Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Himalaya-Zeder auf dem Friedhof Birkenberg zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Baumdaten:
Baumart: Himalaya-Zeder
Baumhöhe: ca. 20 m
Stammdurchmesser: 100 cm / Stammumfang: 314 cm
Es handelt es sich um einen prägenden Baum, der aufgrund seiner Größe
einen Beschluss der Bezirksvertretung erfordert.
Schäden:
Bei der Baumkontrolle am 04.09.2012 wurde an der Zeder auffällig viel
Totholz in der Krone festgestellt. Weiterhin war die Belaubung etwas untypisch,
so dass von Vitalitätsproblemen auszugehen war. Zusätzlich war der untere
Stammbereich komplett mit Efeu umwachsen. Ende Oktober 2012 wurde an der Zeder
Totholz sowie das Efeu am unteren Stamm entfernt.
Bei weiteren Zusatzkontrollen u. a. am 31.01.2013 sowie am 14.05.2013
wurde der Baum in seiner weiteren Entwicklung visuell überprüft. Es ist ein
vermehrt auftretender Harzfluss (Reaktion auf Beschädigungen) mit großflächigen
Rindenablösungen am unteren Stammbereich herum (bis in 2 m Höhe) zu erkennen.
Bereits im Frühsommer 2013 war wieder Totholz in der Krone ersichtlich.
Es ist davon auszugehen, dass der Baum schon länger Versorgungsprobleme
hat. Am Stamm befinden sich mehrere ältere Astungswunden (aus der Zeit vor der
Totholzbeseitigung im Jahr 2012), wo bereits abgängige Starkäste entnommen
wurden.
Die anhaltenden Vitalitäts- und die daraus resultierenden
Versorgungsprobleme setzen dem Baum immer mehr zu, so dass die Bruch- und Standsicherheit
stark beeinträchtigt sind. Durch den stetigen Rückschnitt von bruchgefährdeten
Ästen ist der ursprüngliche Baumhabitus (Baumgestalt) permanent kleiner
geworden. Bei dem ursprünglich gewachsenen Habitus herrschte ein ausgeglichenes
Verhältnis zwischen Wurzeln und Astmaterial, wodurch eine optimale Versorgung
mit Wasser, Nährstoffen und Assimilaten erfolgen konnte. Kommt es zu
Versorgungsproblemen, werden der eine oder beide Bereich/e (Wurzeln –
Astmaterial) nicht mehr ausreichend versorgt, so dass Astmaterial oder Wurzeln
abgestoßen werden. Dieses Phänomen ist oberirdisch durch Totholzbildung
ersichtlich, was unterirdisch tatsächlich passiert (ist), kann ohne große
Aufwendungen nicht begutachtet werden. Es ist aber davon auszugehen (gem. Stand
der Technik und der Wissenschaft), dass Wurzeln, das können auch statisch
wichtige Wurzeln sein, nicht ausreichend versorgt wurden und abgestorben sind.
Daraus folgt eine eingeschränkte bis gefährdete Standsicherheit.
Die Zeder befindet sich in unmittelbarer Eingangsnähe am Hauptweg des
Friedhofes Birkenberg, wodurch sich eine hohe Frequentierung durch Besucher,
Friedhofspersonal, etc. ergibt. Da der Baum ohnehin abgängig ist und er eine
zunehmende Gefahrenquelle darstellt, muss er gefällt werden.
Aus fachlicher Sicht ist angedacht, den Baum unmittelbar nach der
Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung II Ende September 2013 zu
entnehmen.
Eine Ersatzpflanzung ist vorgesehen. Über den Ort und die Art wird noch
entschieden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2311/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Hammer /.67 / 6730.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Maßnahme im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 1310 – Bereitstellung von Friedhöfen, Sachkonto 523101, Finanzposition 720000
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
nach Jahresvertragspreisen 1.182,53 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine