Betreff
Widmung Siedlung Dünnwalder Grenzweg (nördlicher Teil)
Vorlage
2340/2013
Aktenzeichen
660-3142-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes III beschließt, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich zu widmen:

 

1.      die Straßburger Straße (Willy-Brandt-Ring bis einschließlich Minikreisel) als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße

2.      den Dünnwalder Grenzweg (Straßburger Straße bis Quartiersplatz) als Gemeinde- / Anliegerstraße

3.      den Quartiersplatz im Dünnwalder Grenzweg als öffentlicher Platz der Gemeinde

4.      den Dünenweg als öffentliche Gemeinde- / Anliegerstraße

5.      den Lurchenweg als öffentliche Gemeinde- / Anliegerstraße

6.      die Verbindungsstraße zwischen Dünenweg und Lurchenweg als Gemeinde- / Anliegerstraße

7.      die Verbindungsstraße zwischen Lurchenweg und Schlebuscher Heide als Gemeinde- / Anliegerstraße

8.      den Verbindungsweg am Ende vom Dünenweg zum Lurchweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr

9.      den Verbindungsweg am Ende vom Lurchenweg zur Schlebuscher Heide als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Bebauungsplangebiet 143b / III „Dünnwalder Grenzweg – Wohnen“ wurde der letzte Bauabschnitt durch die Stadt übernommen. Nach der in diesem Jahr durchgeführten Grenzregelung kann analog dem 2012 gewidmeten südlichen Teil auch der nördliche Bereich gewidmet werden.

 

Neben den Erschließungsstraßen Lurchenweg und Dünenweg gehört hierzu der nördliche Teil des Dünnwalder Grenzweges. Einbezogen ist auch der sogenannte Quartiersplatz, der überwiegend dem Aufenthalt dient. Er kann jedoch von Süden zur Andienung der östlichen Garagen bzw. von Norden zur Andienung der Häuser Nrn. 59+61 befahren werden. Eine Durchfahrt wird nicht ermöglicht.

 

Obgleich in der Straßburger Straße lediglich die Bushaltestellen und der Minikreisel neu sind, wird der Teil ab Willy-Brandt-Ring ebenfalls förmlich gewidmet. Dieses Straßenstück wurde erst 1964 umbenannt (zuvor Teil von Alter Grenzweg). Der Nachweis, dass dieser Straßenteil vor Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes existiert hat, ist bislang nur indirekt möglich und müsste sonst erst durch ein Gericht bestätigt werden.

 

Die zu widmenden Straßen sind in den Anlageplänen dargestellt, die zu beschränkenden Wege, sowie der Quartiersplatz sind zusätzlich schraffiert. Zwischen den Verbindungswegen und der Bebauung befinden sich Grünflächen, in denen Rasenmulden der Entwässerung der Wege dienen. Da sie zwar Teil der Widmung, aber nicht der Wege selbst sind, sind sie im Plan gesondert als blaue Fläche dargestellt.