- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 129.573.290,15 € und einem Jahresüberschuss von 167.486,19 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2012 zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss nach Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von 167.486,19 € zur Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 6.456.484,51 € zu verwenden. Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 6.288.998, 32 € wird auf das Geschäftsjahr 2013 vorgetragen.
d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Dem von der
Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH aufgestellten Jahresabschluss
2012 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt.
In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2012 (Werte
in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2012 (Werte in T€)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Klinikum Leverkusen ein
positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von rd. 167 T€
verzeichnen.
Das mit den
Krankenkassen vereinbarte Erlösbudget wurde von 102,8 Mio. € in 2011 um 5,3
Mio. € (ca. 5,2 %) auf 108,1 Mio. € in 2012 weiter entwickelt. Hierfür waren
insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die tatsächlich
erzielten Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen wurden von 104,1 Mio. € (2011)
um 5,7 Mio. € auf 109,8 Mio. € in 2012 gesteigert.
Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf hat sich von
26,9 Mio. € im Jahr 2011 um 1,0 Mio. € auf 27,9 Mio. € erhöht. Diese Kostenerhöhung
ist im Wesentlichen dem Anstieg von
Fallzahlen und dem verstärkten Anspruch von externen Dienstleistungen
geschuldet.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlage 1 bis 3 beigefügt.
Zusätzlich hat die Verwaltung die im
Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen als Anlage 4 dieser Vorlage
beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur
Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der
Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5
im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den
Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar
des Prüfberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des
Finanzausschusses am 08.07.2013 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht
an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen
gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO
NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den
Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im
Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o.
g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Reinhard Buchhorn
Rh. Paul
Hebbel
Rh. Raimund
Gietzen
Rh. Ernst
Küchler
Rh. Gerd Masurowski
Rf. Barbara Trampenau
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2271/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Malek/ Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben / 02171/406-8871
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da das Vorliegen eines testierten Prüfberichtes des Jahresabschlusses abgewartet werden musste, war eine frühere Fertigung der Vorlage nicht möglich.