Beschlussentwurf:
1. Der
Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
2. Der Jahresabschluss 2012 des Sportpark Leverkusen gem.
beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt und der
Lagebericht genehmigt (siehe Anlage zur
Vorlage).
Der Jahresgewinn von 416.304,08 € wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
3. Dem
Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
gezeichnet:
In
Vertretung In Vertretung
Stein Adomat
(i. V. des Oberbürgermeisters
und des Stadtkämmerers)
Begründung:
Die Betriebsleitung des
Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2012 nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NW) aufgestellt.
Aufgrund des
Beschlusses vom 15.11.2012 des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen wurde
die Gesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit
der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA)
beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2012 unter Einbeziehung der
Buchführung und dem Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB
zu prüfen.
Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2012
wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen
der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Gemäß Vorlage Nr. R
629/14. TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers
über den Jahresabschluss 2012 den zuständigen politischen Gremien zur Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für die Mitglieder des
Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen, Gruppe und
Einzelvertreter des Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des
Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Beschlussentwurf Ziffer 3.:
Die Mitglieder des
Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5
Abs. 2 EigVO NW in
Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu Ziffer 3.
des Beschlussentwurfes nicht mitwirken.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2346/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
-
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine