Betreff
Überörtliche Prüfung zum Gesamtabschluss 2010 der Stadt Leverkusen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA)
Vorlage
2382/2013
Aktenzeichen
20-25-schu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat nimmt den wesentlichen Inhalt des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) zur überörtlichen Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 (unter Berücksichtigung der Stellungnahme des FB Finanzen gem. Vorlage 2326/2013) sowie das Ergebnis aus der Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 07.10.2013 nach § 105 Abs. 5 GO NRW zur Kenntnis.

 

 

 

Kenntnis genommen                                     Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

Gem. § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                                      Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                                            Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet: Buchhorn                                               gezeichnet: Johanns

 

Begründung:

 

Sachverhalt

 

Die Stadt Leverkusen hat zum 01.01.2008 komplett auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Mit der Umstellung auf NKF wurde erstmalig zum 31.12.2010 ein Gesamtabschluss (§ 116 GO NRW) von der Stadt Leverkusen aufgestellt.

Mit dem Gesamtabschluss hat die Stadt Leverkusen ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche (vAB) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form des gleichen Geschäftsjahres zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss fasst, wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die ausgelagerten Bereiche mit der Kernverwaltung zusammen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen.

Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit den Aufgabenbereichen eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet.

 

Der Gesamtabschluss 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2012 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Feststellung zum Gesamtabschluss erfolgt durch den Rat am 10.12.2012 (Vorlage 1902/2012).

 

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung (§ 105 GO NRW) hat die GPA NRW in der Zeit vom 04.12.2012 bis 08.04.2013 den Gesamtabschluss 2010 der Stadt Leverkusen geprüft.

Über das Prüfungsergebnis wurde die Stadt Leverkusen mit Bericht vom 28.08.2013 informiert.

 

Für alle Berichte der überörtlichen Prüfung gilt, dass der Oberbürgermeister sie dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegt und der Rechnungsprüfungs-ausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt sowie über das Ergebnis seiner Beratungen informiert (§ 105 Abs. 5 GO NRW).

 

Der Bericht sowie die Stellungnahme des FB Finanzen gem. 2326/2013 wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Sitzung am 07.10.2013 vom Oberbürgermeister vorgelegt (Vorlage 2326/2013).

 

Die wesentlichen Inhalte der Prüfungsaussagen aus dem Prüfbericht der GPA NRW lassen sich auf der Grundlage der Stellungnahme des FB Finanzen gem. Vorlage 2326/2013 wie folgt zusammenfassen:

 

Im Prüfbericht der GPA NRW zum testierten Gesamtabschluss 2010 werden keine Beanstandungen sondern lediglich Feststellungen bzw. Empfehlungen ausgesprochen. Eine Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Prüfbericht entfällt daher.

Die getroffenen Feststellungen und Empfehlungen aus dem Prüfbericht der GPA NRW greift die Verwaltung dennoch im Folgenden auf:

 

 

 

Feststellung/ Empfehlung GPA NRW

Stellungnahme Verwaltung

Die Stadt Leverkusen muss die ivl und die JSL in den Konsolidierungskreis einbeziehen.

Von dem Einbezug der JSL kann abgesehen werden, wenn bereits durch die ivl die quantitativen Schwellenwerte in der Wesentlichkeitsprüfung nicht überschritten werden.

 

Der Punkt wird in Bezug auf die ivl im Moment geprüft und das Ergebnis der Prüfung für den Gesamtabschluss zum 31.12.2013 berücksichtigt.

Die Aufnahme der JSL in den Vollkonsolidierungskreis wird unter Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht in Betracht gezogen. Die JSL hat nur eine geringe Bedeutung im Gesamtgefüge der Stadt Leverkusen und der damit verbundene Aufwand steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der erzielbaren Informationsverbesserung. Die korrekte Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Leverkusen wird durch die Nichteinbeziehung keineswegs beeinträchtigt.

Die Stadt Leverkusen hat die Erstkonsolidierung für den Gesamtabschluss 2010 auf den 01.01.2010, also dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung, durchgeführt. Daher ist grundsätzlich eine Neubewertung der zu konsolidierenden Tochterunternehmen vorzunehmen. Diese wurde von der Stadt Leverkusen jedoch nicht durchgeführt. Die Stadt sollte den Nachweis und die entsprechende Dokumentation erbringen, aus der plausibel erkennbar wird, aus welchen Gründen auf eine Neubewertung der Tochterunternehmen verzichtet wurde.

Es lagen und liegen keine Ereignisse/ Erkenntnisse vor, die eine Anpassung der Buchwerte (die im Rahmen der Erstellung des Einzelabschlusses der Stadt auf den 01.01.2008 gutachterlich ermittelt worden sind – also nur 2 Jahre vor dem Erstkonsolidierungszeitpunkt) erforderlich erscheinen ließen, daher wurde auf kostenintensive Gutachten zur Neubewertung der Beteiligungen verzichtet.

 

Die bei der KSL und der SPL ausgewiesenen Aufwendungen im Rahmen der Bewertung der Pensionsrückstellungen und die Finanzaufwendungen müssen im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bereinigt werden.

Zukünftig werden Pensionsrückstellungenen für Beschäftigte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen in der Kernverwaltung abgebildet.

 

Die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung entstehenden passiven Unterschiedsbeträge sind in einem gesonderten Posten nach dem Eigenkapital und vor den Sonderposten auszuweisen.

Dies wird noch geprüft und gegebenenfalls zukünftig berücksichtigt.

Die von der Stadt Leverkusen getroffenen Entscheidungen über den Verzicht der Vornahme von Bewertungsanpassungen aus Wesentlichkeitsgründen kann aufgrund der fehlenden Prüfung der Gesamtwesentlichkeit der genutzten Erleichterungen nicht nachvollzogen werden.

 

Um die Gesamtwesentlichkeit umfassend exakt darzustellen, sind aufwendige Berechnungen und Dokumentationen notwendig, die mit den vorhandenen Personalressourcen nicht abgedeckt werden können. Diese würden die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Erleichterungen konterkarieren und zu einem weiteren zeitlichen Versatz in der Erstellung des Gesamtabschlusses führen, ohne dass ein anderes Ergebnis zu erwarten wäre.

Zu den assoziierten Unternehmen, die im Rahmen der at equity Konsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen wurden, sind keine Anhangangaben gemäß § 51 Absatz 2 GemHVO getroffen worden.

Die Anhangangaben für die vier Unternehmen wurden in den Gesamtabschluss zum 31.12.2011 - Seiten 76 ff - aufgenommen.

 

Es sollte bei der WGL aufgrund der Ertrags- und Finanzlage die höchstmögliche Gewinnausschüttung angestrebt werden.

 

Im Rahmen der Beratung über den Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 hat der Rat beschlossen, dass die – erstmals ab dem Jahr 2020 – vorgesehenen Ausschüttungen der WGL in Höhe von insgesamt 13,5 Mio. € nicht überschritten werden. Dies vor dem Hintergrund der Zielsetzung in Bezug auf die Beibehaltung des Engagements der WGL im sozialen Wohnungsbau, die Beibehaltung des Bauunterhaltungsaufwandes in der bisherigen Qualität und der Vorgabe, dass keine negativen Auswirkungen auf die Belegschaft der WGL und Mieter eintreten.

Die Verwaltung ist an diesen Ratsbeschluss gebunden und wird auch in Kenntnis der GPA-Empfehlung keine Initiative ergreifen, diesen Ratsbeschluss ausweiten zu wollen.

 

Ergebnis der Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht der GPA NRW vom 28.08.2013 zum Gesamtabschluss 2010 zur Kenntnis genommen und schließt sich der Stellungnahme des FB Finanzen gem. Vorlage 2326/2013 an.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2382/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Werner Schulte / 14 / 1416……..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Die Vorlage dient der Information des Rates und hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Fertigstellung der Vorlage war erst nach Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Vorlage Nr. 2326/2013 am 07.10.2013 möglich.