Beschlussentwurf:

 

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.

 

2. Der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) als Bestandteil der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird zur Beratung an die zuständigen Gremien verwiesen.

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 10.12.2012 (Vorlage Nr. 1950/2012) den für das Haushaltsjahr 2013 fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan (HSP) beschlossen. Mit Verfügung vom 16.04.2013 wurde dieser HSP - mit Auflagen - genehmigt.

 

Nach den gesetzlichen Regelungen des Stärkungspaktgesetzes muss eine Fortschreibung des HSP jeweils bis zum 30.11. des Jahres erfolgen. Eine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in der Sitzung des Rates am 09.12.2013 vorausgesetzt, wird diese geringe Fristüberschreitung allerdings nicht durch die Kommunalaufsicht beanstandet. 

 

Die Verwaltung hat den HSP auf der Basis der Daten zum Stand der Haushaltseinbringung 2014, insbesondere unter Einarbeitung aller vorliegenden Erkenntnisse (Steuergespräche, 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz, Orientierungsdaten zur Steuerentwicklung) und den Vorgaben der Kommunalaufsicht aus der Verfügung vom 16.04.2013 fortgeschrieben (Anlage 1).

 

Änderungen, die bis zur voraussichtlichen Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 am 09.12.2013 noch eintreten, werden zeitnah eingearbeitet und zusammen mit den zu erstellenden Veränderungslisten den politischen Gremien vorgelegt.

 

Der fortgeschriebene Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 ist Teil der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014. Die im HSP ausgewiesenen Konsolidierungsmaßnahmen sind gem. § 7 der Haushaltssatzung umzusetzen.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Forderungen des Gesetzgebers

 

·        einen Haushaltsausgleich mit Hilfen des Landes spätestens in 2018 und

 

·        ohne Hilfen des Landes im Jahr 2021 zu erreichen

 

durch diese Fortschreibung nicht gefährdet sind bzw. weiterhin erreicht werden.

 

Aus der als Anlage 2 beigefügten Ergebnis- und Eigenkapitalentwicklung ist ersichtlich, dass die Stadt auch nach heutigen Erkenntnissen und Annahmen ab dem Jahr 2018 „die Kurve kriegt“ und ab diesem Zeitpunkt sukzessive wieder Eigenkapital aufbaut. 

 

Nachfolgend wird auf die einzelnen Maßnahmen des HSP Bezug genommen und die aktuelle Entwicklung erörtert:

 

 

1. „Puffer“ Personalaufwand (Zeile 1)

 

Im Haushaltsplan sind die Personalkosten gem. der Orientierungsdaten des Landes mit Steigerungsraten von 1 % etatisiert. Die Verwaltung versteht die Orientierungsvorgabe des Innenministeriums so, dass es nach wie vor die grundsätzliche Zielvorgabe einer Kommune sein muss,  die ggf. über ein Prozent hinausgehenden Personalkosten-steigerungen durch Stellenabbau aufzufangen. Aufgrund einer möglichen Verfassungs-klage, die die Aussetzung der Besoldungsanpassung ab A 13 anfechtet und zu mög-lichen Mehraufwendungen führen könnte, bleibt ein Sicherungspuffer von 1 Mio. € + 1% Steigerung weiterhin ausgewiesen. Des Weiteren werden die Geschwindigkeitskontrollen auf der BAB A 1 Rheinbrücke Leverkusen zusätzlichen, noch nicht quantifizierbaren Personalaufwand hervorrufen, der ebenfalls über diesen „Puffer“ – zumindest teilweise - gedeckt werden sollte.

 

 

2. Stärkungspakt Stadtfinanzen (Zeile 2)

 

Die Stadt Leverkusen erhält am 01.10.2013 die 2. Tranche aus dem Stärkungspakt-gesetz in Höhe von 4,287 Mio. €. Ab dem Haushaltsjahr 2014 sind nachfolgende Beträge zu erwarten:

 

Ø      2014 bis 2018 je:  11,057 Mio. €

Ø      2019:                          7,370 Mio. €

Ø      2020:                          3,680 Mio. € 

Ø      2021:                                 0 Mio. €

 

In der Summe aller Jahren werden nunmehr Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von 73,3 Mio. € eingeplant.

 

 

3. Gewerbesteuer (Zeile 3)

 

Die Etatisierung der voraussichtlichen Gewerbesteueransätze der Jahre 2014 ff. wurde nach heutigem Sachstand unter Einbeziehung aller vorliegenden Erkenntnisse wie folgt vorgenommen:

 

Ø      Mit den großen Steuerzahlern vor Ort führt die Verwaltung regelmäßig Steuergespräche. Insofern fliesen diese Ergebnisse - unabhängig von Orientierungsdaten – in die Ermittlung der Ansätze ein.

 

Ø      Die übrigen Steuerzahler werden an Hand der aktuell vorliegenden Vorauszahlungsbescheide eingeschätzt.

 

Ø      Bezogen auf die übrigen Steuerzahler werden Abschlusszahlungen - die z. B. entstehen, wenn die Vorauszahlungen kleiner sind, als die Steuerschuld des Jahres oder das Ergebnis einer Betriebsprüfung für zurückliegende Jahre zu Nachzahlungen führt – aus den Erfahrungen der Vergangenheit eingeschätzt.

 

Ø      Mit Ausnahme der großen Steuerzahler werden Steigerungsraten eingeplant, die nach erfolgten bundesweiten Steuerschätzungen den Kommunen als sogenannte „Orientierungsdaten“ vorgegeben werden.

 

In Bezug auf die Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze (2013 von 460 pp auf 475 pp und 2018 von 475 pp auf 506 pp) ist festzuhalten, dass

 

Ø      dieser fortgeschriebene HSP keine weiteren Erhöhungen beinhaltet und

 

Ø      Gewerbesteuern eines Jahres mit dem für dieses Jahr gültigen Hebesatz berechnet werden. So beinhaltet beispielsweise eine Abschlusszahlung des Jahres 2012 – die in 2014 kassenwirksam eingeht – den im Jahr 2012 gültigen Hebesatz von 460 pp.

 

 

4. Grundsteuer A + B, Hundesteuer und Spielgerätesteuer (Zeilen 4 bis 7)

 

Auch hier sieht die Fortschreibung dieses HSP keine weiteren Erhöhungen vor.

 

 

5. Reduzierung TUI-Aufwand (Zeile 9)

 

Die veranschlagten Aufwandsreduzierungen in Höhe von 4,0 Mio. € bis zum Jahr 2021 sind weiterhin realisierbar und bleiben in der Fortschreibung des HSP bestehen.

 

 

6. Einsparung im Beschaffungsbereich (Zeile 10)

 

Mit der Einführung der zentralen Einkaufskoordination und dem beabsichtigten Ausbau der Einkaufskooperationen wird weiterhin davon ausgegangen, die jährlich um 0,1 Mio. € steigenden Aufwandsreduzierungen erzielen zu können und das Gesamtkonsolidierungsvolumen von 4,5 Mio. € bis 2021 zu erreichen. Auch für das kommende Haushaltsjahr ist dafür eine sachkontenscharfe Etatisierung vorgesehen.

 

 

7. Kündigung Vertrag mit FernUni Hagen (Zeile 11)

 

Die Kündigung entlastet den städtischen Haushalt jährlich um 0,1 Mio. €. Die Einspar-summe bis 2021 beläuft sich damit auf 0,9 Mio. €.

 

 

8. Wegfall Zahlungen Fonds Dt. Einheit (Zeile 12)

 

Nach der derzeitigen Gesetzeslage entfallen ab 2020 die Zahlungen in den Fonds Deutsche Einheit. Aktuell wird mit folgenden Einsparungen gerechnet:

 

Ø      2020: 8,29 Mio. €

Ø      2021: 8,70 Mio. €.

 

 

 

 

9. Beteiligungserträge SPL (Zeile 13)

 

Gespräche mit der Geschäftsführung der EVL im vergangenen Jahr haben verdeutlicht, dass insbesondere die zukünftige Ausschüttungspolitik der EVL durch die Gesellschafter neu definiert werden muss. Daher werden nur noch sehr moderate Ausschüttungen in Höhe von jeweils 50 T€ angesetzt, die nach wie vor als Zielvorgabe ab 2019 etatisiert werden.

 

 

10. Erhöhung Beteiligungserträge AVEA (Zeile 14)

 

Die Verwaltung prognostiziert weiterhin Ausschüttungen der AVEA in Höhe von 1,9 Mio. € pro Jahr. In die Haushaltssatzung werden dafür  jeweils 0,25 Mio. €  als HSP-Beitrag aufgenommen. In 2013 ist diese Vorgabe erreicht worden.

 

 

11. Erhöhung Beteiligungserträge LPG ( Zeile 15)

 

Auch die LPG stellt sich dem Konsolidierungsdruck des Gesellschafters und hat bereits in 2013 10 Tsd. € an den Haushalt ausgeschüttet, obwohl Ausschüttungen erst ab 2014 vorgesehen sind. Diese steigern sich bis 2021 sukzessive um 5 Tsd. €.

 

 

12. Ausschüttungen der WGL (Zeilen 16-17)

 

Im bisherigen Haushalt bzw. HSP wurden neben zwei Sonderausschüttungen in Höhe von 4,5 Mio. € in 2020 und 4,0 Mio. € in 2021, auch die auf das jeweilige Jahresergebnis 2020 bzw. 2021 bezogenen Gewinnausschüttungen in Höhe von je 2,5 Mio. € ab 2020 etatisiert.

 

Zur Vermeidung von Steuerbelastungen wurde der erstmalige Zeitpunkt der Ausschüttung seinerzeit auf 2020 verschoben. Im Gegensatz zu den etatisierten Sonderausschüttungen aus aufgebauten Gewinnrücklagen der Vorjahre würde es sich bei der Gewinnausschüttung aus dem operativen Geschäft des Jahres 2020 in 2020 um eine Vorwegausschüttung handeln.

 

Dies ist zwar rechtlich denkbar, entspricht aber nicht der Norm und der gängigen Handhabung bei kommunalen Gesellschaften. In der Regel werden Gewinnausschüttungen aus dem Vorjahr nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss erst im nächsten Jahr liquiditätswirksam. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine Modifizierung in Bezug auf den Zeitpunkt der Ausschüttung vorgenommen. Das Gesamtvolumen bleibt unverändert.

 

Die für die Stadt Leverkusen unentgeltliche Beratungsleistung der Gemeindeprüfungs-anstalt NRW (GPA) wird derzeit in Anspruch genommen. Eine durch die GPA beauftragte renommierte Beratungsgesellschaft untersucht die WGL in den kommenden Wochen mit der Zielsetzung, die Voraussetzungen für das Erreichen der HSP-Vorgaben aufzuzeigen und ein dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vorzulegendes Berichtswesen zu entwickeln, welches den Mitgliedern in den Organen jederzeit ermöglicht, die Einhaltung dieser Zielvorgaben zu überwachen und ggf. gegenzusteuern.

 

 

13. Ertragsverbesserung nach Umsetzung Variante IV. nbso ( Zeilen 18-20)

 

Die sonstigen Ertragssteigerungen ergeben sich aus den gutachterlich ermittelten Steuermehreinnahmen, die nach Umsetzung der Variante IV nbso ab 2018 generiert werden können und im Vergleich zur letztjährigen Fortschreibung des HSP unverändert bestehen.

 

 

14. Erträge aus Grundstücksverkäufen auf dem nbso-Gelände (Zeile 21)

 

Durch die Gütergleisverlegung und die sich daraus ergebenden frei zu vermarkteten Flächen im Westteil des nbso-Geländes erwartet die Verwaltung Erträge aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 10,0 Mio. €, die wie folgt etatisiert wurden:

 

2019: 5,0 Mio. €

2020: 2,5 Mio. €

2021: 2,5 Mio. €.

 

Nach der Haushaltsverfügung vom 13.04.2013 dürfen diese Erträge im Ergebnisplan berücksichtigt werden.

 

 

15. Schul- und Bildungspauschale

 

Die Bezirksregierung hat mit Haushaltsverfügung vom 16.04.2013 die Auflage erteilt, die Etatisierung und Verwendung der Schul- und Bildungspauschale (5,5 Mio. €) bereits in der Veranschlagung auszuweisen. Rechtlich zulässig ist sowohl eine Veranschlagung im konsumtiven, als auch im investiven Bereich.

 

Die Schul- und Bildungspauschale wurde wie folgt veranschlagt:

 

Ø      2014 = investiv in Höhe von 5,5 Mio. €

Ø      2015 = investiv in Höhe von 5,5 Mio. €

Ø      2016 = investiv in Höhe von 4,5 Mio. € und konsumtiv in Höhe von 1 Mio. €

Ø      2017 = investiv in Höhe von 2,8 Mio. € und konsumtiv in Höhe von 2,7 Mio. €

Ø      2018 ff = konsumtiv in Höhe von 5,5 Mio. €

 

 

16. Geschwindigkeitskontrolle BAB A1 Rheinbrücke Leverkusen

 

Nach vorausgehendem Hinweis der Bezirksregierung Köln hat der Rat in seiner Sondersitzung am 09.08.2013 den Beschluss gefasst, zwei Geschwindigkeitsüber-wachungsanlagen auf der BAB A 1- Rheinbrücke Leverkusen im Leverkusener Zuständigkeitsbereich zu installieren, um die Funktionsfähigkeit der Rheinbrücke bis zum Neubau der Brücke oder einer anderweitigen Rheinquerung im Verlauf der BAB A1 zu erhalten.

 

Angesichts der zu erwartenden hohen Geschwindigkeitsüberschreitungsquote werden die voraussichtlichen Erträge die voraussichtlichen Aufwendungen bei Weitem über-steigen. Insofern wurde in die Haushaltssatzung 2014 ein Netto-Ertrag von 6,0 Mio. € (kein gesonderter Ausweis im HSP) etatisiert. Es ist davon auszugehen, dass die Verkehrsteilnehmer ihr Fahrtempo mit zunehmender Dauer anpassen werden und die Quote der Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Folge sinken wird. Aufgrund dessen wird der Netto-Ertrag in den darauffolgenden Jahren kontinuierlich um 0,2 Mio. € reduziert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Geiser/ FB Finanzen/ 20 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Haushaltsplanung 2014, mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Auf der Basis der vom Rat der Stadt beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushaltssatzung ist eine Bewirtschaftung des Haushaltes möglich.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Für die Folgejahre ab 2015 stellt der Haushaltsanierungsplan die Einhaltung der Vorschriften des Stärkungspaktgesetzes (ausgeglichene Ergebnisse ab 2018 ff) dar.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

siehe Begründung zur Vorlage