Beschlussentwurf:
Als Beisitzer(innen) bzw. stellv. Beisitzer(innen) werden in den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 20 - Leverkusen zur Landtagswahl in NRW am 09.05.2010 gewählt:
a) als Beisitzer b) als Stellvertreter
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gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
1. Gem. § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz in der z. Z.
gültigen Fassung vom 20.12.2007 ist für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss
zu bilden, der aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und 6 Beisitzern
besteht. Die Beisitzer werden von den Vertretungen der Kreise bzw. der
kreisfreien Städte gewählt.
Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des
kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.
Neben den Beisitzern ist auch eine entsprechende Anzahl von
stellvertretenden Beisitzern zu wählen.
2. Seit 2005 bildet das Gebiet der Stadt
Leverkusen den (eigenständigen)
Wahlkreis 20, so dass ausschließlich der hiesige Rat zuständig ist.
Sofern eine Einigung auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande
kommen, sind die Sitze im Kreiswahlausschuss nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl (Höchstzahlverfahren
entspr. § 50 Abs. 3 GO) zu verteilen.
3. Die Wahl der Beisitzer sollte kurzfristig
erfolgen, da der Kreiswahlausschuss ggf. schon im Mängelbeseitigungsverfahren
für Wahlvorschläge als letzte Instanz gegen Verfügungen des Wahlleiters
zusammentreten muss.
Die vorhersehbaren Sitzungen des Kreiswahlausschusses finden im Zusammenhang mit der Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge am 30/31.03.2010 bzw. der Feststellung des Wahlergebnisses am 14.05.2010 statt.