Betreff
Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Technische Betriebe der Stadt Leverkusen" vom 19. Oktober 2006
Vorlage
2257/2013/1
Aktenzeichen
201-01-34-01-bo
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die 5. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                          

Begründung:

 

1. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen in der praktischen Zusammenarbeit des Verwaltungsrates, dessen Vorsitzenden sowie des Vorstands der TBL sollen organisatorische Regelungen angepasst werden. Dies wird auch unter dem Aspekt des anstehenden Personalwechsels im Vorstand angestrebt. Zudem sollen sprachliche Unklarheiten der bestehenden Satzung präzisiert werden.

 

Die vorgesehenen Änderungen sind dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt. Zur besseren Übersicht enthält Anlage 2 in einer Synopse den alten Satzungstext sowie den Verwaltungsvorschlag einschließlich Änderungen.

 

Es ist beabsichtigt, dass die geänderte Satzung zum 01.01.2014 in Kraft tritt.

 

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen hat sich bereits in seiner Sitzung am 14.10.2013 mit der Thematik befasst und die vorgeschlagene Satzungsänderung beschlossen. Irrtümlicherweise wurde jedoch im Satzungsentwurf kein Datum mit beschlossen, an dem die Satzungsänderung in Kraft tritt. Um diesen formalen Mangel zu beheben, wird die Satzungsänderung inhaltlich unverändert nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt. Das genannte Datum des Inkrafttretens ist nun im Satzungsentwurf berücksichtigt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2257/2013/1

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Satzungsänderung TBL AöR

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt