Beschlussentwurf:

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2014 (Anlage 1) wird mit ihren Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen und der beigefügten Veränderungslisten (Anlage 2 – Veränderungsliste zu den Teilergebnisplänen, Anlage 3 – Veränderungsliste zu den Teilfinanzplänen) einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 (Anlage 4) beschlossen

 

gezeichnet:

Buchhorn                                          

Begründung:

 

Nach Abschluss der Etatberatungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen sowie der gegenüber der Haushaltseinbringung im Oktober 2013 erforderlichen Aktualisierung der Beratungsunterlagen ergeben sich die in den beigefügten Veränderungslisten dargestellten Haushaltsveränderungen.

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.

 

Der Finanzausschuss als letztes Vorberatungsgremium tagt am 02.12.2013, so dass die Anlagen

 

- Satzung 2014

- Veränderungslisten Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne

- Fortgeschriebener Haushaltssanierungsplan

 

erst nach der Finanzausschusssitzung vorgelegt werden können.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2520/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Edelmann / Fachbereich 20 / Tel. 2030

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2014

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

entfällt

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

entfällt

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)