Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung einer amerikanischen Roteiche auf dem Friedhof Reuschenberg wird zugestimmt.
Leverkusen, den 22.10.13
gezeichnet:
Schiefer Schröder
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet
OB Buchhorn
Begründung:
Bei der turnusgemäßen Regelkontrolle am 16.07.13 sind an einer Roteiche in
Feld 29 verschiedene Astungswunden mit Pilzfruchtkörpern festgestellt worden.
Daher ist als weitere Maßnahme eine „Baumuntersuchung Stufe I“
festgelegt worden, um den Baum eingehender untersuchen zu können.
Die Baumuntersuchung Stufe I ist am 08.10.13 durchgeführt worden.
Dabei sind folgende Feststellungen gemacht worden:
Nummer: |
85 (temp. Arbeits-Nr.) |
Baumdaten: |
Roteiche (Quercus rubra) Stammdurchmesser: 0,75
m (einstämmig) |
Vitalität: |
altersgemäß |
Feststellungen: |
verschiedene
Astungswunden mit Pilzfruchtkörpern (PFK) im Stammkopfbereich; PFK
(Eichenwirrling) |
Pilzbefall durch: |
Eichenwirrling (Daedalea quercina) Der Pilz ist ein typischer Wundparasit, der eine
intensive Braunfäule mit Würfelbruch verursacht. (vgl. arbofux.de) |
Baum-Untersuchung: |
Hilfsmittel: Sondierstab, Hippe, Stechbeitel, Wunduntersuchungsbohrer usw. |
Ergebnis Untersuchung: |
Insgesamt sind fünf Astungswunden untersucht
worden. Dabei ist festgestellt worden, dass eine sehr starke
Fäuleentwicklung vorliegt. Bei einem Stammdurchmesser von ca. 70 cm
im Stammkopfbereich sind die Astungswunden zum
größten Teil auf eine Tiefe von >25 cm eingefault. Da zwei
große Astungswunden (ca. 30 cm Du.) auch direkt auf
einer Ebene liegen (in ca. 3,5 m Höhe), ist diese Tatsache sehr
bedenklich. Die weiteren Astungswunden befinden sich direkt im
Vergabelungsbereich, was ebenfalls als sehr kritisch zu betrachten
ist. Eine abschließende Ermittlung der vorhandenen
Restwandstärke ist nicht möglich. Jedoch ist hierbei von einem
weiteren raschen Holzabbau auszugehen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf
dem Friedhof ist es notwendig zeitnah zu handeln. |
Nachpflanzung: |
Ja (an gleicher Stelle / gleiche Baumart) |
Fällung durch: |
eigenes Personal |
Handlungsbedarf: |
zeitnah |
Gemäß § 10 Ziffer 2 e) der Hauptsatzung sind Baumfällungen der hier
bevorstehenden Art der zuständigen Bezirksvertretung vorzulegen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2438/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Bremicker / 67 / 6770
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der äußersten
Dringlichkeit:
Bei dem zu fällenden Baum besteht zwar momentan keine unmittelbare Gefahr im Verzug, er soll aber noch vor Ende Oktober 2013 gefällt werden. Mit der Fällung bis nach dem nächsten ordentlichen Sitzungstermin der Bezirksvertretung II am 19.11.2013 zu warten, ist nicht zu verantworten.