- Beschluss über Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der / des
A1 422 Sammelschreiben der Bürgerinitiative “Wir für Bergisch Neukirchen”
A2 97 Ergänzende handschriftliche Argumente
zum Sammelschreiben A1
A3 Ergänzende,
dem Sammelschreiben als Anlage beigefügte Schreiben:
1. Ira
Masuhr
Ewald-Röll-Str. 16
51381 Leverkusen
2. Gisela
Weihert
Pastor-Scheibler-Str. 17
51381 Leverkusen
3. Gabriele
Treutel
Wuppertalstr. 13
51381 Leverkusen
4. Annette
und Roland Hölzer
Hüscheider Straße 70
51381 Leverkusen
5. Gabriele
Charl
Im Friedenstal 6
51374 Leverkusen
6. Rolf
Bauer
Wuppertalstr. 28
51381 Leverkusen
7. Barbara
Müer
Hüscheider Str. 54
51381 Leverkusen
8. Eberhard
Kreye
Burscheider Str. 139
51381 Leverkusen
9. Dietrich
Hermeling
Imbacher Weg 100
51381 Leverkusen
10. Svenja Mebus
Burscheider Str. 96
51381 Leverkusen
Schreiben ohne Benutzung des
Sammelschreibens:
A4 Roland Starker
Theodor-Heuss-Ring 34
51377 Leverkusen
A5 Michael
Radke
Neukronenberger Str. 12
51381 Leverkusen
A6 Dr. Dieter
und Ira Becher
Am Köllerweg 14
51381 Leverkusen
A7 Peter und Hilde Leichter
Imbach 2
51381 Leverkusen
A8 Dorothee Wächter-Morgenstern
Am Wasserturm 17 B
51379 Leverkusen
A9 Heinrich Wirtz
Burscheider Str. 111
51381 Leverkusen
A10 Benedikt Rees
Blankenburg 15
51381 Leverkusen
A11 Werner Strunk
Hüscheider Str. 49
51381 Leverkusen
A12 Joachim Steier
Am Arenzberg 7
51381 Leverkusen
A13 Dr. Hans Martin Kochanek
Atzlenbacher Str. 77
51381 Leverkusen
A14 Brigitte Radke
Neukronenberger Str. 12
51379 Leverkusen
A15 Hans Joachim Weßling
Burscheider Str. 95 D
51381 Leverkusen
A16 Dr. Axel und Barbara von Platen
Neukronenberger Str. 32
51379 Leverkusen
A17 Ralf Schulz
Hüscheider Str. 49
51381 Leverkusen
A18 Kay Salawa
Hüscheider Str. 42
51381 Leverkusen
A19 Stefan Kaufmann
Grundermühlenweg 19
51381 Leverkusen
Das Projekt befürwortende Stellungnahmen:
A20 443
Schreiben mit positiver Einschätzung des Vorhabens
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange:
B1 NABU –
Stadtverband Leverkusen
Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland e.V.
LNU –
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
B2 Stadt
Burscheid
Postfach 1420
51390 Burscheid
B3 LVR – Amt
für Denkmalpflege
Postfach 2140
50259 Pulheim
wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Bebauungsplanverfahrens V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ zu Eigen.
3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 4), Textlichen Festsetzungen (Anlage 5) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers in 2 Blättern (Anlagen 3.1 und 3.2) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
und
· § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung. vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 142)
sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. 04. 2013 (GV. NRW. S. 194)
als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 6 beigefügte Satzungsbegründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichts sowie der Durchführungsvertrag (Anlage 7) werden gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Deppe Märtens
Begründung:
Ein Investor hat als Vorhabenträger einen Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, der die Errichtung eines großflächigen Vollsortiment-Supermarktes und von 3 Wohnhäusern an der Wuppertalstraße in Bergisch Neukirchen vorsieht.
Zur Projektrealisierung sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossen, dass vor der politischen Beratung über die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt wird.
Diese Veranstaltung, in der die ersten Ideen zu dem Projekt vorgestellt worden sind, hat am 22.11.2010 im Verwaltungsgebäude Goethestraße, Opladen (ehem. Ratssaal) stattgefunden.
Zur Einleitung der Bauleitplanverfahren ist der Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ am 21.03.2011 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Leverkusen gefasst worden. Parallel erfolgte der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans.
Nach dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat sich
eine Bürgerinitiative gebildet, die sich für einen Erhalt des derzeit als
Grünfläche genutzten Geländes ausspricht. Auch wird die Notwendigkeit eines so
großen Supermarktes bezweifelt.
Diese Bürgerinitiative hat eigenständig zwei Veranstaltungen in 2011 durchgeführt (am 05.04.2011 und am 29.09.2011). Hierbei wurden von der Initiative alternative Strukturkonzepte entwickelt, die u.a. die Erhaltung bzw. den Ausbau der Grünfläche an der Wuppertalstraße, den Umbau und die Umgestaltung des bestehendes Edeka-Marktes an der Wuppertalstraße, sowie der Bebauung an der Ecke Wuppertalstraße/Burscheider Straße und der ehemaligen Gärtnerei an der Burscheider Straße vorsehen (kleinteiliger, nicht großflächiger Einzelhandel).
Gleichzeitig wurden durch das vom Investor beauftragte Planungsbüro und die Stadtverwaltung die notwendigen Fachgutachten (Verkehr, Nahversorgung, Lärm etc.) erstellt und deren Ergebnisse sowie die Ergebnisse der Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung eingearbeitet. Insbesondere wurde der Planentwurf wie folgt modifiziert:
·
Reduzierung der
Gesamtverkaufsfläche auf 1.400 m²
·
Reduzierung der
Wohnfläche
·
Reduzierung der
Gebäudehöhen deutlich unter der umgebenden Bebauung
·
Zurückrücken der Bebauung
von der Straße
·
Zurückstaffelung der
Bebauung in Richtung Parkplatzanlage
·
Abstaffelung der auf dem
Markt aufstehenden Bebauung
·
Anordnung einer
Außengastronomie
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurden in der Zeit vom 02.05. bis 06.06.2013 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung wurden nur Stellungnahmen für (443) oder gegen (438) das Vorhaben abgegeben. Anregungen zur Modifikation liegen nicht vor. Bei einer Vielzahl der Stellungnahmen wurde ein Sammelbrief verwendet, der die Argumente der Bürgerinitiative bündelt. Die Stellungnahmen sind nunmehr gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch abzuwägen. Die Abwägungsergebnisse werden hiermit dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage 2401/2013) und den Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 19/II (Vorlage 2402/2013) zu fassen. Nach der Beschlussfassung bedarf die Änderung des Flächennutzungsplans der Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Der Bebauungsplan kann erst nach erfolgter Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung bekanntgemacht werden und damit Rechtskraft erlangen.
In den, im Rahmen der Auslegung der Bauleitpläne
eingegangenen Stellungnahmen, die sich gegen das Vorhaben wenden, wurden ca. 25
Hauptargumente vorgetragen, die mehrfach wiederholt werden. Abwägungsvorschläge
zu diesen Hauptargumenten werden in dem als Anlage 1 beigefügten
Abwägungsvorschlag und Beschlussentwurf der Verwaltung unter
- gemacht.
Im Rahmen der dann folgenden einzelnen Stellungnahmen wird, um Wiederholungen zu vermeiden, im Falle dieser Hauptargumente nur noch auf diese Abwägungsvorschläge Bezug genommen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2402/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Jörg Gruchmann / 61 / 6132
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da mit dem vorgelegten Konzept eines Investors die städtebaulichen Zielsetzungen hinsichtlich der Versorgungsfunktion in Bergisch Neukirchen umgesetzt werden können. Der Bau- und Planungsausschuss hat auf Antrag des Vorhabenträgers am 21.03.2011 über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entschieden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie für notwendig werdende Umbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und die Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in ökologische Wertigkeiten werden durch den Investor übernommen. Dies ist Gegenstand vertraglicher Regelungen mit dem Investor im sogenannten Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Siehe oben
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)