Betreff
Jahresabschluss 2012 der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2230/2013
Aktenzeichen
201-01-17-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 8.122.620,64 € und einem Jahresfehlbetrag von 681.856,95 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2012 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag von 681.856,95 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

 

d) Der Geschäftsführung der WFL wird für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GERHOLD und PARTNER, Solinger Straße 76, 40764 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2013 bestellt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WFL für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:               

Buchhorn                                                                  Häusler

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten Jahresabschluss 2012 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GERHOLD und PARTNER, Solinger Straße 76, 40764 Langenfeld der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 7.2 i.V.m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WFL beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der WFL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 04.06.2013 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom Aufsichtsrat vorberatend und im Rahmen eines Umlaufbeschlusses der Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2012, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der WFL beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.07.2013 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WFL im Geschäftsjahr 2012 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WFL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der WFL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

 

Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn

Rh. Uwe Richrath

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

Rh. Bernhard Marewski

Rh. Jochen Ries

Rh. Erhard T. Schoofs

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2230/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss der WFL

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag 970015050101 / Produkt 150501 / Produktgruppe 1505

 

Ansatz: 750 T€

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im Nachgang auf der Basis eines testierten Jahresabschlusses. Eine entsprechende Rückstellung wurde im Jahresabschluss 2012 gebildet. Der Verlustausgleich wurde zwischenzeitlich vorgenommen. Der städtische Anteil beträgt demnach 538.667 €.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine den gesetzlichen Fristen entsprechende Beschlussfassung über den Jahresabschluss zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 15.07.2013 notwendig.