. Erst 1999 wurde die Parzelle katastermäßig der Albert-Schweitzer-Straße zugeordnet.

Tatsächlich endet der Fester Weg mit einer Verschwenkung auf diese Straße.

 

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz soll die Straßenbaubehörde die Einziehung verfügen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

Zur rechtlichen Klarstellung soll daher die entfallene Verkehrsfläche Fester Weg formell eingezogen werden. Die Teile, die für den Bestand der Albert-Schweitzer-Straße (Böschung und Parkstreifen) weiterhin notwendig sind, werden bei der endgültigen Einziehungsverfügung formell gewidmet.

 

Die Flächen sind im Anlageplan dargestellt.