Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Leverkusen spricht sich für die
Fortführung des Glasverbotes in Schlebusch an Weiberfastnacht und dem
Karnevalssamstag 2014 aus und stimmt der anliegenden Allgemeinverfügung sowie
den in der Vorlage im Einzelnen beschriebenen flankierenden Maßnahmen zu.
2.
Die notwendigen Ressourcen werden dem federführend
zuständigen FB Recht und Ordnung im Rahmen des Haushaltes 2014 bereitgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
(gleichzeitig in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
- Ausgangslage
Am 12. Dezember
2011 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einführung des Glasverbotes in
Leverkusen-Schlebusch für Weiberfastnacht, den 16. Februar 2012, und
Karnevalssamstag, den 18. Februar 2012, beschlossen. Die flankierenden
Maßnahmen, wie Einrichtung der Sperrstellen und Aufstellen der Container sowie
der Einsatz von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes, wurden im Rahmen des
Glasverbotes umgesetzt. Mit Ratsbeschluss vom 24.09.2012 wurde die Fortführung
des Glasverbotes für das Jahr 2013 beschlossen.
Die bisher
stattgefundenen Auswertungen und Nachbesprechungen mit den Sicherheitsbehörden
und Veranstaltern haben gezeigt, dass das Konzept in der bisherigen Fassung
übernommen werden sollte. Die das Glasverbot umfassende Fläche war nach den
Veranstaltungszeiträumen überwiegend glasfrei, jedoch sammelte sich Müll und
Glas in der direkten Umgebung des Lindenplatzes. Allerdings ist dieses nicht
mit den Zuständen vor Einführung des Glasverbotes zu vergleichen. Für
Entspannung an den Sperrstellen hat die Vorhaltung von Pappbechern, die seitens
der Schlebuscher Werbe- und Fördergemeinschaft gesponsert wurden, gesorgt. Da
diese jedoch zu einem nicht unerheblichen Teil verbraucht wurden, wird eine
Ersatzbeschaffung erforderlich sein.
Nach
übereinstimmender Bewertung der Polizei, der Hilfsorganisationen und der städtischen
Dienststellen ist eine Ausweitung des Glasverbotes auf weitere Stadtteile nicht
angezeigt. Die in Hitdorf, Opladen und Wiesorf in unterschiedlicher Intensität
auftretenden Probleme sind mit der Situation in Schlebusch, speziell auf dem
Lindenplatz, nicht vergleichbar.
Glas und Scherben sind in Hitdorf im Unterschied zu Schlebusch nach dem Karnevalszug zügig im Wesentlichen beseitigt. Einen für mehrere Tage als Daueraufenthalts- und Treffpunkt dienenden Platz wie den Lindenplatz gibt es in Hitdorf nicht. Das Geschehen im Umfeld der katholischen Kirche konzentriert sich auf wenige Stunden am Karnevalsfreitag. Die Problematik in Hitdorf besteht vielmehr in einer teilweise erschreckend hohen Gewaltbereitschaft insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der nur mit polizeilichen Mitteln begegnet werden kann. Ein Glasverbot wäre hier nicht weiterführend.
- Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich für das Glasverbot wird auf folgende Gebiete festgelegt:
? Fußgängerzone
Schlebusch von der Einmündung Oulustraße (Lindenplatz) bis zur Einmündung
Gregor-Mendel-Straße
? Oulustraße von der
Einmündung Münsters Gäßchen bis zur Einmündung von-Diergardt-Straße
? Ladenfläche und
Parkplatz parallel zum Hammerweg und bis zur Dechant-Fein-Straße
Die Dauer des Glasverbotes wird in einer Allgemeinverfügung geregelt und
orientiert sich an den Zeiten von 2013. (Anlage 1 Allgemeinverfügung)
Zeitraum:
Donnerstag, den
27. Februar 2014 von 8.00 – 21.00 Uhr
Samstag, den 01.
März 2014 von 10.00 – 19.00 Uhr.
- Sperrmaßnahmen
Die Fußgängerzone
ist über die Zufahrten aus der Dechant-Fein-Straße und Münsters Gäßchen
erreichbar. Daneben führen noch mindestens vier offizielle Zuwegungen in den
betroffenen Bereich und nicht zu vernachlässigen ist die Situation um die
Kirche St. Andreas. Der Lindenplatz kann von der Oulustraße durch mehrere
Zugänge erreicht werden und muss daher komplett mit Gittern abgesperrt werden.
Auf Grund der Problematik im Jahr 2012 wurde die räumliche Beschränkung auf den
Weg entlang der Apotheke und dem Juwelier und den zur Dechant-Fein-Straße
gehörenden Parkplatz erweitert. Die Sperrung erfolgte auf dem Parkplatz und in
dem Fußweg parallel zur Häuserfront. Auch dort wurde entsprechendes
Sicherheitspersonal eingesetzt. Die Maßnahme hat sich bestens bewährt.
Die Absperrung
erfolgt mittels Gittern, die in den Zufahrten / Zugängen aufgestellt werden.
Bei einer Breite von zwei Metern pro Gitter ergibt sich das Erfordernis von 100
Gittern. Da die Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL) nur über ein
bestimmtes Kontingent verfügen, und diese Gitter zu Karneval von den jeweiligen
Karnevalszügen zum nächsten Veranstaltungsort transportiert werden, müssen die
Gitter von einer externen Firma gemietet werden.
Die Ermittlung
erfolgt in Form der beschränkten Ausschreibung mit drei Anbietern aus der
Bieterdatei der Zentralen Vergabestelle des Fachbereiches Recht und Ordnung.
Aus
Sicherheitsgründen musste im Jahre 2013 die Oulustraße zwischen Einmündung
Herbert-Wehner-Straße und Einmündung Dhünnberg gesperrt werden. Im Jahr 2012
ist es zu Vorfällen gekommen, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko für
Besucher und Einsatzkräfte darstellten. Trotz der Tatsache, dass auch dieses
Jahr wieder Böller/Knallkörper geworfen wurden, ist dieses nicht mit der
Ausgangssituation des Jahres 2012 vergleichbar. Insofern ist auch diese
Maßnahme aufrechtzuerhalten. Der Bereich zwischen Einmündung Herbert-Wehner
Straße / Oulustraße und Münsters Gäßchen ist für Anlieger befahrbar, nach der
Einmündung Münsters Gäßchen erfolgt dann die Vollsperrung bis Einmündung
von-Diergardt-Straße. Auch der ÖPNV wird über Dhünnberg – Karl-Carstens-Ring -
Herbert-Wehner Straße umgeleitet. Es müssen aber keine Ersatzhaltestellen
eingerichtet werden, da auf dieser Umleitung ausreichende Haltestellen
vorhanden sind.
(Anlage
2 Sperrplan)
Damit die
Autofahrer nicht in die Sperrungen fahren, muss die Maßnahme erneut
entsprechend kommuniziert werden. Es empfiehlt sich auch, die betroffenen
Bereiche frühzeitig mit Hinweisbeschilderung zu versehen, so dass sich bereits
im Vorfeld die Anwohner auf die neue Situation einstellen können.
Eine Absperrung
mittels Gittern ohne entsprechende personelle Unterstützung ist aufgrund der
Brisanz der Veranstaltung nicht durchführbar. In der Vergangenheit wurde daher
ein Sicherheitsunternehmen mit der Besetzung der Sperrstellen beauftragt. Diese
Maßnahme hat sich bewährt, da die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma entsprechend
geschult sind und auch mit dem extrem aggressiven Klientel umgehen können. Das
Gleiche gilt für die weiteren Sperrstellen am Hammerweg und im Bereich um die
Apotheke. Auch im Bereich Lindenplatz müssen die personellen Besetzungen
erheblich verstärkt werden, da zu den Spitzenzeiten ab ca. 13.00 Uhr der
Andrang ansteigt und auch die Gewaltbereitschaft steigt. Für die Sperrungen der
Oulustraße muss Personal durch den Fachbereich Straßenverkehr gestellt werden,
jedoch mit Unterstützung der externen Kräfte der Sicherheitsfirma.
Die überarbeitete
Fassung des Sperrplanes wurde mit den Ordnungsbehörden FB Recht und Ordnung und
Straßenverkehr, sowie der Polizei Köln / Leverkusen abgestimmt. Ferner wird ein
privates Sicherheitsunternehmen mit der unterstützenden Umsetzung des
Glasverbotes beauftragt.
- Container
Die im Jahre 2013
aufgestellten Container waren ausreichend und sind nächstes Jahr erneut
aufzustellen. Im Bereich Lindenplatz reicht ein großer Container und es hat
sich bewährt, in der Fußgängerzone 3 Glascontainer einzusetzen. Die großen
Container müssen jedoch außerhalb der Zeiten abgeschlossen werden, da bei den
Kontrollgängen 2012 festgestellt wurde, dass diverse Anwohner ihren privaten
Müll entsorgen wollten. An den Sperrstellen wurden Gefäße für das Sammeln der
Flaschen bereitgestellt. Dadurch wurde an den Sperrstellen unnötiger Glasbruch
vermieden. Die Container müssen am Mittwoch vor Weiberfastnacht aufgestellt
werden. Es ist notwendig, die Aufstellung personell zu begleiten und auch beim Abtransport
zu gegen zu sein.
Die Schlösser und
Schlüssel aus dem Jahre 2012 können weiter verwendet werden.
- Pappbecher
Die von der Werbe- und Fördergemeinschaft
Schlebusch gesponserten Pappbecher sind auch im Jahre 2013 noch nicht gänzlich
aufgebraucht worden und werden in der Miselohestraße 4 gelagert. Für 2014
können diese wieder verwendet werden. Allerdings ist für das Jahr 2014 ein
Nachkauf erforderlich. Inwiefern die Werbe- und Fördergemeinschaft noch einmal
von der (für den FB 30) unentgeltlichen Bereitstellung weiterer Pappbecher
überzeugt werden kann, bleibt abzuwarten.
- Verpflegung
der Mitarbeiter, Einsatzleiter usw.
Da der Einsatz an
Weiberfastnacht und am Karnevalssamstag in eine Jahreszeit fällt, die mit
schlechtem und kaltem Wetter einhergeht und auch der Einsatzzeitraum die sechs
Stunden deutlich überschreitet, besteht die Notwendigkeit, für eine
ausreichende Verpflegung Sorge zu tragen und entsprechende Aufenthaltsräume
anzubieten. Die Karnevalsgesellschaft nutzt am Samstag das evangelische
Jugendhaus in der Martin-Luther-Straße. Diese Räumlichkeiten wurden bereits im
vergangenen Jahr auch für den Donnerstag angemietet, da der Einsatzort nicht zu
weit entfernt ist, über sanitäre Anlagen verfügt und auch für die Verpflegung
geeignet ist. Die Raummiete ist bereits in der Budgetierung berücksichtigt. Die
Verpflegung – mindestens eine warme Mahlzeit und entsprechende Heiß- und
Kaltgetränke, sowie Zwischensnacks werden über eine Cateringfirma geliefert.
Eine Beauftragung der örtlichen Hilfsorganisationen schließt sich aus, da für
die gesamten Karnevalstage die Personalgestellung im Rettungs- und Sanitätsdienst
sowie Sicherung der Zugwege gebunden ist. Darüber hinaus ist der Donnerstag bei
vielen Firmen ein normaler Arbeitstag, so dass eine Freistellung für
ehrenamtliche Helfer erschwert wird. Durch die Beauftragung eines privaten
Caterers kann die Verpflegung jedoch sichergestellt werden.
- Reinigung
der Flächen
Im Jahre 2013
haben die TBL eine auswärtige Firma mit der Zwischenreinigung an Karnevalstagen
beauftragt. Leider gab es an dem Donnerstag zunächst Anlaufschwierigkeiten, die
jedoch durch die Bereitstellung eines weiteren Fahrzeuges behoben wurden.
- Medizinische
Versorgung und Betreuung alkoholisierter Jugendliche / Kinder
Die Anzahl
alkoholbedingter Ausfallerscheinungen (bis hin zu Alkoholvergiftungen)
erreichte letztes Jahr leider einen traurigen Höhepunkt. Nur durch den Aufbau
eines Rettungszeltes durch eine kurzfristig zur Verfügung stehende
Hilfsorganisation konnte diesen Umständen Rechnung getragen werden. In diesem
Jahr wird ein solches Rettungszelt bereits im Vorfeld unter Federführung des
Fachbereichs Feuerwehr errichtet, um die medizinische Versorgung der Kinder und
Jugendlichen zu übernehmen. Die Örtlichkeit ist jedoch noch nicht festgelegt,
wird sich jedoch im direkten Umfeld des Lindenplatzes befinden. Ferner ist in
Absprache mit dem Fachbereich Kinder und Jugend dafür zu sorgen, dass von dort
genügend Personal für die Betreuung alkoholisierter Kinder und Jugendlicher zur
Verfügung gestellt wird.
- Rechtliche Grundlage
Die rechtliche
Grundlage für die Umsetzung des Glasverbotes stellt die Allgemeinverfügung dar,
die entsprechend bekannt gegeben werden muss. Diese Allgemeinverfügung regelt
den zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich, und umfasst auch die in diesem
Bereich ansässigen Gastronomiebetriebe oder Kioske, die in dem festgelegten
Zeitraum keinerlei Glasgefäße an Besucher ausgeben dürfen, die den Bereich der
Fußgängerzone betreten wollen. Innerhalb der Gastronomiebetriebe können
natürlich Gläser angeboten werden (Anlage 1 Allgemeinverfügung).
- Kosten
Für die Maßnahmen im Jahre 2013 wurden
Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro
bereitgestellt. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Jahre 2013 erscheint dieses
Budget ausreichend.
- Zuständigkeit
Auf Grund der im Jahre 2013 vorgenommenen
Zuständigkeitsänderung obliegt die Federführung weiterhin beim FB Recht und
Ordnung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2417/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wedler/FB 30 /406-3015
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Weiterführung Glasverbot Karneval 2014, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen zu den Karnevalsveranstaltungen in Leverkusen sicher zu stellen. Aufgabe der Gefahrenabwehr und somit im Rahmen des § 82 GO zur Erfüllung der Aufgaben notwendig.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag Produkte Produktgruppe Sachkonto Betrag
300002050102 020501 0205 526100 18.000 €
300002050102 020501 0205 549900 12.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Sachkosten in Höhe von ca. 30.000 Euro wie 2013
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da inhaltlich noch einige Fakten im Fachbereich 30 intern abgestimmt werden mussten, konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin fertiggestellt werden.
Eine Beschlussfertigung ist wegen der einzuleitenden Maßnahmen in diesem Sitzungsturnus erforderlich.