Betreff
Bildung des Kreiswahlausschusses WK 20 zur Landtagswahl am 09.05.2010
Vorlage
0207/2009
Aktenzeichen
330-92-11-10-me-schm
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Als Beisitzer(innen) bzw. stellv. Beisitzer(innen) werden in den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 20 - Leverkusen zur Landtagswahl in NRW am 09.05.2010 gewählt:

 

 

                                    a) als Beisitzer                         b) als Stellvertreter

 

                                    1.                                              1.


2.                                              2.

                                   
3.                                              3.


4.                                              4.


5.                                              5.


6.                                              6.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn         

Begründung:

 

1.      Gem. § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz in der z. Z. gültigen Fassung vom 20.12.2007 ist für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu bilden, der aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und 6 Beisitzern besteht. Die Beisitzer werden von den Vertretungen der Kreise bzw. der kreisfreien Städte gewählt.

 

Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.

 

Neben den Beisitzern ist auch eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Beisitzern zu wählen.

 

2.      Seit 2005 bildet das Gebiet der Stadt Leverkusen den (eigenständigen)
Wahlkreis 20, so dass ausschließlich der hiesige Rat zuständig ist.

Sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommen, sind die Sitze im Kreiswahlausschuss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Höchstzahlverfahren
entspr. § 50 Abs. 3 GO) zu verteilen.

3.      Die Wahl der Beisitzer sollte kurzfristig erfolgen, da der Kreiswahlausschuss ggf. schon im Mängelbeseitigungsverfahren für Wahlvorschläge als letzte Instanz gegen Verfügungen des Wahlleiters zusammentreten muss.

 

Die vorhersehbaren Sitzungen des Kreiswahlausschusses finden im Zusammenhang mit der Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge am 30/31.03.2010 bzw. der Feststellung des Wahlergebnisses am 14.05.2010 statt.