Beschlussentwurf:
1. Die Ergebnisse der Gutachten vom Büro Dr. Gärtner & Partner GmbH aus Duisburg zur Untersuchung der Ziegelei-Standorte der orientierenden Untersuchung 2011 bzw. Detailuntersuchungen in 2012 und 2013 sowie der fachtechnischen Bewertungen des Fachbereichs Umwelt werden zur Kenntnis genommen.
2.
Das Prüfergebnis über die Nicht-Inanspruchnahme
Ordnungspflichtiger (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die sich daraus
ergebende Durchführung der Sanierungsplanung und Sanierungsmaßnahmen in
städtischer Verantwortung werden beschlossen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages über die mind. 80%-ige Projektförderung mit
dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), Hattingen, herbeizuführen.
4.
Der phasenweisen Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
Ziegelei-Standorte Leverkusen-Rheindorf auf voraussichtlich 42 Grundstücken
wird zugestimmt. Art und Umfang sowie der zeitliche Ablauf der
Sanierungsmaßnahmen ergeben sich nach Vorliegen der jeweiligen
Sanierungsplanung. Es ist derzeit von einem Gesamtvolumen von ca. 3,5 Mio. €
auszugehen (vgl. Anlage 2).
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die
gutachterlichen Leistungen zur konzeptionellen Planung einschließlich
Leistungen zur Sanierungsplanung für die Sanierungsphase I zuschussunabhängig
zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 80.000 €
(vgl. Anlage 2) stehen bei Produktgruppe 1405 (Innenauftrag 3200 14050202),
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonto 526100) im Haushaltsplan
2013 zur Verfügung.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren,
jeweils erforderlichen Arbeitsschritte entsprechend dem Projektfortschritt
vorzunehmen. Eine entsprechende Mittelbereitstellung erfolgt mit der
Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne.
gezeichnet:
Buchhorn Stein
Begründung:
Zu 1.) Sachverhalt
Im Rahmen der
gesetzlichen Amtsermittlungspflicht wurden durch den Fachbereich Umwelt in 2011
für insgesamt 11 Ziegelei-Standorte im Stadtteil Rheindorf so genannte
Orientierende Boden-Untersuchungen durchgeführt. Ziel der Untersuchungen war
die Klärung des Altlastenverdachtes durch Erkundung und Bewertung von
potentiellen Bodenverunreinigungen, die sich aus den historischen Nutzungen
ergaben. Fünf der betroffenen Flächen wurden ehemals als
Ziegelei-Fabrikstandorte und sechs als zugehörige, heute verfüllte ehemalige
Lehmabgrabungen genutzt.
Die untersuchten Flächen liegen in den Wasserschutzzonen III bzw. III a
und werden überwiegend zu Wohnzwecken (Einfamilienhäuser, einige
Mehrfamilienhäuser) genutzt. Des Weiteren befinden sich die Rheindorfer Feuerwache
sowie städtische (Grün-)Flächen in den Untersuchungsbereichen. Einige Flächen sind
Bestandteil der rechtsverbindlichen Bebauungspläne 39/77/I „Rheindorf
Unterstraße“ und 4/75/I „An der Dingbank“.
Bis auf einen Standort hat sich auf allen Flächen der Altlastenverdacht
bestätigt.
Neben vereinzelt auffälligen Gehalten an polycyclischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK) wurden im Oberboden auch in den 2012 durchgeführten
Folgeuntersuchungen insbesondere für den Parameter Blei Auffälligkeiten
festgestellt. Die Untersuchungsmaßnahmen umfassen 131 Grundstücke. Die
Belastungen erstrecken sich über die eigentlichen Betriebsstandorte hinaus auch
auf benachbarte Grundstücke (Details vgl. nicht-öffentliche Gutachten, die zur
Einsicht im Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke bereitliegen). Im beiliegenden Lageplan (vgl. Anlage
6) sind die Untersuchungsbereiche in einer Übersicht dargestellt. Die
Gefährdungsabschätzung erbrachte abschließend folgende wesentliche Ergebnisse:
· Für 32 Grundstücke hat sich der Gefahrenverdacht nicht bestätigt.
· Für 53 Grundstücke besteht bei der derzeitigen und planungsrechtlich zulässigen Nutzung keine Gefährdung. Hier kann sich allerdings bei Nutzungsänderungen, Baumaßnahmen o.ä. künftig ein Handlungsbedarf ergeben.
·
Auf 42 Grundstücken werden die Prüfwerte für die
sensibelste Nutzung
Kinderspielen für den Parameter Blei (200 mg/kg) überschritten. Eine dieser
Flächen ist eine öffentliche Grünfläche.
· Für 4 Grundstücke besteht noch ein Nachuntersuchungsbedarf, um über den konkreten Handlungsbedarf entscheiden zu können.
Der Fachbereich Umwelt hat die Ergebnisse in fachtechnischer Hinsicht geprüft, bewertet
und schließt sich den gutachterlichen Empfehlungen im Wesentlichen an (sind den
og. Gutachten ebenfalls zur nicht-öffentlichen Einsichtnahme beigefügt).
Bei den festgestellten oberflächennahen Bodenverunreinigungen sind in
Wertung der aktuellen Nutzungsweise keine akuten Gesundheitsgefahren zu
besorgen. Gegenwärtig kann auf den meisten Grundstücken auf Grund der bisherigen
Erkenntnisse zudem die Aufnahme einer kritischen Schadstoffmenge auch ohne
zusätzliche Beschränkungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Nach Eingang der Untersuchungsergebnisse wurde die Notwendigkeit von
Sofortmaßnahmen geprüft. In Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst wurden
zwischenzeitlich mit den Eigentümern von vier Grundstücken vorsorgebezogene
Nutzungsbeschränkungen einvernehmlich vereinbart, da hier (Klein-)Kinder <
10 Jahre gemeldet sind. Der Fachbereich Umwelt überprüft die Meldedaten in Abstimmung
mit dem medizinischen Dienst im vierteljährlichen Rhythmus.
Die Eigentümer von Grundstücken ohne weiteren Handlungsbedarf wurden
über die Untersuchungsergebnisse schriftlich informiert.
Für die Eigentümer von Grundstücken mit weiterem Handlungs- /
Sanierungsbedarf hat am 18.04.2013 eine Informationsrunde stattgefunden, in der
neben der Erläuterung der Untersuchungen auch die voraussichtlichen
Sanierungserfordernisse und die damit verbundenen weiteren Arbeitsschritte
einschließlich einer städtischen Finanzierung allgemein erörtert wurden. Die
Eigentümer hatten zudem die Gelegenheit, sich die Untersuchungsergebnisse in
persönlichen Gesprächen näher erläutern zu lassen. Für 22 Grundstücke haben
bislang Gespräche stattgefunden.
Um langfristig dauerhaft gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu
gewährleisten, werden vom Gutachter bislang für 42 Grundstücke Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr empfohlen, da die festgestellten Schadstoffgehalte teilweise die
gesetzlichen Prüfwerte überschreiten.
Welche Maßnahmen hierzu erforderlich werden, ist in einem nächsten
Verfahrensschritt zu prüfen und grundstücksspezifisch festzulegen.
Erfahrungsgemäß kommt vorrangig ein Bodenaustausch in Frage. Je nach
Grundstücksverhältnissen und künftigen Nutzungsvorhaben können auch Teilbereiche
„versiegelt“ werden – z.B. Zufahrten, Terrassen o.ä.. Dabei steht im
Vordergrund, dass durch die auszuführenden (Bau-) Maßnahmen ein Kontakt zu den
schadstoffhaltigen Bodenbereichen dauerhaft unterbunden wird.
Für die Festlegung der konkreten Maßnahmen ist 2013/2014 eine
Sanierungsplanung vorgesehen, die allerdings auf Grund der Vielzahl der
betroffenen Grundstücke noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Neben den grundstückbezogenen Einzelergebnissen wurde den Eigentümern
aus rein vorsorglichen Gründen für die Nutzung der unversiegelten
Grundstücksflächen folgende allgemeine Nutzungsbeschränkungen bzw. Empfehlungen
mitgeteilt:
· Kleinkinder (<10 Jahre) sollten nicht auf vegetationslosen Flächen spielen, auf denen ein direkter Bodenkontakt möglich wäre bzw. eine dauerhafte Nutzung durch Kleinkinder ist nicht zuzulassen,
· Händewaschen nach Bodenkontakt,
· (Pflanz-)Arbeiten im Erdreich mit Handschuhen,
· Vegetationsdecke geschlossenen halten (Rasen) ,
· Gemüse und Salat aus den bestehenden Nutzgärten sollten vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden,
·
Veränderungen des Grundstückszustandes durch
bauliche Maßnahmen, Neuanlage von
Nutzgärten o.ä. sind mit der Unteren Bodenschutzbehörde im Vorfeld abzustimmen.
Die vorgenannten Nutzungshinweise sollen dabei nur für die Übergangszeit
bis zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen Bestand haben.
Im vorläufigen Projektablaufplan in Anlage 4 sind die einzelnen
Arbeitsschritte zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich einer
zeitlichen Prognose dargestellt.
Dementsprechend ergeben sich folgende, wesentliche Projektabschnitte:
· Sanierungsplanung 2013/2014
· Sanierungsvorbereitende Arbeiten 2014-2015
· Sanierungsmaßnahmen ab 2015
Zu 2.) Rechtliche
Bewertung
Der Fachbereich Umwelt
kommt zu dem Ergebnis, dass die weiteren Maßnahmen auf städtische Veranlassung
und Kosten durchzuführen sind. Das Prüfergebnis wurde mit dem Fachbereich Recht
und Ordnung abgestimmt.
(s. Anlage 1).
Zu 3.) Projektförderung
Es wird eine
Projektförderung durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
(AAV) in Höhe von mind. 80 % angestrebt. Entsprechend dem Gesetz über die Gründung des Verbandes zur
Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen (Gesetz zur
Änderung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes -
AAVG -) ist es für finanzschwache Gemeinden eventuell möglich, auch einen höheren Förderanteil zu erhalten. Die tatsächliche Höhe des von
der Gemeinde zu tragenden Eigenanteils wird von der sog. Delegiertenversammlung
im Rahmen der Entscheidung über den Maßnahmenplan festgelegt.
Unter der Voraussetzung eines positiven Beschlusses über diese Vorlage
wird der Fachbereich Umwelt den Förderantrag baldmöglichst beim AAV einreichen.
Die für Altlastenprojekte zuständige Fachkommission beim AAV wird
voraussichtlich im Oktober 2013 tagen. In der Annahme einer positiven
Empfehlung der Fachkommission für eine Projektförderung wird im November
planmäßig die Delegiertenversammlung zusammenkommen, um u.a. über die Aufnahme
des Projektes Ziegelei-Standorte Leverkusen-Rheindorf in den sog. Maßnahmenplan
des AAV zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zunächst von grundsätzlicher
Bedeutung. Ob dann bereits in 2014 mit einer Projektförderung gerechnet werden
kann, ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar. Dies hängt von den übrigen
beim AAV beantragten Projekten und dem bereitstehenden Budget ab. Bei positivem
Förder-Beschluss wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem AAV frühestens
im Frühjahr / Sommer 2014 möglich sein.
In der Anlage 4 ist ein Muster für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem AAV beigefügt, der zuletzt für eine andere Sanierungsmaßnahme (Färberei Kuhlen) abgeschlossen wurde. Es ist davon auszugehen, dass der abzuschließende Vertrag für das Projekt Ziegelei-Standorte ähnliche Regelungen enthalten wird.
Zu 4.) Projektablauf
Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Grundstücke müssen die weiteren Maßnahmen zur Sanierungsplanung und Sanierungsausführung in mehreren Phasen erfolgen. Derzeit wird von 3-4 Sanierungsphasen ausgegangen. Erfahrungsgemäß ist auf Grund des Zeitbedarfes für die Planungsarbeiten, Beweissicherungsverfahren, Abstimmungen mit den Eigentümern und dem AAV, Beachtung von Rodungszeiten etc. davon auszugehen, dass eine Sanierungsphase pro Kalenderjahr abgewickelt werden kann.
Im Rahmen der Sanierungsplanung ist zunächst eine konzeptionelle Betrachtung der weiteren Vorgehensweise erforderlich; das heißt, es muss zunächst vom Gutachter festgelegt werden, wie viele Sanierungsphasen erforderlich werden und welche Grundstücke konkret in welcher Phase bearbeitet werden sollen. Die Verwaltung wird nach entsprechenden Arbeitsergebnissen hierüber in geeigneter Form berichten.
Zu 5.) Vorziehen von
Planungsleistungen
Auftragsvergaben sind
grundsätzlich erst nach Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit
dem AAV möglich (vgl. Punkt 3 der Vorlage). Dementsprechend wäre die Einleitung
eines Vergabeverfahrens frühestens im Sommer 2014 realistisch.
Gutachterlichen Leistungen sind gemäß den Bestimmungen der
Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) im Verhandlungsverfahren
mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) zu
vergeben. Daher ist mit einem mehrmonatigen Verfahren für die Auftragsvergabe
zu rechnen.
Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen ist es seitens des Fachbereichs
Umwelt vorgesehen, einen ersten Teil der Sanierungsplanung zur grundsätzlichen
Konzeptionierung, Einteilung der Grundstücke in Sanierungsphasen sowie mit den
Planungsleistungen zur Sanierungsphase I bereits zuschussunabhängig zu
beginnen. Die inhaltlichen Aspekte würden dabei bereits mit dem AAV abgestimmt
werden, eine Bezuschussung wäre aber für diesen ersten Teil der
Planungsleistungen nicht möglich, sondern erst nach Abschluss des
öffentlich-rechtlichen Vertrages für die folgenden Sanierungsplanungen und für
die eigentliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
Im Projektablaufplan (Anlage 3) ist die zeitliche Entwicklung,
unter der Annahme, dass mit dem 1. Teil der Sanierungsplanung bereits ohne
Zuschuss unmittelbar nach Vorliegen des Beschlusses begonnen werden kann,
dargestellt. Ansonsten wäre mit einem „Projektstillstand“ von rd. 1 Jahr zu
rechnen.
Vor dem Hintergrund der erheblichen schädlichen Bodenveränderungen /
Altlasten im Wohngebiet und der damit verbundenen Außenwirkung, möchte die
Verwaltung die weiteren Arbeitsschritte ohne zeitliche Verzögerung voranbringen
und den ersten Teil der Sanierungsplanung ohne Zuschuss abwickeln. Nach
derzeitiger Schätzung ist für diese Teilleistung mit Kosten in Höhe von 80.000
€ zu rechnen (vgl. Anlage 2, Tabelle 3). Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan
auf dem Sachkonto 526100 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
Innenauftrag 320014050202 - Ermittlung und Abwehr von Gefahren aus Altlasten
und Bodenbelastungen - in entsprechender Höhe zur Verfügung.
Es wird versucht, durch Einsparungen in anderen Projekten auf die Bereitstellung
anderweitiger Deckungsmittel zu verzichten.
Zu 6.) Finanzierung
In der Kostenschätzung des Büros
GFP Dr. Gärtner & Partner GbR (Anlage 2) ist dargestellt, welche
Kosten für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen für die Ziegelei-Standorte
in Rheindorf nach derzeitigem Projektstand geschätzt werden. Nach einer ersten groben Kostenschätzung ist
von einem Kostenvolumen von ca. 2,8 – 3,6 Mio. Euro auszugehen (vgl. Anlage 2,
Tabelle 1). Die Kostenspanne ergibt sich aus den noch zu führenden Abstimmungen
hinsichtlich des Sanierungsumfanges mit dem AAV. Derzeit geht der
Fachbereich Umwelt von einer durchschnittlichen Sanierungstiefe von 0,6 m aus.
Es kann sich im Rahmen der Sanierungsplanung aber durchaus als sinnvoll und
notwendig erweisen, die Sanierungstiefe bis 1 m festzulegen, um z.B. massive Ziegellagen aufzunehmen. Die
konkrete Festlegung der Sanierungstiefe ist daher erst zu einem späteren
Zeitpunkt im Rahmen der jeweiligen Sanierungsplanung möglich. Entsprechend den
Arbeitsergebnissen der Sanierungsplanung können sich daher auch noch deutliche
Verschiebungen bei den weiteren Kalkulationen ergeben.
Für die Sanierungsmaßnahme Ziegelei-Standorte Rheindorf wurde eine Rückstellungssumme von GFP berechnet. (vgl. Anlage 2, Tabelle 2). In Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen sind allerdings zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Rückstellungen anzumelden, da es weder vertragliche Verpflichtungen mit dem AAV noch mit den Grundstückseigentümern gibt. Diese Verträge würden frühestens ab 2014 zustande kommen. Insofern fehlt es aktuell noch an der rechtlichen Voraussetzung zur Bildung von Rückstellungen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitzustellen.
Der Mittelabfluss einschließlich der erwarteten Zuschusseinnahmen ist in den entsprechenden Haushaltsjahren im Teilergebnisplan darzustellen (Ausgaben erfolgen über das Sachkonto 526100 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Innenauftrag 320014050202 Ermittlung und Abwehr von Gefahren aus Altlasten und Bodenbelastungen, Einnahmen würden unter Sachkonto 414100, Innenauftrag 3200140502 verbucht).
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die nichtöffentlichen Gutachten und die nichtöffentlichen zugehörigen
fachtechnischen Stellungnahmen werden wegen des Umfangs (ca. 150
Einzeldokumente) nicht in das Ratsinformationssystem Session importiert oder
als Druckstück zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können Mandatsträger diese Dokumente
im Fachbereich Umwelt nach vorheriger Terminabsprache einsehen.
Die Lageplan
(nichtöffentliche Anlage 5) wird ebenfalls wegen Übergröße nicht gedruckt. Er
ist im Ratsinformationssystem Session oder im Fachbereich Umwelt einsehbar.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2198/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Edith Schultz / 32 / 406-3225
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Im Rahmen von
Bodenuntersuchungen auf ehemaligen Ziegelei-Standorten wurden im Oberboden insbesondere für den Parameter Blei auffällige
Werte festgestellt. Um langfristig
dauerhaft gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu gewährleisten, sind
entsprechend den gesetzlichen Grundlagen Sanierungsmaßnahmen überwiegend auf
Privat-Grundstücken erforderlich. Eine kostenmäßige Inanspruchnahme der
Grundstückseigentümer kommt auf Grund der ordnungsrechtlichen Bewertung nicht
in Frage. Die Maßnahmen sind in städtischer Verantwortung zu veranlassen und zu
finanzieren. Eine Projektförderung durch den Verband für Altlastensanierung und
Flächenrecycling wird angestrebt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Sachkonto 526100 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Innenauftrag 320014050202 Ermittlung und Abwehr von Gefahren aus Altlasten und Bodenbelastungen;
Korrespondierende Einnahmen: Sachkonto 414100, Innenauftrag 3200140502
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
In 2013 ist zuschussunabhängig die Beauftragung der gutachterlichen Leistungen zur konzeptionellen Planung und Leistungen zur Sanierungsplanung für die Sanierungsphase I geplant. Hierfür werden Kosten in Höhe von 80.000 € geschätzt, die aus dem lfd. Haushalt zu finanzieren sind.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Ab 2014 ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Verband für Altlastensanierung und Flächenrecycling über die mind. 80 %-ige Förderung geplant. Die Kosten der Maßnahme werden auf 3,5 Mio. € geschätzt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Es gibt keinen Rechtsanspruch für den Zuschuss seitens des AAV. In mehreren Gesprächen wurde seitens des AAV allerdings eine Unterstützung an der Projektförderung signalisiert, da Sanierungsmaßnahmen von Wohngrundstücken mit hoher Priorität gefördert werden.