Betreff
Information Planfeststellungsverfahren Rhein-Ruhr-Express (RRX)
Vorlage
2343/2013
Aktenzeichen
612_660_ko_sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Einrichtung einer zweiten Personenunterführung zum S-Bahn-Gleis im Rahmen des durch die Einrichtung des Rhein-Ruhr-Express notwendigen Umbaus des Bahnhofes Leverkusen-Mitte wird auf der Grundlage der Ausführungen in der Begründung der Vorlage zugestimmt.

 

Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel im Rahmen der Haushaltsplanung und der mit der Bahn im Einzelnen noch einvernehmlich auszuhandelnden vertraglichen Rahmenbedingungen.

 

gezeichnet:                                                   gezeichnet:

In Vertretung:                                    In Vertretung:

 

 

 

Stein                                                              Deppe

(i. V. des Oberbürgermeisters

und des Stadtkämmerers)

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 16.07.2012 hat die Stadt Leverkusen ihre Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren gem. §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Rhein-Ruhr-Express (RRX); Planfeststellungsabschnitt 1.2 Bayerwerk bis Leverkusen-Küppersteg abgegeben.

 

In der Stellungnahme wurde ein zweiter Zugang zum S-Bahn-Gleis gefordert, siehe nachfolgendes Zitat:

 

è    „Bahnhof Leverkusen–Mitte

Zweiter Zugang S-Bahn-Gleis

Nicht zuletzt durch das Unglück bei der „Loveparade“ in Duisburg wird die Frage der Sicherheitskonzepte und der Lenkung von Besucherströmen bei Veranstaltungen genauer betrachtet. Mit den Spielen von Bayer 04 Leverkusen in der Bundesliga und in Champions- bzw. Europaleague wird der Bahnhof Leverkusen–Mitte an Spieltagen von den Fußballfans sehr stark genutzt. In der Saison nahezu wöchentlich, da auch bei Auswärtsspielen rege auf das Angebot der Bahn zurück gegriffen wird. Das Verhalten von Fußballfans kann durchaus problematisch werden, die Lenkung der Besucherströme ist nicht einfach. Am nördlichen Ende des S-Bahnsteiges ist ein umzäunter, geschotterter Bereich auf Ebene des Schotterbettes geplant, der über eine Treppenanlage erreichbar sein soll, wenn z. B. im Brandfall der S-Bahnsteig verlassen werden muss. Diese vermeintliche Sicherheitseinrichtung wird durch die Stadtverwaltung Leverkusen, hier auch durch die Berufsfeuerwehr, sehr kritisch gesehen. Im „Normalfall“ eines Bundesligaspieltages muss durch aufwändige, personalintensive Maßnahmen sichergestellt werden, dass nicht irrtümlich Menschengruppen in den umzäunten Bereich gelangen und entweder durch Drängeleien im Zugangsbereich unkontrollierbare Situationen entstehen, oder Menschen durch Überklettern der Zaunanlage auf das Gleisbett geraten. Im Unglücksfall werden die Menschen in einen gefangenen Raum geleitet, es wird also ein Angstraum neu angelegt. Die oben benannten Problempunkte können durch einen zweiten Zugang zum S-Bahnsteig leicht vermieden werden.

Der neue Bahnsteig der S-Bahn wird in der Länge reduziert und erhält nur noch einen Zugang zum nördlichen Fußgängertunnel. Der bislang vorhandene 2. Zugang in Richtung Forum ist durch das zusätzliche Gleis nicht mehr in der Form möglich. Ferner wird für Notfälle ein Sammelplatz am Ende des Bahnsteiges vorgesehen, der als Notaufenthalt dienen soll.

Diese Planung bedeutet eine deutliche Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation. Aufgrund des zukünftig fehlenden Halts des RRX in Düsseldorf-Benrath und Köln-Mülheim wird es zu einer verstärkten Inanspruchnahme der S-Bahn in diesen Fahrbeziehungen kommen. Entsprechend mehr Fahrgäste werden sich auf dem Bahnsteig aufhalten und die Zu- und Abgänge in Anspruch nehmen.

Aufgrund des steigenden Fahrgastaufkommens der S-Bahn ist der Bahnsteig in der momentan vorhandenen Länge zu erhalten bzw. noch weiter zu verlängern. Ferner ist am nördlichen Ende des Bahnsteiges durch eine Fußgängerunterführung die Verbindung zum Busbahnhof sowie zum Forum herzustellen.“

In verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit der DB AG wurde von Seiten der DB AG betont, dass entsprechend der einzuhaltenden Gesetzesgrundlagen, der anzuwendenden Regelwerke und Gutachten die Erschließung des S-Bahnsteiges über eine Treppenanlage und einen Aufzug ausreichend ist. Durch die Einrichtung eines „Fluchtraumes“ wäre nach Einschätzung der DB AG auch im Brandfall die Sicherheit gewährleistet.

Gleichwohl wurde in gemeinsamen Gesprächen zwischen DB AG, Nahverkehr Rheinland (NVR) als Fördergeber und der Stadt Leverkusen nach Realisierungsmöglichkeiten einer zweiten Personenunterführung gesucht.

Aufgrund des großen Nutzens für den öffentlichen Personennahverkehr hat der NVR eine Förderung der zweiten Personenunterführung zwischen Busbahnhof und S-Bahnsteig in Aussicht gestellt.

Nach ersten überschlägigen Berechnungen würden folgende Kosten entstehen:

 

1. Herstellkosten
Gesamtkosten (gefördert)                                                           ca. 1.191.000 €
davon verbleibende Eigenmittel                                                       ca. 57.600 €

2. Kosten lfd. Betrieb
Strom, Reinigung, baul. jährl. Instandhaltung                                     ca. 5.700 € p.a.

3. Grundinstandsetzung
innerhalb von 25 Jahren in Summe                                               ca. 130.000 €

 

Vorschlag DB zur Kostenteilung:

-         DB stellt Fördermittel sicher

     DB übernimmt ca. 80 % d. Kosten zu 3.                                  100.000 €

 

-         Stadt übernimmt Kosten/Aufgaben aus 2.                             ca. 5.700 € p.a.

Stadt übernimmt Kostenanteil Eigenmittel aus 1.              ca. 57.600 €
Stadt übernimmt anteilige Kosten zu 3.                            max. 30.000 €

 

Die veranschlagten Kosten würden im Rahmen des geplanten Gesamtumbaus des Busbahnhofes durch den Fachbereich Tiefbau etatisiert.

 

Es wird empfohlen, dem Vorschlag zur Kostenteilung der DB AG zu folgen, um aus den oben genannten Gründen die Realisierung eines zweiten Zuganges zum S-Bahnsteig umsetzen zu können. Eine nachträgliche Realisierung erscheint aufgrund der dann zu erwartenden Kosten und notwendigen Betriebseinschränkungen nahezu illusorisch.

 

Im Erörterungstermin am 07.10.2013 wird die Stellungnahme der Stadt Leverkusen thematisiert und darüber entschieden. Um von Seiten der Verwaltung zu dem Themenpunkt „zweite Personenunterführung zum S-Bahnsteig“ Aussagen treffen zu können, ist ein Beschluss des Rates mit den entsprechenden Vorberatungen notwendig.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.2343/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 6121

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausgelöst durch das Projekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) muss der Bahnhof Leverkusen-Mitte umgebaut werden. Aus Gründen der Sicherheit und der besseren Zugänglichkeit ist eine zweite Personenunterführung vom Busbahnhof zum S-Bahn-Gleis notwendig.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Finanzierung wird im Rahmen der Etatisierung des Umbaus des Busbahnhofes dargestellt.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Kostenanteil Eigenmittel: 57.600 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Strom, Reinigung, baul. jährl. Instandhaltung                   ca.       5.700 € p.a.

 

Kalkulatorische Rückstellungen Grundinstandsetzung: max. 30.000 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)