Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Schulausschuss am 11.11.13 zu entscheiden, ob der verspätet zugegangene Antrag auf die Tagesordnung genommen wird.