Betreff
Fällung einer Birke an der Sporthalle der GGS Fontanestraße
Vorlage
2295/2013
Aktenzeichen
01-40- 2295/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Fällung einer Birke neben der Sporthalle der GGS Fontanestraße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

 

 

 

Deppe

Begründung:

 

Die zu fällende Birke steht kaum 1,5 m entfernt von der Fluchttür bzw. dem Fluchtweg vor der Südfassade der Sporthalle. Im Fluchtwegbereich sind oberflächennahe Wurzeln zu erkennen. Die Birke hat einen Stammdurchmesser von 0,55 m und ist als Solitärbaum einzustufen über dessen Fällung gem. der Hauptsatzung die zuständige Bezirksvertretung zu beschließen hat.

 

In den Sommerferien soll die Sporthalle der GGS Fontanestraße saniert werden. Im Vorfeld der Arbeiten wurde eine Kamera-Befahrung der Grundleitungen vorgenommen, die aber abgebrochen werden musste, weil die Leitungen im Wurzelbereich der Birke stark durchwachsen waren. Die Grundleitungen müssen saniert werden. Im weiteren Verlauf der Sanierungsarbeiten wird im Jahr 2014 auch die Fassade saniert. Dafür wird es erforderlich sein, das Außenmauerwerk des Kellers freizulegen. Die erforderliche Baugrube würde bis unmittelbar an den Stamm heranreichen.

 

Bei einem kurzfristig anberaumten Ortstermin der Fachbereiche Gebäudewirtschaft und Stadtgrün wurden das Umfeld der Turnhalle und die möglichen Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die Begrünung und den Baumbestand begutachtet.

 

Dabei wurde festgestellt, dass in der Folge der Sanierungsarbeiten mit Sicherheit mehrere Starkwurzeln der Birke gekappt werden müssen, wodurch die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gegeben wäre.

 

Da der Baum wegen der anstehenden Hochbauarbeiten auf jeden Fall entfernt werden muss und der Standort im Fluchtwegbereich ohnehin nicht problemlos ist, soll er noch vor den Sommerferien 2013 gefällt werden, um das Baufenster für die Sanierungsmaßnahme frei zu machen.

 

Eine Ersatzpflanzung am Standort kommt nicht in Betracht. Ein anderer Standort für die Pflanzung eines Baumes auf dem Schulgelände bietet sich nicht an. Eine Ersatzpflanzung erfolgt daher an anderer Stelle im Stadtgebiet. Ort und Baumart werden noch festgelegt.

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Entsprechend § 18 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Bau- und Planungsausschuss und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 08.07.13 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2295/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker / 67 / 6770

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Keine finanziellen Auswirkungen da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine finanziellen Auswirkungen da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine finanziellen Auswirkungen da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine finanziellen Auswirkungen da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte nicht mehr rechtzeitig zum Sitzungstermin 01.07.2013 eingebracht werden. Die Sanierungsarbeiten sollen in den Sommerferien beginnen. Um die Fällung zeitnah zu ermöglichen und eine Dringlichkeitsvorlage zu vermeiden, ist die Entscheidung in der heutigen Sitzung notwendig.