- Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Leverkusen 2011
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, den
gezeichnet:
OB Buchhorn Rh. Eimermacher Rh. Bast
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
OB Buchhorn
Begründung:
Die Kommunen haben gem. § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen
(NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010
den ersten Gesamtabschluss nach § 116
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) aufzustellen.
Dieser Verpflichtung ist die Stadt Leverkusen mit den Vorlagen 1901/2012
(Dringlichkeitsentscheidung) und 1902/2012 (Feststellung) in der Sitzung des
Rates am 10.12.2012 nachgekommen.
Zwischenzeitlich wurde der Gesamtabschluss zum 31.12.2010 im Rahmen der überörtlichen Prüfung zusätzlich durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) geprüft. Der dementsprechende Prüfbericht der GPA wird mit separater Vorlage dem Rat zur Kenntnis gebracht.
Der nunmehr vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 fasst, wie ein Konzernabschluss in der
Privatwirtschaft, die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der
Kernverwaltung zusammen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
sind so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit ihren
verselbstständigten Aufgabenbereichen eine einzige wirtschaftliche und rechtliche
Einheit bildet.
Nach § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW und § 49 der
Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) besteht der Gesamtabschluss aus:
Ø
der
Gesamtergebnisrechnung,
Ø
der
Gesamtbilanz und
Ø
dem
Gesamtanhang.
Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss ein
Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der XIX. Beteiligungsbericht
2012 wird dem Rat mit separater Vorlage Nr. 2304/2013 in gleicher Sitzung zur
Kenntnisnahme vorgelegt; auf die erneute Hinzufügung wird daher verzichtet.
Neben den gesetzlichen Regelungen der GO NRW und GemHVO NRW sind bei der
Aufstellung des Gesamtabschlusses auch ergänzende Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) beachtet worden. Auch
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) wurden berücksichtigt.
Das Geschäftsjahr für den „Konzern“ Stadt Leverkusen und die konsolidierten
Organisationen entspricht dem Kalenderjahr.
Die Darstellung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung
entspricht den
Regelungen des § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3 und Abs. 4 bzw. § 38
Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW.
Der Gesamtabschluss
wurde durch den Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach
§ 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt. Der Berichtsentwurf zum Gesamtabschluss 2011 wird
dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Finanzausschuss in den Sitzungen am 07.10.2013
vorgelegt und durch die Prüfinstanz eingehend erläutert.
Gemäß § 101 Abs. 8
GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung
und Testierung nach § 101 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. in
Beauftragung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung einer externen
Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft (s. Vorlage 0554/2010).
Der Gesamtabschluss 2011 wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, geprüft und hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Im nächsten Schritt
wird der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rat der Stadt
Leverkusen in seiner Sitzung am 14.10.2013 vorgelegt.
Vor diesem
Hintergrund wird im Rahmen dieser Dringlichkeitsvorlage darauf verzichtet, den
umfangreichen Gesamtabschluss 2011 als Anlage beizufügen, da diese Anlage
inhaltsgleich in gleicher Sitzung zur Feststellung des Gesamtabschlusses
vorgelegt wird.
Der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2011 der Stadt Leverkusen schließt mit folgenden Eckwerten
ab:
a) Gesamtergebnisrechnung:
Insgesamt weist die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag i. H. v. 14.415.982 EUR auf.
b) Gesamtkapitalflussrechnung:
Unter Berücksichtigung der Bestände zum Jahresanfang weist die
Finanzrechnung am Jahresende 2011 einen Bestand an liquiden Mitteln von 17.058.026 EUR aus.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2317/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Petra Rünzi, Rainer Schwaab /
FB Finanzen / 2037 bzw. 2017
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe gemäß § 116 GO NRW.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle PN1605 / Produkt 160502 / Produktgruppe 1605
Aufwand/Auszahlung für Neues Kommunales Finanzwesen i.H.v. 40.000,00 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Beratungskosten i.H.v. ca. 40.000,00 € (einschl. GPA-Prüfung)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
äußersten Dringlichkeit:
Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen
Aufstellung und Bestätigung des Gesamtabschlussentwurfes durch den
Stadtkämmerer bzw. Oberbürgermeister, der Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss und der Feststellung durch den Rat der Stadt. Die
Arbeiten zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2011 haben sich bis in die 38.
Kalenderwoche 2013 hingezogen. Im Rahmen dieser Dringlichkeitsvorlage wird
dennoch eine formal korrekte Weiterleitung des Gesamtabschlusses an den
Rechnungsprüfungsausschuss sichergestellt.