Betreff
Verbesserung der Parksituation für die Bewohner der Manforter Straße im Bereich der Hausnummern 51 - 83
- Bürgerantrag vom 15.04.13
Vorlage
2221/2013
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I lehnt den Bürgerantrag auf Verbesserung der Parkmöglichkeiten für die Bewohner der Hausnummern 51 bis 83 der Stichstraße Manforter Straße durch die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen oder das Aufheben des Bewohnerparkens auf der Hindenburgstraße sowie im angrenzenden Bewohnerparkbezirk ab.

 

gezeichnet: Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 15.04.13 (s. Anlage 1) beantragt der Petent, die Parkmöglichkeiten für die Bewohner der Hausnummern 51 bis 83 der Stichstraße Manforter Straße durch die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen oder das Aufheben des  Bewohnerparkens auf der Hindenburgstraße zu verbessern.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung in der nichtöffentlichen Anlage 3 beigefügt.

 

Der Bürgerantrag des Petenten, in der Stichstraße Manforter Straße im Rahmen der bestehenden Parkraumbewirtschaftung Wiesdorf ebenfalls eine Bewohnerparkregelung einzurichten, ist rechtlich und tatsächlich nicht umsetzbar.

 

Die Stichstraße weist im Abschnitt zwischen den Häusern Nr. 51 – 73 (s. Flurstück 156,  Anlage 2) lediglich einen Straßenquerschnitt von nur ca. 4,00 m auf. Dies hat zwingend zur Folge, dass hier zum Beispiel keine Parkflächenmarkierungen im Rahmen einer fiktiven Bewohnerparkregelung angelegt werden dürfen, da das Parken in engen Straßen bereits kraft Gesetzes verboten ist. Nach geltender Rechtsprechung gilt eine Straße als eng bzw. schmal, wenn bei zugleich am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen die verbleibende Restfahrbahnbreite weniger als 3,10 m beträgt. Dies ist hier der Fall.

 

Bezug nehmend auf die parallel zur Stichstraße angrenzende und großflächige Grünfläche (s. Flurstück 157, Anlage 2) wäre zwar theoretisch die Einrichtung einzelner Stellplätze denkbar. Allerdings ist dabei zu beachten, dass diese Grünfläche zwischen der eigentlichen Manforter Straße und der Stichstraße Manforter Straße einen teils beachtlichen Höhenunterschied aufweist. Insoweit würde die Einrichtung von einzelnen Stellplätzen vorab erhebliche Erdabtragungen und angleichende Umbaumaßnahmen des Flurstücks voraussetzen. Zudem befindet sich im Bereich der Grünfläche eine unterirdische, massive Schutzbunkeranlage aus der Zeit des letzten Weltkriegs, welche gegebenenfalls einen Rückbau erfordern würde beziehungsweise ohne dies die vorgenannten Arbeiten ganz oder teilweise nicht möglich sind. Hierüber wären ggf. weitere detaillierte Informationen einzuholen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung besteht derzeit keine Handhabe, dem Bürgerantrag zu entsprechen, weil hierfür die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen – infolge der gegebenen baulichen Umgebungsbedingungen – nicht vorliegen.

 

Auch eine Einbeziehung der Anwohner in den angrenzenden Bewohnerparkbezirk „E“ ist nicht realisierbar. Die Ausweisung des Bewohnerparkbezirks in seinen heutigen Grenzen erfolgte seinerzeit aufgrund einer gutachterlichen Empfehlung und hat sich bis heute bewährt. Sie setzt grundsätzlich voraus, dass in ausreichendem Maße sowohl Parkmöglichkeiten für Besucher (Erwerb eines Parkscheins etc.) als auch für Bewohner zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass abends nicht mehr als 75 % der Parkflächen für Bewohner reserviert werden dürfen. Tagsüber ist eine max. Quote von 50% einzuhalten. Dies bedeutet, dass Verschiebungen der heute schon realisierten Quotierungen zu Gunsten der Bewohner nicht realisierbar sind, um möglicherweise auf diesem Weg mehr Parkflächen für Bewohner zur Verfügung zu stellen, wenn man dem Antrag des Petenten folgen wollte. Eine Reduzierung des Kontingents für Besucher  ist zudem angesichts des Parkdrucks am Bahnhof Leverkusen-Mitte nicht vertretbar.

 

Die Bewohner der Stichstraße haben daher nur die bisherige Möglichkeit, in den angrenzenden Bereichen entlang der Manforter Straße, Körnerstraße, Gustav-Freytag-Straße und Walter-Flex-Straße oder in Teilbereichen der Hindenburgstraße zu parken, wobei es rechtlich irrelevant ist, ob hierfür entsprechende Fußwege (zwischen Wohnung und Parkplatz) zurück gelegt werden müssen. Eine Ausweisung der F.-F-Runge-Straße als reine Bewohnerparkzone ist nicht möglich, da innerhalb einer Zone auch Bereiche zum Kurzzeitparken ausgewiesen werden müssen, was hier der Fall ist.

 

Nach geltendem Recht ist Bewohnern von Wohnquartieren in bewirtschafteten Bewohnerparkbezirken die Suche und Benutzung von freien Parkplätzen im Umkreis der eigenen Wohnstätte von bis zu 1.000 m zuzumuten. Dies gilt für Bewohner, die nicht in einem Bewohnerparkbezirk wohnen, erst recht.

 

Eine Prüfung im Jahr 2009 ergab, dass ca. 80 % der Stellflächen in der Hindenburgstraße von Nicht-Anwohnern des Siedlungsbereiches, insbesondere durch Nutzer des Bahnhofes Leverkusen-Mitte, belegt waren. Aus diesem Grund wurde den Anwohnern der Hindenburgstraße durch Beschluss der Bezirksvertretung I vom 15.06.2009 ein Bewohnerparkausweis angeboten und ein hierfür geeigneter Abschnitt reserviert, der zugleich auch mit Parkscheibe maximal für zwei Stunden (Kurzparker) genutzt werden kann. Aufgrund des hohen Parkdrucks in der Hindenburgstraße kann eine Aufhebung der Regelung, wie vom Petenten beantragt, nicht empfohlen werden.

 

Der Bürgerantrag ist deshalb in Ermangelung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen abzulehnen.