Betreff
Jahresabschluss des "Sportpark Leverkusen" 2012
Vorlage
2346/2013
Aktenzeichen
ko
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.

 

2.    Der Jahresabschluss 2012 des Sportpark Leverkusen gem. beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt und der Lagebericht genehmigt  (siehe Anlage zur Vorlage).

 

       Der Jahresgewinn von 416.304,08 € wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.

 

3.    Dem Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                         In Vertretung

 

 

Stein                                                                     Adomat

(i. V. des Oberbürgermeisters                          

und des Stadtkämmerers)        

 

Begründung:

 

Die Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2012 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) aufgestellt.

 

Aufgrund des Beschlusses vom 15.11.2012 des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen wurde die Gesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2012 unter Einbeziehung der Buchführung und dem Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.

 

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2012 wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:

 

Wir haben den Jahresabschluss  – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters  des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und  vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß Vorlage Nr. R 629/14. TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss 2012 den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Für die Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen, Gruppe und Einzelvertreter des Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis zu Beschlussentwurf Ziffer 3.:

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5

Abs. 2 EigVO NW in Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfes nicht mitwirken.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2346/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

-

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine