Betreff
Genehmigung der Wiederbestellung eines Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Leverkusen
Vorlage
2441/2013
Aktenzeichen
201-01-72-03-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 09.10.2013 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Manfred Herpolsheimer als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2019.

 

2. Von der Berufung des Herrn Manfred Herpolsheimer zum Vorsitzenden des Vorstandes wird Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

                                                                      

 

 

Buchhorn                                          

 

Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat mit Beschluss vom 09.10.2013 Herrn Manfred Herpolsheimer für die Zeit vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2019 zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen wiederbestellt. 

 

Von der Berufung des Herrn Manfred Herpolsheimer zum Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen nimmt der Rat Kenntnis.

 

Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes der Genehmigung durch den Rat der Stadt.

 

Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren ergibt sich aus § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2441/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ Finanzen/ 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine