Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Fällung einer amerikanischen Roteiche auf dem Friedhof Reuschenberg
Vorlage
2438/2013
Aktenzeichen
01-40-2438/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer amerikanischen Roteiche auf dem Friedhof Reuschenberg wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 22.10.13

 

gezeichnet:

Schiefer                                                              Schröder

Bezirksvorsteher                                               stv. Bezirksvorsteher

 

 

2.      Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet

OB Buchhorn

Begründung:

 

Bei der turnusgemäßen Regelkontrolle am 16.07.13 sind an einer Roteiche in Feld 29 verschiedene Astungswunden mit Pilzfruchtkörpern festgestellt worden.

Daher ist als weitere Maßnahme eine „Baumuntersuchung Stufe I“ festgelegt worden, um den Baum eingehender untersuchen zu können.

 

Die Baumuntersuchung Stufe I ist am 08.10.13 durchgeführt worden.

Dabei sind folgende Feststellungen gemacht worden:

 

Nummer:

85 (temp. Arbeits-Nr.)

Baumdaten:

Roteiche (Quercus rubra)

Stammdurchmesser: 0,75 m (einstämmig)

Vitalität:

altersgemäß

Feststellungen:

verschiedene Astungswunden mit Pilzfruchtkörpern (PFK) im Stammkopfbereich; PFK (Eichenwirrling)

Pilzbefall durch:

Eichenwirrling (Daedalea quercina)

Der Pilz ist ein typischer Wundparasit, der eine intensive

Braunfäule mit Würfelbruch verursacht.

(vgl. arbofux.de)

Baum-Untersuchung:

Hilfsmittel: Sondierstab, Hippe, Stechbeitel,

Wunduntersuchungsbohrer usw.

Ergebnis Untersuchung:

Insgesamt sind fünf Astungswunden untersucht worden. Dabei

ist festgestellt worden, dass eine sehr starke Fäuleentwicklung

vorliegt. Bei einem Stammdurchmesser von ca. 70 cm im

Stammkopfbereich sind die Astungswunden zum größten Teil

auf eine Tiefe von >25 cm eingefault. Da zwei große

Astungswunden (ca. 30 cm Du.) auch direkt auf einer Ebene liegen

(in ca. 3,5 m Höhe), ist diese Tatsache sehr bedenklich. Die weiteren

Astungswunden befinden sich direkt im Vergabelungsbereich,

was ebenfalls als sehr kritisch zu betrachten ist. Eine

abschließende Ermittlung der vorhandenen Restwandstärke

ist nicht möglich. Jedoch ist hierbei von einem weiteren

raschen Holzabbau auszugehen.

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf dem Friedhof

ist es notwendig zeitnah zu handeln.

Nachpflanzung:

Ja (an gleicher Stelle / gleiche Baumart)

Fällung durch:

eigenes Personal

Handlungsbedarf:

zeitnah

 

Gemäß § 10 Ziffer 2 e) der Hauptsatzung sind Baumfällungen der hier bevorstehenden Art der zuständigen Bezirksvertretung vorzulegen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2438/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Bremicker / 67 / 6770

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Bei dem zu fällenden Baum besteht zwar momentan keine unmittelbare Gefahr im Verzug, er soll aber noch vor Ende Oktober 2013 gefällt werden. Mit der Fällung bis nach dem nächsten ordentlichen Sitzungstermin der Bezirksvertretung II am 19.11.2013 zu warten, ist nicht zu verantworten.