Betreff
Fällung einer Himalaya-Zeder auf dem Friedhof Birkenberg
Vorlage
2311/2013
Aktenzeichen
01-40-2311/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Himalaya-Zeder auf dem Friedhof Birkenberg zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Baumdaten:

Baumart: Himalaya-Zeder

Baumhöhe: ca. 20 m

Stammdurchmesser: 100 cm / Stammumfang: 314 cm

Es handelt es sich um einen prägenden Baum, der aufgrund seiner Größe einen Beschluss der Bezirksvertretung erfordert.

 

Schäden:

Bei der Baumkontrolle am 04.09.2012 wurde an der Zeder auffällig viel Totholz in der Krone festgestellt. Weiterhin war die Belaubung etwas untypisch, so dass von Vitalitätsproblemen auszugehen war. Zusätzlich war der untere Stammbereich komplett mit Efeu umwachsen. Ende Oktober 2012 wurde an der Zeder Totholz sowie das Efeu am unteren Stamm entfernt.

 

Bei weiteren Zusatzkontrollen u. a. am 31.01.2013 sowie am 14.05.2013 wurde der Baum in seiner weiteren Entwicklung visuell überprüft. Es ist ein vermehrt auftretender Harzfluss (Reaktion auf Beschädigungen) mit großflächigen Rindenablösungen am unteren Stammbereich herum (bis in 2 m Höhe) zu erkennen. Bereits im Frühsommer 2013 war wieder Totholz in der Krone ersichtlich.

 

Es ist davon auszugehen, dass der Baum schon länger Versorgungsprobleme hat. Am Stamm befinden sich mehrere ältere Astungswunden (aus der Zeit vor der Totholzbeseitigung im Jahr 2012), wo bereits abgängige Starkäste entnommen wurden.

 

Die anhaltenden Vitalitäts- und die daraus resultierenden Versorgungsprobleme setzen dem Baum immer mehr zu, so dass die Bruch- und Standsicherheit stark beeinträchtigt sind. Durch den stetigen Rückschnitt von bruchgefährdeten Ästen ist der ursprüngliche Baumhabitus (Baumgestalt) permanent kleiner geworden. Bei dem ursprünglich gewachsenen Habitus herrschte ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Wurzeln und Astmaterial, wodurch eine optimale Versorgung mit Wasser, Nährstoffen und Assimilaten erfolgen konnte. Kommt es zu Versorgungsproblemen, werden der eine oder beide Bereich/e (Wurzeln – Astmaterial) nicht mehr ausreichend versorgt, so dass Astmaterial oder Wurzeln abgestoßen werden. Dieses Phänomen ist oberirdisch durch Totholzbildung ersichtlich, was unterirdisch tatsächlich passiert (ist), kann ohne große Aufwendungen nicht begutachtet werden. Es ist aber davon auszugehen (gem. Stand der Technik und der Wissenschaft), dass Wurzeln, das können auch statisch wichtige Wurzeln sein, nicht ausreichend versorgt wurden und abgestorben sind. Daraus folgt eine eingeschränkte bis gefährdete Standsicherheit.

 

Die Zeder befindet sich in unmittelbarer Eingangsnähe am Hauptweg des Friedhofes Birkenberg, wodurch sich eine hohe Frequentierung durch Besucher, Friedhofspersonal, etc. ergibt. Da der Baum ohnehin abgängig ist und er eine zunehmende Gefahrenquelle darstellt, muss er gefällt werden.

 

Aus fachlicher Sicht ist angedacht, den Baum unmittelbar nach der Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung II Ende September 2013 zu entnehmen.

 

Eine Ersatzpflanzung ist vorgesehen. Über den Ort und die Art wird noch entschieden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2311/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Hammer /.67 / 6730.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Maßnahme im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1310 – Bereitstellung von Friedhöfen, Sachkonto 523101,  Finanzposition 720000

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

nach Jahresvertragspreisen 1.182,53 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine