Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 09.10.2013 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Manfred Herpolsheimer als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2019.
2. Von der Berufung des Herrn Manfred Herpolsheimer zum Vorsitzenden des Vorstandes wird Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Verwaltungsrat
der Sparkasse Leverkusen hat mit Beschluss vom 09.10.2013 Herrn Manfred
Herpolsheimer für die Zeit vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2019 zum Mitglied des
Vorstandes der Sparkasse Leverkusen wiederbestellt.
Von der Berufung des
Herrn Manfred Herpolsheimer zum Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse
Leverkusen nimmt der Rat Kenntnis.
Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des
Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die
Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes der Genehmigung durch den Rat
der Stadt.
Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren ergibt
sich aus § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2441/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ Finanzen/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine