Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretungen
für die Stadtbezirke I, II und III nehmen den Sachstand zum
Straßeninstandsetzungskonzept zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretungen für
die Stadtbezirke I, II und III beschließen die für 2014 geplanten konsumtiven Straßensanierungsmaßnahmen.
3. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die Vorschlagsliste für die investiven Geh- und Radwegesanierungsmaßnahmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Instandsetzung von Straßen
Ausgangslage
Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit Vorlage Nr. R 1130/15.
TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie
Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202/16. TA beschloss der Rat am
23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält.
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgte in den letzten Jahren sowohl über den städtischen
konsumtiven Haushalt aus dem Budget „Aufwand Unterhaltung Infrastruktur“, Innenauftrag
660012050202 der Produktgruppe 1205 mit jährlich rd. 800.000 Euro, als auch
über die Unterhaltungsmittel der TBL, die durch das pauschale Leistungsentgelt
abgedeckt wurden. Stellte sich beim Bau der Maßnahme heraus, dass es sich um
eine grundlegende Erneuerung handelte, so wurden Finanzmittel im investiven
Haushalt auf eine Vorbehaltshaushaltsstelle umgebucht.
Da bereits im gültigen Haushalt 2013 die Ansätze im konsumtiven Haushalt
für die Straßeninstandsetzung gestrichen wurden, erfolgt nunmehr eine neue
Aufteilung der Finanzierung:
·
Straßensanierungsmaßnahmen,
die neben der Erneuerung der Deck- und Binderschicht auch einen neuen Aufbau
der darunterliegenden Trag- und Frostschutzschichten gemäß den Richtlinien für
die Standardisierung des Oberbaus (RSTO 2012) erfordern, gelten als investiv
und werden daher als Einzelveranschlagung im investiven Haushalt aufgeführt. In
der Regel werden hierbei Einnahmen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) von den
betroffenen Anliegern und Eigentümern erhoben. Zudem wird überprüft, ob im Zuge
der Sanierungsmaßnahmen eine Optimierung der Straßenraumgestaltung durchgeführt
werden kann. Die Anwohner werden sowohl hinsichtlich der Straßenplanung als
auch der Beiträge im Rahmen einer Bürgerbeteiligung informiert. Diese
Sanierungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
·
Straßensanierungsmaßnahmen,
die lediglich eine Erneuerung der Deck- und Binderschicht erfordern,
gelten als konsumtiv und werden durch die TBL finanziert. Eine Änderung der
Straßenraumgestaltung erfolgt hierbei nicht. In der Regel werden auch hier
Beiträge nach § 8 KAG erhoben; die betroffenen Anwohner werden diesbezüglich im
Vorfeld informiert (siehe Tabelle 2). Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter
dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der TBL.
·
Straßensanierungsmaßnahmen,
die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv
und werden durch die TBL finanziert. Es erfolgt weder eine Änderung der
Straßenraumgestaltung noch werden Beiträge nach § 8 KAG erhoben (siehe Tabelle
2). Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen
Rahmenbedingungen der TBL.
Sachstand Instandsetzungsmaßnahmen zum Ende des Jahres 2013 (siehe
Beschlusspunkt 1):
Tabelle 1:
Bez. |
Maßnahme |
Prognose 01.11.2013 |
I |
Willy-Brandt-Ring |
abgeschlossen |
I |
Rostocker Straße
/ Jenaer Straße |
abgeschlossen |
I |
Gustav-Heinemann-Straße |
wegen Witterung und parallel laufender Maßnahmen verschoben auf 2014 |
I |
Am Stadtpark
(nach dem Kanalbau) |
verschoben auf 2014 |
I |
Gehwegverbindung
Rheindorf-Hitdorf |
verschoben |
II |
Düsseldorfer
Straße zw. Wupperbrücke und Im Kalkfeld |
abgeschlossen |
II |
Burscheider
Straße |
abgeschlossen |
II |
Peter-, Paul- und
Heribertstraße, Im Kalkfeld (Teilstück), Alexanderstraße (Teilstück) (im Zuge
des Kanalbaus) |
abgeschlossen |
II |
Lützenkirchener
Straße zw. Pommern- und Maurinusstaße |
abgeschlossen |
II |
Böcklerstraße /
Am Weiher (im Zuge des Kanalbaus) |
abgeschlossen |
II |
Brucknerstraße |
abgeschlossen |
III |
Semmelweißstraße |
abgeschlossen |
III |
Hamberger Straße |
abgeschlossen |
III |
Einmündung
Alkenrather Straße/Gustav-Heinemann-Straße |
wegen Planungskonzept Alkenrather Straße verschoben |
III |
Forellental |
wegen Witterung verschoben nach 2014 |
Von den TBL finanzierte konsumtive Straßensanierungsmaßnahmen
für 2014 (siehe Beschlusspunkt 2):
Tabelle 2:
Bez. |
Maßnahme |
Umfang |
Beiträge |
Beschlussfassung |
II |
Platanenweg |
Deckschicht |
nein |
durch diese Vorlage |
II |
Zedernweg |
Deckschicht |
nein |
durch diese Vorlage |
II |
Tannenweg |
Deckschicht |
nein |
durch diese
Vorlage |
II |
Birkenweg |
Deckschicht |
nein |
durch diese
Vorlage |
II |
Akazienweg |
Deckschicht |
nein |
durch diese
Vorlage |
II |
Europaring zw.
Freiheitsstraße und Brücke A 3 |
Deck- und
Binderschicht; Verwendung von lärmoptimierten Asphalt (LOA) |
nein, da
Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße |
durch diese
Vorlage |
III |
Kapellenstraße
von Hamberger Straße bis Altenberger Straße einschl. Einmündung Hamberger
Straße |
Deck- und
Binderschicht |
nein, da
Ortsdurchfahrt einer Landessstraße |
durch diese
Vorlage |
Zudem wird ab 2014 von den TBL geprüft, ob es bei größeren Leitungsverlegungen der EVL sinnvoll ist, nicht nur die Leitungsgräben zu schließen, sondern die betreffenden Fahrbahnabschnitte durch ergänzende finanzielle Mittel der TBL in halber oder in voller Breite instand zu setzen. Hier soll im Einzelfall entschieden werden. Da die Maßnahmen seitens der EVL zum jetzigen Zeitpunkt nur unter Vorbehalt benannt wurden, wird nicht jetzt sondern erst nach erfolgter Umsetzung darüber berichtet.
Instandsetzung von
Geh- und Radwegen
Ausgangslage
Am 10.12.2012 beschloss der Rat der Stadt Leverkusen, dass von Seiten der Verwaltung ein Konzept zur Instandsetzung von Fuß- und Radwegen erstellt werden soll. Bezüglich der Gehwege wurden die bereits vorhandenen Daten aktualisiert und eine Vorschlagsliste erstellt. Hinsichtlich der Radwege wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, um neben der Erfassung der vorhandenen Radwegezustände auch eine straßenrechtliche Beurteilung über die Benutzungspflicht etc. aufgrund der neuen STVO vorzunehmen.
Finanzierung
·
Geh-
und Radwegesanierungsmaßnahmen, die neben der Erneuerung des Belages und der
darunter liegenden Bettung auch einen neuen Aufbau der Trag- und
Frostschutzschichten gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus (RSTO 2012) erfordern, gelten als investiv. Hierfür wurde im
investiven Haushalt die Finanzstelle 66001205022009 „Instandsetzung Geh- und
Radwege“ mit jährlich 150.000 € angemeldet. Es wird bei diesen Maßnahmen zudem
überprüft, ob die vorhandenen Querschnitte ausreichend dimensioniert sind.
Diese Maßnahmen können Beiträge nach § 8 KAG von den betroffenen Anliegern und
Eigentümern hervorrufen; ist dies der Fall, werden die Anwohner vorab
informiert. In der Tabelle 3 sind die entsprechenden Maßnahmenvorschläge
aufgeführt, die sukzessive im Rahmen der personellen und finanziellen
Möglichkeiten abgearbeitet werden sollen; es erfolgt jeweils eine
maßnahmenbezogene separate Vorlage für die politische Beschlussfassung, in der
auch Aussagen zu einer eventuellen Beitragsfähigkeit getätigt werden.
·
Geh-
und Radwegesanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung des Belages und der
darunter liegenden Bettung erfordern, gelten als konsumtiv und werden durch die
TBL finanziert. Eine Änderung des Querschnitts erfolgt in der Regel nicht und
es werden keine Beträge gemäß § 8 KAG fällig. Wie bei der Instandsetzung
von Fahrbahnen wird ab 2014 auch bei Geh- und Radwegen geprüft, ob es bei
größeren Leitungsverlegungen der EVL sinnvoll ist, nicht nur die Leitungsgräben
zu schließen, sondern die betreffenden Bereiche durch ergänzende finanzielle
Mittel der TBL in voller Breite instand zu setzen. Auch hier soll im Einzelfall
entschieden und später darüber berichtet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen
Rahmenbedingungen der TBL.
Investive Geh- und Radwegesanierungsmaßnahmen:
Vorschlagsliste (zu Beschlusspunkt 3):
In Abstimmung mit dem ADFC werden die in Tabelle 3 aufgeführten Maßnahmen als vordringlich bezeichnet. Vorbehaltlich der Beschlussfassung werden die Planungen dieser Maßnahmen in das Arbeitsprogramm des FB Tiefbau aufgenommen und sukzessive abgearbeitet.
Tabelle 3:
Bez. |
Maßnahme |
Beschlussfassung |
I |
Gehweg Wupperstraße Südseite von Röttgerweg
bis zum Ende der wassergebundenen Decke |
durch diese Vorlage |
I |
Rad- und Gehweg Manforter Straße zw. Konrad-Adenauer-Platz
und Heymannstraße |
durch separate Vorlage |
I |
Rad- und Gehweg Hitdorfer Seen |
durch separate Vorlage |
II |
Rad- und Fußweg Bismarckstraße zw.
Kreisverkehr Hotel Janes und Stadion |
durch separate Vorlage |
III |
Rad- und Fußweg Bensberger Straße zw. B 51
und Ortsgrenze |
durch separate Vorlage |
III |
Dhünnradweg zw.
W.-Leuschner-Straße und B 51 |
durch separate
Vorlage |
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1830/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz, 406- 66 10
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Programm der Instandsetzung von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2014
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 66001205022009 „Instandsetzung Geh- und Radwege“ jährlich 150.000 €
Ergänzt durch Unterhaltungsmittel der TBL AöR
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Je nach Eingriff in den Straßenaufbau, kann eine Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW ausgelöst werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht bezüglich
der Finanzmittel der TBL AöR unter dem Vorbehalt der finanziellen
Rahmenbedingungen.